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FV NRW - Turnusgemäßes Wissens-Update - Landesfachgruppe „Installateur- und Heizungsbau“ tagt in Oberhausen

Werkstoffauswahl in Trinkwasserinstallationen, aktuelle Förderprogramme von KfW und BAFA, der rechtssichere Kesseltausch und ein Status Quo zur Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen in NRW bildeten die Schwerpunkte der Landesfachgruppentagung Mitte Juni in Oberhausen. Eine Zusammenfassung.

Die Landesfachgruppe „Installateur- und Heizungsbau“ fand in den Räumlichkeiten des Herstellers Stiebel Eltron in Oberhausen statt…

 

Korrosionen an Trinkwasserinstallationen – insbesondere aus Kupfer – sind ein Thema, mit dem sich Norbert Schmitz, Geschäftsführer Technik im Fachverband SHK NRW, bereits seit geraumer Zeit auseinander setzen muss. Laut Schmitz sind die Ursachen nicht immer eindeutig zu ermitteln. Neben dem eingesetzten Material und dessen Verarbeitung könnten auch betriebs- und trinkwasserseitige Einflussgrößen eine Rolle spielen. Mitunter führe auch erst eine Kombination dieser Faktoren zum Schaden. Vor diesem Hintergrund empfahl Schmitz dem Fachhandwerk, bereits vor der Planung/Ausführung zu klären, ob sich der zum Einbau vorgesehene Werkstoff für die jeweilige Installation eignet. Dazu sei im ersten Schritt eine Abfrage der aktuellen Trinkwasseranalyse beim zuständigen Wasserversorger sowie daran anschließend die Abfrage der Eignung des Werkstoffes direkt beim Hersteller erforderlich. Der Fachverband halte fertige Musterschreiben bereit. Schmitz: „Gerade in größeren Objekten ist das Schadensrisiko nicht zu unterschätzen. Deshalb sollte sich der ausführende Betrieb bemühen, im Rahmen seiner Verantwortlichkeit alles zu tun, um Schadensursachen weitgehend auszuschließen.“ Bei Zweifeln sollte der Betrieb die Verwendung eines anderen Werkstoffs in Erwägung ziehen, so der Rat des Ingenieurs.

Gefährdungsanalyse

Schmitz informierte auch über die Durchführung einer Gefährdungsanalyse* nach §16 der Trinkwasserverordnung. Sie wird immer dann notwendig, wenn in einem Objekt eine Überschreitung des Grenz- oder technischen Maßnahmewertes für einen Parameter wie Legionellen festgestellt wurde. Der Technische Geschäftsführer erläuterte die notwendigen Überprüfungen und mögliche Sofort-Maßnahmen, die der Betreiber nach Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Auftrag geben könne. Infrage kämen eine thermische Desinfektion, die Anhebung der Warmwassertemperatur oder der Einsatz endständigen Filter.
Tipp: Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse finden sich im aktuellen Kommentar der Handwerksorganisation zur Trinkwasserverordnung, den Innungsmitglieder kostenlos erhalten können. Das Umweltbundesamt hat ebenfalls eine Empfehlung** dazu herausgebracht.

Förderprogramme für die SHK-Branche

Auch zu diesem wichtigen Themenkomplex gab es einiges zu berichten. So gilt seit März das KfW Programm Nr. 164 Ener­gieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit. Das Förderprogramm dient der Finanzierung von Heizungsanlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien und kann – das ist das Besondere – in Ergänzung zu Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm zur „Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genutzt werden. Gefördert werden thermische Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen. Schmitz wies darauf hin, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut zu stellen sei. „Planungs- und Beratungsleistungen“, so Schmitz, „gelten nicht als Vorhabensbeginn.“ Unabhängig davon sei bei KfW- wie auch BAFA­-Förderprogrammen zu beachten, dass nur der Einbau von Heizungstechnik auf Basis der Brennwerttechnologie, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme förderwürdig ist. In diesem Zusammenhang müsse der Fachunternehmer prüfen, ob die Heizungsflächen für einen dauerhaften Brennwertbetrieb geeignet sind. Außerdem müssten alle, d.h. auch die in Geräten eingebauten Pumpen, Hocheffizienzpumpen der Effizienzklasse A sein. Die Auslegung der Anlagen müsse der Gebäudeheizlast entsprechen. „Überdimensionierungen sind zu vermeiden“, so der Geschäftsführer. Ins Pflichtenheft gehöre außerdem der hydraulische Abgleich.

Rechtssicherer Kesseltausch

Apropos Überdimensionierungen: Die Berechnung der Heizlast für die Auslegung eines Wärmeerzeugers stellt für jeden Praktiker ein notweniges Übel dar. Um eine Heizlast überschlägig und schnell für den Austausch von Wärmeerzeugern zu ermitteln, wurde das Beiblatt 2 der DIN EN 12831 veröffentlicht. Per Hand ließen sich die Berechnungen allerdings nur mühsam vornehmen, so Schmitz. „Der Fachverband SHK NRW bietet dafür in Kooperation mit der Kölner Firma ETU Software Innungsfachbetrieben exklusiv und kostenlos eine spezielle Software-Lösung an, die auf dem Beiblatt basiert und so Rechtssicherheit schafft.“ Die „Heizlast-Software Beiblatt 2“ könne per E-Mail (caspar@shk-nrw.de) angefordert werden.

Dichtheitsprüfungen von Abwasseranlagen

Laut einem Beschluss des Landtages in NRW soll die Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen künftig in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Einen aktuellen Status Quo dazu gab Bernd Staats. Danach zeichne sich derzeit folgende Lösung ab:
Innerhalb von Wasserschutzgebieten sind private Abwasserleitungen, die vor 1965 errichtet worden sind (für industrielle oder gewerbliche Abwässer gilt das Jahr 1990), bis zum 31. Dezember 2015 zu überprüfen. Private Abwasserleitungen, die nach 1965 errichtet worden sind, sind bis zum 31. Dezember 2020 zu überprüfen.
Außerhalb der Wasserschutzgebiete sollen weiterhin bis spätestens zum 31. Dezember 2020 solche bestehenden Abwasserleitungen geprüft werden, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, für das in der Abwasserverordnung Anforderungen festgelegt sind. Für die Prüfung anderer privater Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten werden keine landesrechtlichen Fristvorgaben gemacht.

Allerdings, so schränkte Staats ein, könnten Kommunen unabhängig davon durch Satzung festlegen, innerhalb welcher Frist, je nach Anforderung der örtlichen Abwasserkonzeption, eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Prüfung vorzulegen und somit eine Dichtheitsprüfung erforderlich ist.
Tipp: Der Fachverband bietet einen Re-Zertifizierungslehrgang für den Fortbestand des Nachweises zur Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 LWG NRW an. Der Lehrgang empfiehlt sich außerdem allen Interessierten, die genauere Einblicke in den Bereich der Dichtheitsprüfung erlangen möchten.


*) Siehe Bericht „Gefährdungsanalyse bei Trinkwasserinstallationen“, IKZ Ausgabe 3/2013, Seite 30ff oder unter www.ikz.de (Suchwort Gefährdungsanalyse).

**) Das 14-seitige Werk kann als PDF-Datei kostenlos heruntergeladen werden unter: www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/empfehlungen.htm.


 


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