GKV – Entlastung für Selbstständige sowie (neue/alte) Parität seit Jahresbeginn
Hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) überfordern Kleinselbstständige, die sich gesetzlich versichern möchten. Seit Anfang 2019 werden deshalb freiwillig versicherte Selbstständige bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt. Die einheitliche Mindestbemessungsgrundlage beträgt 1038,33 Euro. Das bedeutet für Einkunftsbezieher bis zu diesem Betrag eine Halbierung des Mindestbeitrags auf rund 160 Euro im Monat. Und künftig muss zwischen haupt- und nebenberuflich Selbstständigen nicht mehr unterschieden werden.
Durch das neue Versichertenentlastungsgesetz (VEG) werden außerdem die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder komplett paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. Rentnern und Rentenversicherung getragen (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).