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Grüne Wärme im Energiekonzept Heizungsmodernisierung – wichtiger Baustein für CO2-Minderung

In den Diskussionen um ein neues Energiekonzept steht regenerativer Strom im Mittelpunkt. Um allerdings die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung erreichen zu können, gilt es den Wärmemarkt mit seinem riesigen Modernisierungspotenzial zu beleben. Wer dort in moderne Heiztechnik investiert, soll in erheblichem Maß steuerliche Abschreibungen geltend machen können. Der ZVSHK hat mit weiteren Verbänden ein Konzept der „grünen Wärme“ vorgeschlagen.

Der Heizungs-Check ermittelt den Modernisierungsbedarf. Im Aktionsprogramm „Grüne Wärme“ plädiert der ZVSHK dafür, diese Dienstleistung mit in die staatliche Förderung zu nehmen.

 

Viele Betreiber hüten ihre alten Heizkessel als Schätze, statt sich aus Gründen der Effizienz möglichst bald von ihnen zu trennen. Drei Viertel der rund 18 Mio. Heizsys­teme in Deutschland sind hoffnungslos veraltet. Laut Statistik der Heizungsindustrie entsprechen nur 23% der Wärmeerzeuger einem zeitgemäßen Stand mit möglichst geringen CO2-Emissionen, wobei 13 % regenerative Energiequellen nutzen. Jeder Fachbetrieb weiß um diese Rahmenbedingungen, denn seit Jahren bewegt sich zu wenig.
Dringend müsste der Modernisierungsmarkt belebt werden. Damit die Bundesregierung ihr ehrgeiziges Ziel erreicht, den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 um 20 % gegenüber dem Stand von 1990 zu mindern, müssten die SHK-Betriebe insgesamt etwa 650 000 Heizungen in Deutschland pro Jahr auf den neuesten Stand der Technik bringen. Die Realität: Im vergangenen Jahr ging es um die Erneuerung von nur 483 000 Heizungen, wobei ein zeitgemäßer Stand der Technik (z. B. Brennwert) nur in knapp 390 000 Fällen zum Einsatz kam.

Wie lässt sich die Modernisierungsrate veralteter Heizungssysteme deutlich steigern? Zehn Verbände der Energie- und Heizungswirtschaft stellen ein über Jahre hinweg verlässliches Abschreibungsmodell zur Diskussion.

Steuerliche Abschreibung bringt Schub im Wärmemarkt
Ist die Zeit reif, auf politischer Ebene umzudenken? Die Förderpolitik der Bundesregierung zur Modernisierung im Wärmemarkt hat bislang keinen wirklich erfolgreichen Durchbruch erlebt – eher Gegenteiliges. Das gravierendste Beispiel im letzten Frühjahr: Bis dahin löste ein attraktives Förderpaket im Marktanreizprogramm nicht nur Nachfrage aus, sondern eine wahre Antragsflut. Weil das Geld nicht reichte, kam kurzfristig ein Förderstopp und dies hat für eine nachhaltige Verunsicherung bei den Investoren gesorgt.
Seit etlichen Jahren wirbt der ZVSHK in Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern darum, die Förderpolitik umzubauen und verlässliche Rahmenbedingungen für ein Abschreibungsmodell zu schaffen. In den 80er-Jahren wurde dieser Weg bei der Modernisierung von Wohneigentum bereits erfolgreich beschritten – Stichwort: § 82a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung. Doch bisher scheiterte ein solches Konzept am Vorbehalt im Finanzministerium, weil die Förderung zu unübersehbaren steuerlichen Mindereinnahmen führen könnte.

Die Förderung Erneuerbarer Energien muss für Investoren im verlässlichen Rahmen zur Verfügung stehen, adressiert der ZVSHK im Aktionsprogramm „Grüne Wärme“ an die politischen Entscheider.

Ganz andere Auswirkungen prognostiziert das sogenannte Technomar-Gutachten, das derzeit zur Diskussion steht. Die Schlussfolgerungen aus dem Forschungsauftrag, den zehn Verbände der Energie- und Heizungswirtschaft Mitte April veröffentlichten:
• Um die Erneuerungsrate der Heizungsanlagen fast zu verdoppeln, sind steuerliche Anreize für private Investoren das beste Mittel.
• Abschreibungssätze lassen sich degressiv gestalten: Wer früh investiert, soll bis zu 60 % der Investitionssumme steuerlich ansetzen können. Danach verringert sich der steuerliche Anreiz um fünf Prozentpunkte pro Jahr.
• Wer nicht nur in effiziente Heizsysteme investiert, sondern zudem auch erneuerbare Energiequellen oder Kraft-Wärme-Kopplung einbindet, soll bis zu 80 % der Investitionssumme steuerlich abschreiben können.
• Die Förderung pro Anlage soll auf Inves­titionskosten von maximal 30 000 Euro begrenzt sein.
• Der Ansatz ist für den Staat kostenneutral, denn die steuerlichen Mindereinnahmen werden durch die ausgelöste Belebung des Heizungsmarktes überkompensiert.
• Bis 2021 wird der Staatshaushalt sogar von zusätzlichen Steuereinnahmen von etwa vier Milliarden Euro profitieren.
• Durch die Belebung des Heizungsmarktes können rund 20 000 neue Jobs im Handwerk entstehen sowie weitere 2000 Arbeitsplätze in der Industrie.

Energiekonzept: Wärmemarkt hat wichtigen Anteil
Bis Mitte Juni will die Bundesregierung ihr Energiekonzept überarbeiten. Das im September 2011 vorgestellte Programm stand von Anfang an in der Kritik, weil der Stromgewinnung deutliche Priorität zukam. Jetzt appelliert der ZVSHK erneut an die politischen Entscheider in Berlin, diese Dominanz des Strommarktes gegenüber dem Wärmemarkt abzubauen. Schließlich habe die Wärmeerzeugung in Gebäuden mit rund 40 % den größten Anteil am Ener­gieverbrauch und den CO2-Emissionen.

ZVSHK will „Grüne Wärme“ zur CO2-Minderung
Im Aktionsprogramm „Grüne Wärme für Wohngebäude“ konkretisiert der ZVSHK, wie die politischen Weichenstellungen für den ökologischen Umbau der Wärmeversorgung aussehen können. Dabei geht es nicht allein um das Modell einer steuerlichen Abschreibung. Der Bogen spannt sich weiter: Von der Bedarfsermittlung bei der Heizungsmodernisierung bis hin zur Steigerung der Energieeffizienz sowie die bevorzugte Nutzung regenerativer Ener­gien soll sich die Förderung erstrecken.

Durch Heizungs-Check den Bedarf ermitteln
Punkt 1: Der ZVSHK schlägt vor, den Heizungs-Check in ein Aktionsprogramm für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien aufzunehmen. Eine staatliche Förderung – beispielsweise 50 Euro pro Check für ein Einfamilienhaus – könnte den Heizungs-Check zum breitenwirksamen Mittel machen, um die Energieeffizienz im Gebäude zu steigern.
Punkt 2: Investoren sollen die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung bekommen, um energiesparende und effizienzsteigernde Maßnahmen im Heizungsbereich finanziell kompensieren zu können.
Punkt 3: Die finanzielle Ausstattung der KfW-Programme zur energetischen Gebäudesanierung ist derzeit keineswegs auf ausreichendem Niveau gesichert. Dies jedoch gilt es sicherzustellen und zu verstetigen. Auch die Förderung Erneuerbarer Energien im Marktanreizprogramm muss für Investoren im verlässlichen Rahmen zur Verfügung stehen.

Schlussbemerkung
Für das überarbeitete Energiekonzept wird die Bundesregierung bis Mitte Juni aller Voraussicht nach erst zu den wichtigsten Eckpunkten eine politische Mehrheit herstellen können. Wie sich ambitionierte Klimaschutzziele verfolgen lassen und wie man dabei den Wärmemarkt einbinden kann, bleibt weiter in der Diskussion und beschäftigt parlamentarische Ausschüsse. Um so wichtiger ist es für den ZVSHK und weitere Verbände der Energie- und Heizungswirtschaft, auf politischer Ebene in dieser Zeit der Meinungsbildung Überzeugungsarbeit zu leisten. Das Ziel: Über eine Modernisierungsoffensive im Wärmemarkt zu einer deutlichen CO2-Minderung zu kommen. Jetzt, wo im Rahmen des Ener­giekonzeptes dringend nach Lösungsansätzen gesucht wird, ist die Ausgangssituation gut: Es gibt kein Technologie-, sondern ein Umsetzungsproblem – gut, dass es nicht umgekehrt ist. TD

 


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