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GET: Neues von der DIN 1999-100 zur Überhöhung von Abscheideranlagen

Diez/Lahn.  Die DIN 1999-100 vom Dezember 2016 bringt neue Vorschriften für Leichtflüssigkeitsabscheider mit sich. Daran erinnert die GET – Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik. Damit keine Leichtflüssigkeit austritt, ist bei Abscheidern eine Überhöhung vorgeschrieben.

Skizze Überhöhung gegenüber Zulauf und Ablauf. Bild: GET, FB Abscheidertechnik

 

Zulaufseitig war sie schon immer zu bestimmen. Ablaufseitig ist sie nun auf die örtliche Rückstauebene der Kanalisation zu beziehen. „Grundsätzlich fordert die Norm die Überhöhung als den sichersten Schutz vor Austritt von Leichtflüssigkeit“, so der Verband. Zulaufseitig darf man - in Absprache mit der Behörde - auf die Überhöhung der Abscheideranlage verzichten, wenn eine Warneinrichtung eingebaut wird. Ablaufseitig ist ein Verzicht nur dann erlaubt, wenn man andere Maßnahmen realisiert, um den Austritt von Leichtflüssigkeit zu verhindern und eine Rückstausicherung hinter der Abscheideranlage einbaut. Die DIN 1999-100 bietet dafür zwei Möglichkeiten, die beide jedoch ziemlich aufwändig sind, wie die GET informiert:
1. Passiver Rückstauschutz - Rückstauverschluss nach DIN EN 13564-1 Typ 2 bzw. Typ 3F: Ein passiver Rückstauschutz durch Rückstauverschluss darf nur eingesetzt werden, wenn der Zulauf zur Abscheideranlage zu jedem Betriebszeitpunkt (also auch nachts) sicher unterbrochen werden kann. Keine einfache Aufgabe, insbesondere bei Anfall von Abwasser aus Flächen, die überregnet werden können. Jeder Einzelfall muss daher gut überlegt sein.
2. Aktiver Rückstauschutz - Doppelhebeanlage oder –pumpanlage: Demgegenüber steht der aktive Rückstauschutz mittels Doppelhebeanlage nach DIN EN 12050 oder Doppelpumpanlage nach DIN EN 752. Hier ist der Betreiber zu jedem Zeitpunkt in einer eher passiven Situation. Er weiß, dass selbst bei Rückstau aus dem Kanal bei einem Starkregenereignis zumindest sein Abwasser noch in den Kanal abgeführt wird. Ein Austritt von Leichtflüssigkeiten wird somit sicher verhindert. Er selbst muss nur wenige, eher passive Maßnahmen, wie regelmäßige Wartung, ergreifen.
Ist eine Unterbrechung der Abwasserableitung nicht zumutbar – wie beispielsweise bei Abscheideranlagen – oder ist mit Rückstau zu rechnen, so sind nach DIN 1999-100 immer Doppelanlagen einzubauen. Bei Ausfall einer Pumpe übernimmt die Reservepumpe automatisch deren Funktion und stellt den Betrieb sicher. Die Pumpstationen müsse allerdings regelmäßig sach-  und fachgerecht betrieben und gemäß EN 12056-4 gewartet werden.
Im Allgemeinen empfiehlt die GET die Verwendung von Abscheideranlagen mit dem „RAL-GZ 694“-Gütezeichen inkl. der Umsetzung der Überhöhung. Sei dies als bester Schutz nicht möglich, sollten Warnanlagen eingesetzt und ablaufseitig auf aktiven Rückstauschutz mittels Doppelhebe- oder Doppelpumpanlage gesetzt werden.

www.get-guete.de

 


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