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Gemeinsamer Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen

Für den gemeinsamen Betrieb einer Feuerstätten und einer Lüftungsanlage gelten besondere Anforderungen. Bild: LEDA

 

Bietigheim-Bissingen. Damit Feuerstätten für feste Brennstoffe gemeinsam mit einer Lüftungsanlage oder anderen luftabsaugenden Einrichtungen gefahrlos betrieben werden können, sind verschiedene Anforderungen zu erfüllen. Eine Zulassung durch den Schornsteinfeger setzt zudem das Beibringen verschiedener Dokumente und Nachweise voraus. Mitte Dezember letzten Jahres stellte ein verbändeübergreifender Expertenkreis eine „Übersicht über den gemeinsamen Betrieb von Festbrennstoff-Feuerstätten (Einfachbelegung) und Lüftungsanlagen sowie Lüftungsgeräten“ vor. Die 21-seitige Broschüre soll die Abstimmung zwischen den Gewerken vereinfachen und helfen, die praktische Umsetzung der Anforderungen zu verbessern. Der betrachtete Anwendungsfall ist ausschließlich der einfach belegte Schornstein mit nur einer angeschlossenen Feuerstätte pro Nutzungseinheit.

Eine Tabelle listet über 30 Varianten von Lüftungsanlagen und Festbrennstoff-Feuerstätten (raumluftabhängig/ unabhängig) auf. Für jede Kombination ist notiert, ob eine Sicherheitseinrichtung (SE) erforderlich ist und welche Dokumente die Beteiligten aus der Prozesskette – ob Hersteller oder installierender Betrieb – beizubringen haben. Fehlen Dokumente, kann der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den sicheren Betrieb von Feuerstätte und Lüftungsanlage gemäß den Regelwerken – z.B. der Fachregel Ofen- und Luftheizungsbau (TROL), der DIN 1946-6, Verwaltungsvorschriften und Feuerungsverordnungen der Länder – nicht bestätigen. Die letzte Spalte in der Tabelle bilden „Anmerkungen“ mit gegebenenfalls zu beachtenden technischen Details.

In der Übersicht folgen nach der Tabelle eine Seite mit den Anforderungen an die „Mindestinhalte der Dokumentation nach DIN 1946-6 und DIN EN 14134 im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Betrieb“ sowie elf Seiten Begriffe und Definitionen. Als weitere Unterlagen hat der Expertenkreis eine Muster-Fachunternehmererklärung und eine Muster-Herstellererklärung erarbeitet.

Folgende Dokumente sind (gegebenenfalls) von den installierenden Betrieben beizubringen:

Lüftungs-Fachbetrieb

  • Dokumentation für das Lüftungsgerät
  • Inbetriebnahmeprotokoll
  • Abnahmeprotokoll
  • Fachunternehmererklärung (Mindestinhalte nach DIN 1946-6), siehe Übersicht S. 10

Feuerstätten-Fachbetrieb

  • Dokumentation für die Feuerstätte
  • Inbetriebnahmeprotokoll
  • Abnahmeprotokoll
  • Fachunternehmererklärung gemäß der Muster-Fachunternehmererklärung für den gemeinsamen Betrieb von Lüftungsanlage und Festbrennstoff-Feuerstätte (Einfachbelegung)
  • Für Feuerstätten nach TROL eine entsprechende Fachunternehmererklärung

Die Übersicht und die beiden Muster-Erklärungen sowie weitere Informationen stehen hier zum Download bereit.

Ein Beitrag in der IKZ stellt die Anforderungen für den gefahrlosen Betrieb von Feuerstätte und Lüftungsanlage dar.

 


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