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Fremdvergleich – Mietverhältnis mit nahen Angehörigen prüfen

Im Steuerrecht sind immer die Umstände des Einzelfalles zu würdigen. Das gilt grundsätzlich auch für Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen. Denn diese müssen insbesondere einem sogenannten Fremdvergleich standhalten.

 

Eine Faustformel dafür gibt es nicht wirklich. Weicht jedoch ein solches Mietverhältnis gleich in mehreren Punkten von den zwischen fremden Dritten üblichen Vertragsinhalten ab, bleibt der Werbungskostenabzug für den Vermieter auf der Strecke (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: IX R 8/16).

 


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