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Gebäudeenergiegesetz verlangt neue Herangehensweise

Bundesfachgruppe SHK befasste sich mit den Auswirkungen des GEG

Am 14. und 15. November 2023 trafen sich haupt- und ehrenamtliche Fachleute aus Landesverbänden und ZVSHK zur Herbsttagung der Bundesfachgruppe SHK. Bild: Thomas Dietrich

Für die ersten drei Quartale 2023 weist die Statistik noch eine vergleichsweise hohe Verkaufszahl von Wärmeerzeugern für Heizöl und Gas aus. Bild: BDH

Auch Sitzungspausen wurden zum Fachsimpeln genutzt (v.l.): Thorsten Jakob, Jakob Köllisch, Jörg Schütz, Andreas Braun und Andreas Adler. Bild: Thomas Dietrich

Jakob Köllisch (Vorsitzender der Bundesfachgruppe SHK): „Erst, wenn jeder einen Nutzen in der Energiewende erkennt, wird die Sache zum Selbstläufer. Doch diese breit angelegte Willkommenskultur bei Bürgern und Energieversorgern müsste erst einmal entstehen." Bild: Thomas Dietrich

Andreas Müller (Geschäftsführer Technik im ZVSHK): „Der Zentralverband hat für die Mitgliedsbetriebe viele Punkte zum Gebäudeenergiegesetz thematisiert und hält die Fülle von Fragen und Antworten übersichtlich sortiert unter zvshk.de/geg auf aktuellem Stand.“ Bild: Thomas Dietrich

Thorsten Jakob (stellvertretender Bufa-Leiter): „In Hessen hat der Fachverband SHK mit FEHR, dem Landesverband der Elektriker, nach zwei Jahren Vorbereitung im November eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, damit Innungen und Fachbetriebe davon profitieren können." Bild: Thomas Dietrich

Udo Wirges (ZVSHK): „Eine kommunale Wärmeplanung wird mit einem Anschluss- und Benutzungszwang verbunden sein. Dann ist beispielsweise auch eine Initiative zur Selbstversorgung durch eine PV-Anlage nicht möglich – das wird manchem Bürger nicht klar sein.“ Bild: Thomas Dietrich

Dr. Matthias Wagnitz (ZVSHK): „Eine Gasheizung samt Vorrüstung für eine nachgeschaltete Wärmepumpe ist dann GEG-konform, wenn beide Systeme später durch eine gemeinsame Regelungstechnik betrieben werden. Dies lässt sich auch mit den Vorgaben für den Havariefall kombinieren.“ Bild: Thomas Dietrich

Andreas Braun (ZVSHK): „Die Weiterbildungsangebote zur Trinkwasserverordnung entsprechen inzwischen den rechtlichen Vorgaben und können – je nach Zuschnitt – von Fachunternehmern, Planern, Monteuren sowie von Betreibern in Anspruch genommen werden." Bild: Thomas Dietrich

 

Je intensiver das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in punkto Umsetzbarkeit durchleuchtet wird, desto mehr drängen sich für das Fachhandwerk Detailfragen auf. Diese Entwicklung zeigte sich in der ZVSHK-Bundesfachgruppe SHK am 14. und 15. November 2023 in Siegburg (NRW) deutlich. In die Sitzung platzte zudem die Meldung, dass das Bundesverfassungsgericht der Verwendung zweckentfremdeter 60 Mrd. Euro für den geplanten Klima- und Transformationsfond eine Absage erteilt hatte. Diskussionen und eine Folgeabschätzung allein zu diesem Punkt nahmen breiten Raum ein. 

 

Nicht überall passt eine Wärmepumpe

Schon als die Wärmepumpe als Standard-System gewertet und baldmöglich verpflichtend eingeführt werden sollte, kamen seitens der SHK-Verbandsorganisation kritische Einschätzungen in Bezug auf die Verwendbarkeit in eng bebauten Citylagen, weil dort oft weder ein Montageplatz noch ein Mindestabstand zu einem benachbarten Gebäude (wegen Schallemissionen) vorhanden seien. 

In der Bufa-Sitzung diskutierten die haupt- und ehrenamtlichen Fachleute des ZVSHK erneut ausgiebig über Verwendbarkeit, Hinderungsgründe und Alternativen zur Wärmepumpe. Allein der Umfang der Ausnahmeregelungen zeigt, dass die für das Gesetz zuständigen Bundesministerien verstanden haben, wie extrem komplex die Zusammenhänge sind, um den Gebäudebestand sowohl technisch als auch sozialverträglich energieeffizienter zu machen. Dabei gilt (von Ausnahmeregelungen abgesehen) die Prämisse beim GEG: Bei einer neuen Heizungsanlage müssen mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme aus Erneuerbaren Energien bestehen.

Ausnahmen bestätigen die Regel...

Nur an einem Beispiel sei an dieser Stelle verdeutlicht, dass das GEG in seinen Ausnahmeregelungen von einem Laien schwer zu durchschauen ist: So gilt der 65 %-Anteil an regenerativen Energien ab 1. Januar 2024 zunächst nur für neue Heizungen in Neubauten, die in Neubaugebieten stehen. Für neue Heizungen in Neubauten in einem Bestandsgebiet (z.B., wenn dort eine Baulücke geschlossen wird) oder bei einer klassischen Heizungsmodernisierung gelten die 65 % erst, nachdem der kommunale Wärmeplan vorliegt. Bis dahin können noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Auf diese Wärmeerzeuger werden dann allerdings ab 2029 und den Folgejahren Beimischungspflichten von grünen Brennstoffen zukommen. Auch hat eine Pflichtberatung vor dem Einbau der Öl- oder Gasheizungen zu erfolgen.

GEG und WPG in engem Zusammenhang

Zwangsläufig kam auch in der Bufa-Sitzung zur Sprache, wie das GEG im Zusammenhang mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) betrachtet werden muss, das zeitgleich zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Denn von einer kommunalen Wärmeplanung ist wiederum abhängig, ob überhaupt ein neues Fernwärmenetz für einen Stadtteil oder ein Quartier zu erwarten ist und welche Fristen dann für eine individuelle Heizungsmodernisierung zu berücksichtigen sind. 

Doch gibt es nicht nur Übergangszeiträume. Viele Fragen (FAQ's), die innerhalb der SHK-Verbandsorganisation gesammelt wurden und beantwortet werden können, konzentrieren sich beispielsweise auf mögliche Varianten der Wärmepumpentechnik, den vorgeschriebenen gestaffelten Anteilen an regenerativer Energie im Wärmeträger, den Austausch eines Heizungssystems im Havariefall oder die Verpflichtung zur Heizungsmodernisierung im selbstgenutzten Eigenheim. Der Zentralverband hat eine umfangreiche, auf aktuellem Stand gehaltene Themensammlung erarbeitet, von dem die Mitgliedsbetriebe profitieren können. 

„H2-100%-ready“-Geräte bei Wärmeerzeugern

Im Angebot der leitungsgebundenen regenerativen Energien wird Wasserstoff (H2) eine große Zukunft vorausgesagt. Doch inwieweit tangiert dies zum jetzigen Zeitpunkt den Wärmemarkt? Antwort: In den nächsten Jahren nicht in größerem Umfang, lautete der Tenor in der Bufa. Zwar gibt es auf einige wenige Regionen beschränkte Pilotprojekte, in denen eine Wasserstoffverteilung realisiert wird, doch für den jeweiligen Energieversorger steht die Industrie als Abnehmer im Fokus. Häusliche Wärmeerzeuger in unmittelbarer Nachbarschaft könnten dann möglicherweise ebenfalls angeschlossen werden und vom reinen Wasserstoff profitieren. 

In solchen Fällen ist dann von Bedeutung, dass installierte Wärmeerzeuger direkt ab Werk zu „100%-H2-ready“ sind oder durch ein Nachrüst-Kit dazu gebracht werden können und somit von einer solchen Wasserstoff-Insellösung profitieren würden. Im Herbst 2023 waren Anfragen keine Seltenheit, weil Kunden bereits in ein zukunftsorientiertes Heizsystem investieren wollten, doch beim Thema Wasserstoff ungenaue Vorstellungen hatten. Auch in den bestehenden Förderbedingungen wurden bereits H2-fähige Geräte erwähnt, die der Wärmemarkt jedoch noch nicht bereithielt.

Für Fachbetriebe gilt, dass Gasgeräte, die „auf 100% H2“ umrüstbar sind, eingebaut werden dürfen. Falls es in einem Versorgungsgebiet dann doch nicht zu einem Anschluss mit reinem Wasserstoff kommen würde, wird auch für diese Geräte die Beimischungspflicht von 15 % an grünen Brennstoffen ab 2029 gelten.

Für herkömmliche Gasverteilnetze in der Republik ist ein anderes Szenario wesentlich bedeutsamer, weil auch dort Wasserstoff einen Anteil haben kann. Denn eine H2-Beimischung von lediglich 20 % gilt allgemein im Gasnetz als unkritisch. Der Anteil werde aus Gründen der Betriebssicherheit installierter Geräte auf absehbare Zeit aber nicht gesteigert werden können, war man sich in der Bufa sicher.

Entwicklungen im Wärmemarkt 

Wärmepumpen verschiedener Bauart kann die Heizungsindustrie inzwischen verstärkt liefern. Im Jahr 2023 konnten nach Aussage von Herstellern etliche Produktionsanlagen aufgrund enormer Investitionen vergrößert werden, um in Zukunft einen Markt mit jährlich 500000 Wärmepumpen bedienen zu können – in dieser Größenordnung soll nach Vorstellung der Politik die Wärmewende vorangebracht werden. 

Mitte November lagen der Bufa Auswertungen über Verkaufszahlen der ersten drei Quartale 2023 vor, die der Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie (BDH) herausgegeben hatte. Demnach konnte der Gesamtmarkt an Wärmeerzeugern eine bemerkenswerte Steigerung von 46 % verzeichnen. Von den insgesamt 1048000 Neugeräten entfiel das Gros mit 706500 Stück noch auf Systeme, die ihre Energie aus Gas oder Öl gewinnen.

Wärmepumpen summierten sich auf 295500 Einheiten, was eine Steigerung von 86 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet. Über Gründe für eine Kaufzurückhaltung bzw. Auftragsstornierung, die bei den Heizungsbetrieben zu verzeichnen waren, mochte die Bufa nicht spekulieren.

Effizienzsteigerung konsequent verfolgen 

Nicht zum ersten Mal brachte Jakob Köllisch in einer Bufa-Sitzung zur Sprache, dass bei der Heizungsmodernisierung ein wichtiges Potenzial in der Effizienzsteigerung liegen kann. Seiner Erfahrung nach könnte in vielen Systemen bis zu 20 % an Energieeinsparung erzielt werden, wenn der geschulte Fachbetrieb dies durch einen Heizungs-Check und daraus resultierende Möglichkeiten der Optimierung konsequent verfolgt. „Effizienter werden, kostet am wenigsten!“ kommentierte er diese Vorgehensweise und gab zu verstehen, dass in Zukunft noch stärker die Beratung des Fachbetriebs gefragt sei. 

In der Bufa wurde definiert, welche Vorgehensweise die Landesverbände ihren Mitgliedsbetrieben vorschlagen können: Zunächst für eine Heizungsprüfung gemäß EnSimiMaV/GEG den Heizungs-Check nutzen. Dann erst in einer zweiten Stufe die Optimierung anbieten. So lässt sich noch Zeit gewinnen, bis Förderzusagen aufgrund der angespannten Haushaltslage als gesichert gelten können. Mit den aus der Optimierung gewonnenen Daten lässt sich dann die neue Heiztechnik, also vielfach die Wärmepumpe, ohne großen Aufwand weiter planen.

Zusammenhänge rund um GEG und WPG erläutern

Unter der Überschrift „Wie gestaltet sich die Zukunft der Energieversorgung?“ hat Köllisch zahlreiche Aspekte zusammengetragen und auf Charts dargestellt, die einem Vortrag auf Innungsebene dienen können, um Zusammenhänge rund um GEG und WPG verständlich zu machen. Die digitale Vorlage im PDF-Format liegt den SHK-Fachverbänden vor und lässt sich beispielsweise auf Innungsveranstaltungen einsetzen.

Seiner Einschätzung nach sei in mancher dicht bebauten Innenstadt auch in Zukunft die Errichtung eines Fernwärmenetzes unrealistisch. Für die Anlieger käme dann nur die Versorgung mit grünem Gas oder Strom (aus regenerativer Quelle) in Frage. Aus seiner Sicht wäre es deshalb für viele Fachbetriebe von Vorteil, wenn sie ihre Kompetenz erweitern würden, damit sie beispielsweise die Einsatzmöglichkeiten von Photovoltaik in ein Wärmekonzept einbeziehen können.

SHK und Elektro: Auch Hessen kooperiert

Jüngstes Beispiel für eine Zusammenarbeit zwischen einem SHK-Fachverband und dem entsprechenden Pendant der Elektro-Handwerke stellte Thorsten Jakob vor. Der stellvertretende Bufa-Leiter ist SHK-Unternehmer in Hessen und hat sich in den letzten Jahren im Team seines Landesverbandes für eine Kooperation mit den organisierten Fachkollegen des Elektro-Handwerks in Hessen und Rheinland-Pfalz stark gemacht. Ziel ist, dass Innungen und organisierte Fachbetriebe von einem gemeinsamen Austausch profitieren können, um die Wärmewende mit 500000 Wärmepumpen pro Jahr partnerschaftlich voranzubringen. Einen ausführlichen Bericht lesen Sie hier.

Schwammstadtkonzept soll umgesetzt werden

Der Klimawandel und seine Auswirkungen diktierte nicht nur Heizungsthemen in die Tagesordnung der Bufa. An Bedeutung hat auch ein Be- und Entwässerungsthema gewonnen, das bislang eine untergeordnete Rolle gespielt hat und als Schwammstadtkonzept bezeichnet wird. Allermeist ging es bislang um Starkregenereignisse, die zweifellos zugenommen oder gar katastrophale Ausmaße angenommen haben. Doch Trockenperioden nehmen ebenfalls zu und stellen manche Kommune vor Aufgaben, die zunächst schwer lösbar scheinen. Vor allem Innenstädte mit hoher Flächenversiegelung zeigen sich anfällig für eine zunehmende Erwärmung bis hin zu Dürreschäden, weil Niederschläge zu schnell abfließen und kaum mehr auf Flächen mit speichernden Eigenschaften treffen. 

Das Umweltbundesamt hat die Problematik aufgegriffen und mittlerweile nahezu 80 Maßnahmen (einschließlich Förderung) entwickelt, die bis 2030 in den Ländern umgesetzt werden sollen. Mehr Infos dazu beim Umweltbundesamt

Offenbar fehlt es aber in vielen Regionen an Know-how für die Umsetzung. Daher kam in der Bufa die Empfehlung, dass SHK-Unternehmer mit entsprechender Expertise auf die Verantwortlichen in den kommunalen Verwaltungen zugehen sollten. Denn es geht unter anderem um Projekte zur Entsiegelung von Flächen sowie um die Montage und Versorgung von grünen Fassaden und Dächern – für Klempner und Installateure ein bedeutendes Potenzial mit Zukunft.

 

Autor: Thomas Dietrich, freier Journalist

 


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