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Grünbeck erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Stadtwerke München

Unter der Überschrift „Enthärtung birgt Konfliktpotenzial“ haben wir am 17. Juni 2020 über ein Rundschreiben der Stadtwerke München berichtet, in dem sich der Versorger deutlich gegen den Einbau von Enthärtungsanlagen auf Ionenaustauscherbasis für die Aufbereitung von Trinkwasser kalt positioniert (siehe www.ikz.de).

Trinkwasserenthärtung. Bild: Köhler

 

Unter Sachverständigen ist das Thema nach wie vor strittig. Das belegen zahlreiche Diskussionsbeiträge in den sozialen Netzwerken. Zumindest juristisch ist die Streitfrage aber erst einmal gegenstandslos, denn inzwischen hat die Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH eine einstweilige Verfügung gegen die Stadtwerke München erwirkt.

In einer Stellungnahme der Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH zum IKZ-Artikel heißt es, dass es seit November 2019 eine „intensive persönliche und schriftliche Diskussion“ mit den Stadtwerken München (SWM) und einigen Behörden über die unterschiedlichen Auffassungen zum Einsatz von Enthärtungsanlagen in der Trinkwasserinstallation gegeben habe. Dabei seien die geltenden Anforderungen auf Basis der technischen Normen, ergänzender Klarstellungen der zuständigen Normungsgremien wie auch wissenschaftlicher Studien erörtert worden. Von dem Rundschreiben der SWM Infrastruktur GmbH an die eingetragenen Installateure sei das Unternehmen „negativ überrascht“ gewesen. „Die darin enthaltenen Aussagen waren teilweise schlicht falsch und standen im krassen Widerspruch zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Wir waren daher gezwungen, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen“, erklärt Dr. Günter Stoll gegenüber unserer Redaktion. Der Grünbeck-Geschäftsführer führt aus: „Am 29. Mai hat das Landgericht München I eine einstweilige Verfügung erlassen, mit welcher der SWM Infrastruktur GmbH unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250000 Euro untersagt wird, die wesentlichen Kernaussagen aus dem Rundschreiben zu wiederholen.
Unter anderem wurde die Aussage untersagt, dass die Installation von Trinkwasserbehandlungsanlagen nur im Kaltwasserzulauf zum Warmwasserbereiter erfolgen darf. Diese einstweilige Verfügung ist zwischenzeitlich rechtskräftig.“

Fachverband SHK Bayern begrüßt die Entscheidung
Die Stadtwerke München haben ihr Rundschreiben inzwischen als gegenstandslos zurückgezogen. Der Fachverband SHK Bayern begrüßt diese Entscheidung. Laut Aussage von Jörg Schütz, Geschäftsführer Technik im Fachverband SHK Bayern, hätte das Rundschreiben nicht nur zur Verunsicherung von Verbrauchern geführt. Es drohten auch Auswirkungen auf bestehende oder künftige Vertragsverhältnisse zwischen Endkunden und SHK-Betrieb, wenn beispielsweise die Stadtwerke den Einbau eines solchen Gerätes als Mangel betrachteten.
Schütz: „Damit bleibt es also wie gehabt, Wasserbehandlungsanlagen, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen (z.B. mit DIN/DVGW- oder DVGW-Zeichen) können entweder das gesamte Kaltwasser behandeln oder auch nur in den Kaltwasserzulauf zum Warmwasserbereiter eingebaut werden. Dazu werden vor der Planung der Anlage in einem Beratungsgespräch zwischen Kunde und SHK-Fachfirma zunächst Zweck und Ziel besprochen, die mit dem Einbau erreicht werden sollen. Bei dieser Gelegenheit kann bereits auch der richtige Betrieb und die regelmäßige Wartung besprochen werden.“

 


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