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Ganzheitliche Brandschutzkonzepte erforderlich

Brände in Krankenhäusern und Pflege- und Altenheimen nehmen zu. Vor allem die Rauchentwicklung ist eine elementare Bedrohung

Von Rauch geht im Brandfall eine große Gefahr für Menschen aus. Bild: AdobeStock - ambrozinio

 

Krankenhausbrände sind keine Seltenheit. Allein bis Mitte September dieses Jahres ist 34-mal in Krankenhäusern ein Feuer ausgebrochen1). 79 Personen wurden dabei verletzt, 7 Menschen starben. Statistisch brennt es alle 18 Tage in einem Krankenhaus, alle acht Tage in einem Alten- oder Pflegheim2). 80 % der Patienten bzw. Bewohner sind dabei aufgrund ihres Gesundheits- bzw. Alterszustand nicht in der Lage, selbstständig die Gebäude zu verlassen. Eine einheitliche Krankenhausbauordnung könnte die Sicherheit verbessern.

So gut wie immer ist es der gefährliche Brandrauch, der Patienten und Klinikpersonal zum Verhängnis wird. Er breitet sich schnell aus und verteilt sich über mehrere Etagen. Dabei wirkt der Rauch nicht nur tödlich, er macht auch die Orientierung unmöglich und verhindert einen effektiven Löschangriff der Feuerwehr. Entscheidend ist also, dass der Rauch sich nicht so schnell ausbreiten darf, wie geschehen.
Auch wenn einige Bundesländer Empfehlungen und Verordnungen herausgegeben haben: Bisher existiert keine bundesweite Musterverordnung mit bauordnungsrechtlich eingeführten Bauvorschriften, in der die speziellen Anforderungen an Krankenhäuser und Pflegeheime definiert sind. In den meisten Bundesländern werden sie daher zu den „ungeregelten Sonderbauten“ gerechnet – und benötigen somit ein individuelles Brandschutzkonzept.
Beispiel Nordrhein-Westfalen: Am 31.  Dezember 2009 wurde die NRW Krankenhausbauordnung von 1978 aufgehoben, seither gibt es keine Ersatzvorschriften, lediglich eine alte Muster-Krankenhausbauverordnung (KhBauVO), die im Dezember 1976 verabschiedet wurde und weitgehend identisch mit der NRW Krankenhausbauordnung ist.
Bauordungsrechtlich ist ein Krankenhaus in NRW momentan ein Sonderbau, nicht aber ein geregelter Sonderbau mit geregelten Vorschriften. Das bedeutet: Alle brandschutztechnischen Schutzmaßnahmen für Neubau, Umbau oder Renovierung müssen einzeln ausgehandelt werden. Und das mit entsprechend viel „Wenn und Aber“.
Was also tun? Ist der flächendeckende Einbau von selbstständigen Sprinkleranlagen die Lösung für all diese Probleme? Ein klares Nein, denn wie eingangs beschrieben ist der Rauch die Gefahr. Nur eine ganzheitliche Betrachtung der oftmals komplexen Krankenhausarchitektur kann Abhilfe schaffen. Oberstes Ziel muss sein, höchstmöglichen Schutz für Patienten und Mitarbeiter sicherzustellen und es bedarf daher einer detaillierten Betrachtung von Kompensationsmaßnahmen zum baulichen Brandschutz,
des organisatorischen Brandschutzes und der stillen Alarmierung. Fluchtleitsysteme, Rauchfreihaltung von Treppenräumen und gezielte Entrauchung müssen berücksichtigt und in ein Gesamtbrandschutzkonzept eingebunden werden.
Moderne Technik wie Brandmeldeanlagen, Rauchschutzdruckanlagen oder maschinelle Entrauchungsanlagen sind erprobt und stehen längst zur Verfügung. Sie alarmieren bereits in einer frühen Phase des Brandes und können Fluchtwege effektiv rauchfrei halten. Das Personal hat daher Zeit, Patienten oder ältere in ihrer Beweglichkeit eingeschränkte Personen zu evakuieren. Solche Systeme können daher helfen, die Sicherheit in Krankenhäusern sowie in Pflege- und Altenheimen zu verbessern.
Bleibt zu hoffen, dass die Bauministerkonferenz die Entscheidung für eine neue „Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern“ trifft und es zu einer bundesweiten Umsetzung und Einführung einer einheitlichen Krankenhausbauordnung kommt. Nur so kann Planern und Betreibern von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen mehr Sicherheit gegeben werden. Auch wenn die Versicherungen den Brandschaden tragen – den Imageschaden und die daraus resultierenden Folgen trägt das Krankenhaus bzw. das Pflege- und Altenheim. Schließlich hat es der französische Dramatiker und Schauspieler Moliére bereits passend formuliert: „Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“

Autoren:
Dipl.-Ing. Udo Jung, ehemaliger Vorsitzender des VDMA Arbeitskreis Brandschutz und Entrauchung
Dipl.-Ing. Michael Buschmann, amtierender Vorsitzender des VDMA Arbeitskreis Brandschutz und Entrauchung

www.vdma.org

1)    Bundesverband Technischer Brandschutz e.V., „Brände in Krankenhäusern und ihre Folgen –
bvfa-Statistik“
2)    Dr. Jörg Reintsema, Prof. Dr. Christoph Hartung „Brandschutz im Krankenhaus – Analyse von
Bränden im Krankenhaus und Empfehlungen zur Risikominimierung für Patienten und Personal“,
Wikom-Verlag

 


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