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Gewerbliche Gasanlagen in der Gastronomie

Das neue DVGW-Arbeitsblatt G 631 macht’s klarer und einfacher – ein Überblick

Bild 1: Mit dem DVGW-Arbeitsblatt G 631 steht ein zusammenfassendes Regelwerk zur Verfügung, das alle relevanten Aspekte für die Installationspraxis von Gasinstallationen in Gastro-Küchen und ähnlichen enthält. (Gastechnik Kirchner)

Bild 2: Die Erstellung und Inbetriebnahme von Gastro-Küchen ist zwar eine Gemeinschaftsleistung aus Küchenbau, Lüftungstechnik und Installateur – mit der eindeutigen Schlussverantwortung aber beim Installateur (vgl. TRGI, Kap. 4, Schutzziel 1 und 2), da hier die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten zusammenlaufen: Gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 631 (Abschnitt 5.2.7.3) liegt die Verantwortlichkeit der ordnungsgemäßen Ausführung beim Vertragsinstallationsunternehmen (VIU). Die Anlagen-Inbetriebnahme ist durch dieses zu überprüfen bzw. zu dokumentieren ist. (Gastechnik Kirchner)

Bild 3: Bei Gasgeräten der Art A mit einer Gesamtnennbelastung 14 kW reicht unter bestimmten Voraussetzungen die Zuluftführung über ein Fenster oder eine Tür ins Freie aus (Gastechnik Kirchne)

Bild 4: Bei der Aufstellung von Gasgeräten Art A und/oder Art B mit einer Gesamtnennbelastung zwischen 14 und 50 kW sind Zu- und Abluft in Abhängigkeit zu schalten. (Gastechnik Kirchne)

Bild 5: Liegt die Gesamtnennbelastung von Gasgeräten Art A und/oder Art B über 50 kW, ist eine RLT-Anlage notwendig. (Gastechnik Kirchner)

Bild 6: Die Vorgaben zur Installation von Küchenlüftungshauben (li.) sind in der VDI 2052 festgelegt, die Installationshöhe von Küchenlüftungsdecken hingegen ist variabel. Zu beachten ist allerdings, dass die geräteseitig beigestellte Abgasführung mit entsprechender Länge der Aufstromstrecke nicht gekürzt werden darf. (Gastechnik Kirchner)

Bild 7: Für die Absicherung der hinreichenden Zuluft-/Abluftführung gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 631 ist zwingend die Installation einer Luft-Druckwächter-Kombination (hier: Typ DW 500 / VL 500), einer elektronischen Küchensteuerung (hier: Typ KCU) sowie einer automatisch arbeitenden Gasabsperreinrichtung (hier: Typ FSA; Hersteller: Gastechnik Kirchner) notwendig. Je nach installierter Leistung der Gasgeräte gegebenenfalls noch zusätzliche Fensterkontakte für die Zuluft. (Gastechnik Kirchner)

Tabelle 1: Vorgehensweise zur Funktionskontrolle / Überwachung der Abgasführung von Küchenentlüftungsanlagen. (Quelle: Gastechnik Kirchner)

 

Rund zwei Jahre hat die Aktualisierung gedauert, seit September 2024 liegt sie als Weißdruck vor – die neue „Technische Regel – DVGW Arbeitsblatt G 631 (A)“ für die Installation und den Betrieb von Gasgeräten unter anderem in der Gastronomie. Die gute Nachricht vorweg: Manches wird dadurch einfacher. Und: Reden hilft, vor allem mit dem Schornsteinfeger bzw. dem Lüftungstechniker.

Die Fortschreibung des DVGW-Arbeitsblatt G 631 war aus verschiedenen Gründen notwendig geworden: Es musste beispielsweise eine Anpassung an die EU-Gasgeräteverordnung (EU) 2016/436 erfolgen, ebenso an die Musterbauordnung (MBO) und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Außerdem wurde eine Harmonisierung mit dem Arbeitsblatt G 600 DVGW-TRGI 2018 („Technische Regel für Gasinstallationen“) sowie eine Anpassung an die Regel 110-010 („Verwendung von Flüssiggas“) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) umgesetzt. Die Fortschreibung des DVGW-Arbeitsblatts G 631 sorgt damit inhaltlich für eine Angleichung der unterschiedlichen Regelwerke; ganz im Sinne des Fachhandwerkers vor Ort, der ausdrücklich für die Einhaltung dieser sicherheitsrelevanten Regeln verantwortlich zeichnet (Bild 2).

Eine umfassende Beschreibung der Installationsvorschrift en über das neue Arbeitsblatt G 613 ist dabei umso wichtiger, als gerade Gasinstallationen in Bereichen wie Bäckereien und Konditoreien, Fleischereien, Gastronomiebetrieben, Küchen, Räuchereien sowie Wäschereien für die wenigsten Handwerksunternehmen zum Tagesgeschäft gehören dürften, aufgrund der installierten Leistungen und der gewerblichen Nutzung aber aus gutem Grund speziellen Sicherheitsvorschriften unterliegen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Verbrennungsluftversorgung und die Abgasführung.

Herausgehoben: Stichwort: Wasserstoff

Das DVGW-Arbeitsblatt G 631 ergänzt auch das DVGW-Arbeitsblatt G 600 (DVGW-TRGI) bzw. die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) für die Planung, Erstellung, Änderung, Betrieb und Instandhaltung von Gasanlagen mit gewerblichen Gasgeräten. Für gewerbliche Anlagen, die mit Erdgas-Wasserstoff-Gemischen (2. Gasfamilie DVGW G 260 (A)) oder Wasserstoff(5. Gasfamilie DVGW G 260 (A)) betrieben werden, ist zusätzlich das DVGW-Merkblatt G 655 „Leitfaden H2-Readiness Gasanwendung“ zu beachten.

Leistungsklassen und Verbrennungsluft

Die wohl entscheidendsten Aspekte des fortgeschriebenen DVGW-Arbeitsblattes G 631 betreffen die Verbrennungsluftversorgung und die Abgasführung. Wie die in Kombination auszuführen und zu überwachen sind, hängt dabei ganz entscheidend von der Gesamtnennbelastung der installierten Gasgeräte ab:

  • Bei Gasgeräten der Art A mit einer Gesamtnennbelastung 14 kW ist die Zuluftführung über ein Fenster oder eine Tür ins Freie hinreichend, wenn das Raumvolumen › 4 m3/kW (bei nur einer Tür / einem Fenster: 2 m3) Gesamtnennwärmebelastung beträgt. Die Entlüftungsanlage (Lüftungshaube oder Lüftungsdecke) muss einen Mindestvolumenstrom Vmin von 15 m3/kW leisten. Der Hintergrund: Gasgeräte Art A entnehmen dem Aufstellungsraum die Verbrennungsluft, haben keine Verbrennungskammer und sind nicht direkt an eine Abgasanlage angeschlossen.
  • Liegt die installierte Geräteleistung durch Gasgeräte Art A und/oder Art B (raumluftabhängige Geräte mit angeschlossener Abgasanlage) über 14 kW, aber unter 50 kW, kann die Verbrennungsluftversorgung sowohl über Fenster bzw. Türen (Bild 3) wie über eine entsprechende Zuluftführung als technischer Anlage (Bild 4) erfolgen. Ein Verbrennungsluftverbund ist nicht zulässig. Alle Geräte müssen an eine direkte oder indirekte Abgaseinrichtung angeschlossen sein.
  • Beträgt die Gesamtnennbelastung durch Gasgeräte Art A und/oder Art B mehr als 50 kW, ist die Verbrennungsluftversorgung zwingend über eine Raumlufttechnische Anlage (RLT) nach VDI 2052 sicherzustellen. Die Abgase sind über eine Abgasanlage (direkt) oder eine Küchenentlüftungsanlage (indirekt) abzuführen.

Was bedeutet das in der Praxis?

Im ersten Schritt zwangsläufig eine genaue Bestandsaufnahme der Nennleistung der installierten Gasgeräte. Die entsprechende Info gibt es über das Typenschild. Wichtig: Ist kein Typenschild vorhanden, darf das Gasgerät nicht in Betrieb genommen werden. Wird bei der Bestandsaufnahme eine Gesamtnennbelastung zwischen 14 und 50 kW ermittelt, ist im zweiten Schritt die Absicherung der Zuluftführung – wie in der TRGI zuläs sig per freier Öffnung › 150 cm2 oder geöffnetem Fenster – in Abhängigkeit mit der direkten bzw. indirekten Abluft führung zu prüfen.

Die zentrale Schaltung der Überwachung Abgasabführung (ÜA) überwacht dabei kontinuierlich die Funktionsfähigkeit der Zuluft öffnung (beispielsweise über einen Fensterkontaktschalter) und gleicht sie über Luftdruckwächter mit dem Volumenstrom in der Abluft führung ab. Wird ein definierter Differenzdruck über- oder unterschritten, löst die automatische Gas-Absperreinrichtung aus – und die Gaszufuhr zum Herd, Kocher oder Dönergrill wird unterbrochen.

Eine vergleichbare Installation mit ÜA, Absperreinrichtung mit Th ermischer Absperrung (AE / TAE), Absperreinrichtung (GAE) sowie am Geräteanschluss kommt bei Großküchen (> 50 kW Gesamtnennbelastung) zum Einsatz, dann allerdings zwingend in Verbindung mit einer RLT-Anlage zur Verbrennungsluft versorgung.

Indirekte Abgasführung

So individuell, wie Gastro-Betriebe gegenüber den Kunden aufgestellt sind, so unterschiedlich sind in aller Regel die zugehörigen Küchen ausgestattet – und damit auch die schon genannte direkte oder indirekte Abgasführung. Zu diesem Themenkomplex gibt es im fortgeschriebenen DVGW-Arbeitsblatt G 631 ebenfalls einige redaktionelle Anpassungen. Erfolgt die Abgasführung von Gasgeräten Art B indirekt über Küchenlüftungsanlagen, so ist unabhängig von der Nennbelastung die Länge der Aufstromstrecken zu beachten, die sich nach Küchenlüftungshauben und Küchenlüftungsdecken unterscheiden: Bei der Küchenlüftungshaube ist die Installationshöhe nach VDI 2052 vorzusehen; in der Regel etwa 2,10 m. Bei Küchenlüftungsdecken, die die Wärme-, Feuchte- und Stofflasten großflächig erfassen, ist eine Höhe über Fußboden von etwa 2,50 m üblich; der Abstand zwischen Aufstromstrecke und Lüftungsdecke muss in beiden Fällen etwa 11/4 bis 2xD der Aufstromführung betragen.

Unabhängig von der Geräteart gilt für die Überwachung der Abgasabführung über Küchenhauben- oder Lüft ungsdecken aber in jedem Fall, dass

  • die zentrale Absperreinrichtung aus zwei hintereinander geschalteten, automatisch wirkenden Absperrventilen der Klasse B gemäß DIN EN 161 bestehen,
  • die Betriebsüberwachung über eine verschmutzungsunempfindliche Strömungssensorik (beispielsweise Differenz-Druckwächter) erfolgt, und
  • die Überwachungseinheit der Regelund Steuerfunktionsklasse fehlersicher gemäß DIN EN 13611 ist.

Zwingend erforderlich: die Funktionskontrolle

Die Installation der notwendigen Sicherungseinrichtungen für den fachgerechten Betrieb von Gastro-Gasgeräten entlang der einschlägigen Regelwerke ist das eine, die störungsfreie Funktionalität auch nach längeren Betriebsphasen aber das andere. Entsprechend wurde das DVGW-Arbeitsblatt G 631 im Rahmen der Fortschreibung um den Anhang A erweitert, der die Vorgehensweise zur Funktionskontrolle der Abgasabführung von Küchenentlüftungsanlagen beschreibt (siehe Tabelle 1). Hier setzt sich einmal mehr der grundlegende Sicherheitsgedanke des neuen Arbeitsblattes fort, wonach selbst vermeintlich einfache Störungssimulationen wie etwa das Ausschalten der Haube nur durch eingewiesenes Fachpersonal vorgenommen werden dürfen. Alle anderen Arbeiten obliegen dem Vertragsinstallateur oder der elektrischen Fachkraft.

Fazit

Mit der Fortschreibung des Arbeitsblatts G 631 ist ein wichtiger Schritt getan, den aktuellen Wissensstand rund um Gasinstallationen für die gewerbliche Nutzung – speziell: Gastronomiebetriebe – als Ergänzung zum DVGW-Arbeitsblatt G 600 (DVGW-TRGI) praxisgerecht zusammenzufassen. Insbesondere gilt das für die klare Zuschreibung der Verantwortung für die fachgerechte Ausführung und Inbetriebnahme der Installationen, die, wie schon in der TRGI beschrieben, eindeutig beim Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) liegen. Hier wird, nicht zuletzt durch den Verweis zur Abstimmung bzw. Zusammenarbeit mit dem Schornsteinfeger, eine Verfahrensweise etabliert, die aus anderen Bereichen der häuslichen Gasinstallation bestens bewährt ist.

Autor: Till Kirchner,
Geschäftsführer der Gastechnik Kirchner GmbH;
E-Mail: kirchner@gastechnik-kirchner.de

www.gastechnik-kirchner.de

 


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