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Gabriel legt erste Eckpunkte für EEG-Novelle 2014 vor

Am Wochenende wurden erste Eckpunkte von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel für die anstehende EEG-Novelle bekannt. Die Eckpunkte will Gabriel am kommenden Mittwoch im Rahmen der zweitägigen Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den weiteren Kabinettskollegen zur Beratung und Verabschiedung einbringen. Das dürfte dann als grobe Richtschnur für die Entwicklung eines Regierungsentwurfs dienen, der anschließend im Bundestag behandelt wird.

 

 

 

Das 12-seitige Papier konkretisiert dabei zahlreiche Zielsetzungen und Maßnahmen des schwarz-roten Koalitionsvertrages. Der BSW-Solar die Punkte zusammengefasstt, die aus Sicht der Photovoltaik von besonderer Relevanz sind: 

- Ambitionierter Zeitplan für die EEG-Novelle: Die Neuregelungen des EEG 2014 soll für alle EE-Anlagen gelten, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen werden. Ein innerhalb der Bundesregierung abgestimmter und vom Bundeskabinett verabschiedeter Regierungsentwurf soll bis zum 9. April vorliegen. Bis Ende Juni 2014 sollen die parlamentarischen Beratungen im Bundestag und bis zum 11. Juli auch im Bundesrat abgeschlossen werden. Für Anlagen, die vor dem 1. August in Betrieb genommen werden, soll Bestandsschutz gelten. Näheres zum Bestandsschutz ist noch nicht festgelegt, das Papier weist jedoch insbesonder mit Blick auf Anlagen mit größerem Planungsvorlauf darauf hin, dass Investoren bereits mit Veröffentlichung der Eckpunkte am 22. Januar mit Änderungen der Rahmenbedingungen ab 1. August rechnen müssen. 

- Weiterer Ausbau der Photovoltaik: Für die Photovoltaik wird "ein jährlicher Zubau von 2.500 Megawatt angestrebt". Der "atmende Deckel", also der marktabhängige Degressionsmechanismus, soll beibehalten werden. Auf Basis des bekannt gewordenen Eckpunktepapiers ist noch nicht eindeutig klar, ob diese Zielformulierung zu einer Absenkung des bestehenden Ausbaukorridors führen könnte. Jüngste politische Signale aus der Bundesregierung lassen allerdings weiterhin darauf schließen, dass - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - grundsätzlich keine Verschlechterungen im Bereich der Vergütung und Degression bei der Photovoltaik vorgenommen werden sollen und der bisherige PV-Korridor Bestand haben soll (2,5-3,5 GWp/a). Auch für alle anderen Erneuerbaren Energien soll künftig - mit dem Vorbild der Solarenergie - ein marktabhängiger Zubaukorridor eingeführt werden. Besonders starke Einschnitte sind bei der Bioenergie vorgesehen, aber auch Onshore-Wind muss mit einer deutlichen Verschlechterung rechnen. 

- Einbeziehung des solaren Eigenverbrauchs in die EEG-Umlagefinanzierung: Wie bereits vom Koalitionsvertrag vorgegeben, formuliert das Eckpunktepapier, dass "im Grundsatz" alle neuen Eigenstromerzeuger künftig mit einer "Mindestumlage" zur Grundfinanzierung des EEG beitragen sollen. Neu gegenüber dem Koalitionsvertrag ist, dass dabei auch bei Erneuerbare-Energien-Anlagen die "Wirtschaftlichkeit gewahrt werden wird". Im Koalitionsvertrag war diese wichtige Prämisse nur für KWK- und industrielle Kuppelgasanlagen gesetzt. Der BSW-Solar hatte in den vergangenen Wochen intensiv auf diese inakzeptable Bevorteilung der industriellen Eigenstromerzeugung hingewiesen und wiederholt gefordert, auf eine EEG-Umlage von PV-Eigenverbrauch und Nahstromangeboten vollständig zu verzichten. Der Vertrauensschutz - so das Papier - soll für bestehende Anlagen gewahrt werden. "Kleinere Anlagen" sollen über eine Bagatellgrenze von der Belastung mit der EEG-Umlage befreit bleiben. Für welche Anlagengrößengrenze dies konkret gelten soll, wurde ebenso wenig bislang festgelegt wie die angestrebte Höhe der "Mindestumlage". Nach Informationen des BSW-Solar gilt eine deutlich zu niedrige Grenze von rund 10 KWp für die Bagatellgrenze als wahrscheinlich. 

- Das Eckpunktepapier greift an dieser Stelle die besondere Bedeutung des Eigenverbrauchs für die weitere PV-Marktentwicklung auf und konstatiert, dass dieser "die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlagen ganz wesentlich beeinflusst". Vor diesem Hintergrund soll die "Förderung eng mit den vorgesehenen Änderungen beim Eigenverbrauch abgestimmt werden". 

- Einführung des Ausschreibungsverfahrens für PV-Freiflächenanlagen: Das Eckpunktepapier konkretisiert und verstärkt die Zielsetzung des Koalitionsvertrags, ab 2017 die Förderhöhe aller Erneuerbarer Energien durch Ausschreibungen "im Wettbewerb" zu ermitteln. Vorher sollen mit einem Pilotvorhaben bei der PV-Freifläche Erfahrungen gesammelt werden. Das Ausschreibungsmodell soll "unmittelbar nach der EEG-Reform" durch eine Rechtsverordnung konkretisiert werden. Die Ausschreibung von PV-Freiflächenanlagen "in einer Größenordnung von 400 MW pro Jahr" soll damit die bisherige Förderung komplett ersetzen. Dies war bei der Formulierung des Koalitionsvertrages noch offen geblieben.<//b> 

- Konkretisierung der Größengrenzen für die verpflichtende Direktvermarktung: Eine Konkretisierung erfolgt bei der Bestimmung der Größengrenzen für Anlagen, die zukünftig verpflichtend in die Direktvermarktung über die gleitende Marktprämie gehen sollen. So sollen ab 2015 alle Neuanlagen ab 500 kW, ab 2016 alle Neuanlagen ab 250 kW und ab 2017 alle Neuanlagen ab 100 kW verpflichtet werden. Die bisher gewährte Managementprämie soll komplett entfallen und "wird in die Vergütungen eingepreist". Sollte ein Anlagenbetreiber vorübergehend keinen Vermarkter finden, soll als Sicherung eine "Ausfallvermarktung" mit Gewährung einer Vergütung in Höhe von 80 Prozent des jeweiligen Marktprämienwertes gezahlt werden. Aus gut informierten Kreisen heißt es, das 2012 eingeführte Marktintegrationsmodell mit der bisherigen Beschränkung der Vergütung auf 90 Prozent im Anlagensegment 10-1000 KWp könnte in diesem Zusammenhang fallen. 

- Die bisher optional mögliche Nutzung der Direktvermarktung über das sogenannte Grünstromprivileg soll mit Blick auf mögliche Kollisionen mit dem EU-Beihilferecht ganz gestrichen werden. Dies soll "alle bisherigen Varianten" des Grünstromprivilegs und somit auch die teilweise EEG-Umlagebefreiung bei solarer Direktlieferung in unmittelbarer räumlicher Nähe betreffen. 

Das am Wochenende öffentlich gewordene Eckpunktepapier von Bundesminister Gabriel finden Sie unter: bsw.li/1eZwmTm

Scharfe Kritik und Nachbesserungen gefordert

Der BSW-Solar hat in einer ersten Reaktion bereits am Wochenende auf die drastischen Folgen einer Umsetzung dieser Vorschläge bzw. Ausgestaltung der Ziele des Koalitionsvertrages gewarnt. Insbesondere eine Belastung des PV-Eigenverbrauchs mit Abgaben und Umlagen würde den Bestrebungen der Branche zuwiderlaufen, durch Erschließung neuer Geschäftsmodelle wie Eigenverbrauch oder lokale Nahstromversorgung die Abhängigkeit vom EEG Schritt für Schritt weiter zu reduzieren und somit die Marktintegration der Photovoltaik voranzubringen. 

 

 


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