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Fragen aus dem Handwerkeralltag

Handwerker und Fachplaner in der Sanitär- und Heizungsbranche sind bei der Planung und Bauausführung immer wieder mit kniffligen Fragen und Herausforderungen konfrontiert. Damit die Arbeiten sicher und fehlerfrei durchgeführt werden können, müssen sie wesentliche Faktoren insbesondere im Hinblick auf Brand-, Wärme- und Schalldämmung beachten. Daniel Graba, Leiter Forschung & Entwicklung der Kolektor Missel Schwab GmbH, beantwortet wichtige Fragen zu den Themen Brand-, Wärme-, Feuchte- sowie Schallschutz, die jeden betreffen.

Abstandsregeln nach MLAR.

 

Brandschutz

Was bedeutet „Durchführung von Rohrleitungen durch Wände und Decken nach den Erleichterungen der MLAR?

Die Muster-Leitungs-Anlagen-Richtlinie (MLAR) stellt unter anderem Anforderungen an die Durchführung von Rohrleitungen durch raumabschließende Bauteile, also Wände und Decken. Neben R90-, R60- oder R30-Abschottungen für Rohrleitungen, die mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit wie die raumabschließenden Bauteile (F90, F60, F30) haben müssen, sind für diverse Leitungsdurchführungen Erleichterungen zugelassen. Diese Erleichterungen betreffen nicht brennbare Rohrleitungen bis 160 mm Durchmesser und brennbare Rohrleitungen bis 32 mm Durchmesser. Die Dicken von F90-Wänden bzw. F90-Decken müssen dabei mindestens 80 mm betragen. Bei F60- und F30-Wänden und -Decken genügen Dicken von 70 mm bzw. 60 mm. Hinzu kommt, dass zwischen den Rohren gewisse Abstände einzuhalten sind. Erleichterungen heißt in diesem Zusammenhang, dass für die Rohrdurchführungen einschließlich der verwendeten Brandschutz-Manschetten

• keine Brandprüfungen nach DIN 4102-11 bzw. DIN EN 1366-3,

• kein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP) bzw. keine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ),

• keine Kennzeichnung an der Durchführung bzw. am Einbauort,

• keine Übereinstimmungserklärung und keine Dokumentationen

erfolgen bzw. vorliegen müssen.

Brandschutz-Dämm-Manschette für Einbausituationen nach den Erleichterungen der MLAR: Die Manschette kann auf Bauteildicke gekürzt werden.

 

Kennzeichnungsschild BSM-K.

 

Mit diesen Vereinfachungen sind die Kos­ten der zu verwendenden Brandschutz-Manschetten sowie deren Beschaffung und Einbau in der Regel deutlich geringer als für klassifizierte Manschetten.

Dürfen Brandschutz-Dämm-Manschetten auch gekürzt werden? Müssen sie einen Überstand zum Bauteilrand haben?

Werden klassifizierte Brandschutz-Manschetten verwendet, dürfen an den Manschetten keine Kürzungen vorgenommen werden. Bei Rohrdurchführungen nach den Erleichterungen der MLAR (Abschnitte 4.2 und 4.3) gibt es keine Forderungen nach einem Mindestüberstand von Brandschutz-Manschetten. Je nach Hersteller werden zum Beispiel 150 mm, 250 mm oder 400 mm lange Brandschutz-Dämm-Manschetten mittig im Bauteil eingebaut; der Spalt zwischen den Leitungen und dem umgebenden Bauteil ist vollständig mit Mörtel oder Beton zu verschließen. Wenn aus irgendwelchen Gründen eine Brandschutz-Manschette nicht überstehen darf, kann die Manschette bis auf Bauteildicke gekürzt werden.

Zugängliche Rohrleitungen in unbeheizten Räumen müssen nach EnEV nachgedämmt werden. Das gilt auch für Armaturen, die hier noch nicht gedämmt sind.

Besteht für einzelne Brandschutz-Dämm-Manschetten eine Kennzeichnungspflicht?

Kennzeichnungspflicht besteht nur für Brandschutzlösungen, deren Verwendbarkeit durch ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP) oder durch eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) nachgewiesen werden muss. Das Kennzeichnungsschild ist an der Durchführungsstelle dauerhaft haltbar anzubringen. Wie erwähnt, braucht man für Brandschutz-Dämm-Manschetten, die den Erleichterungslösungen nach MLAR entsprechen, keine Kennzeichnung, weil dies im Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis nicht gefordert wird.

Es gibt keine gesetzliche Regelung, nach der Rohrdurchführungen in bestimmten Gebäudeklassen oder in Sonderbauten wie Hochhäusern, Krankenhäusern, Beherbergungsstätten usw. eine Klassifizierung R90, R60 oder R30 haben müssen. Für die Ausführung der Rohrdurchführung sind ausschließlich Sicherheitsaspekte ausschlaggebend, die im Brandschutz-Konzept festgelegt werden. Gibt es aus brandschutztechnischer Sicht keine Bedenken hinsichtlich der Übertragung von Feuer und Rauch sowie der Entstehung von Sekundärbränden, sind grundsätzlich auch die Erleichterungslösungen der MLAR anwendbar.

Begleitheizung: Montagebeispiel einer Installation.

Dürfen klassifizierte Brandschutz-Dämm-Manschetten auch abweichend von den Einbauvorgaben in einem Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (ABP) eingebaut werden?

Zunächst einmal: nein. Wenn aber das Schutzziel durch andere Maßnahmen erfüllt und die Gleichwertigkeit der abweichenden Lösung nachgewiesen werden kann, können Abweichungen beispielsweise mit einer Zustimmung im Einzelfall (ZIE) akzeptiert werden.

Was muss bei Ringspalten von Rohrdurchführungen beachtet werden, die nach den Erleichterungen der MLAR installiert wurden?

Um die Rohrdurchführung rauch- und feuerdicht herzustellen, sind nach der Montage weitere Arbeitsschritte erforderlich. Der verbleibende Ringspalt zwischen Dämmung und Baukörper, der im Übrigen nicht größer als 50 mm sein darf, muss nach MLAR mit einem brandsicheren und rauchdichten Material verschlossen werden. In der Regel verwendet man dazu anorganisches Fasermaterial mit einem Schmelzpunkt von 1000 °C. Möglich ist es auch, im Brandfall aufschäumende Baustoffe zu verwenden, hier darf der zu füllende Spalt aber nur 15 mm sein.

Dämmung von innen liegenden Regenwasserleitungen gegen Tauwasser.

Wärme- und Feuchteschutz

Besteht für ungedämmte Rohr­leitungen sowie Armaturen in unbeheizten Räumen eine Nachrüstverpflichtung?

Ja, wenn die Rohrleitungen zugänglich sind, müssen gemäß EnEV 2009 § 10 Abs. 2 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen nach Anlage 5, Tabelle 1 gedämmt werden. Der Gesetzgeber setzt in der EnEV 2009 eine Frist zur Nachrüstung der Dämmung bis zum 1. Januar 2012.

Asymmetrische Rohrdämmung: Kompakt-Dämmhülse für Heizungsleitungen im Fußbodenaufbau.

 

Wie verhält es sich in frostgefährdeten Bereichen? Welche Produkte sind dort einzusetzen?

Nach der EnEV 2009 sind Rohrleitungen, die an Außenluft angrenzen, mit mindes­tens dem Zweifachen der Mindestdicke nach Tabelle 1 des Anhangs 5 der EnEV zu dämmen. Wenn jedoch Rohrleitungen in frostgefährdeten Bereichen liegen, kann bei Stillstandszeiten selbst eine Dämmung auf Dauer keinen Schutz vor dem Einfrieren bieten. Diese Rohrleitungen müssen zusätzlich mit Sicherungssystemen zur Verhinderung von Frostschäden ausgerüstet werden. Bei Verwendung von Begleitheizungen muss darauf geachtet werden, dass der Dämmschlauch eine Dimension größer gewählt wird als der Rohrdurchmesser.

Kombinierte Körper- und Luftschalldämmung für Abwasserleitungen.

Welche Dämmung ist bei einer innen liegenden Regenwasserleitung zu verwenden?

Dämmsysteme und -stoffe werden nach den jeweiligen technischen Erfordernissen, den physikalischen Gegebenheiten und den vorliegenden Randbedingungen ausgewählt. Bei innen liegenden Regenwasserleitungen kann vor allem in den oberen Stockwerken Tauwasser auftreten. Um die Kondensation von Luftfeuchtigkeit zu vermeiden, sind ausreichend dicke Dämmungen zu verwenden. Die erforderlichen Dämmschichtdicken lassen sich aus Tauwasser-Tabellen bzw. -Diagrammen ablesen oder nach VDI 2055 berechnen. Zu beachten ist auch, dass die verwendeten Dämmungen einen hohen Wasserdampf-Diffusionswiderstand haben, das heißt sie müssen geschlossenzellig sein. Stöße und Schnittflächen der Dämmung sind darüber hinaus lückenlos zu verkleben.

Müssen Rohrleitungen von thermischen Solaranlagen nach EnEV 2009 gedämmt werden?

Das Ziel der EnEV 2009 ist es, den Energieverbrauch im Gebäudebereich zu senken und dadurch auch die CO2-Emissionen. Solarenergie ist sowohl bei der Erzeugung als auch im Verbrauch CO2-neutral. Daher werden bisher keine rechtlichen Anforderungen an die Begrenzung der Wärmeabgabe durch eine Dämmung der Rohrleitungen gestellt. Es ist jedoch zukunftsorientiert und technisch sinnvoll, die erzeugte Ener­gie möglichst ohne Verluste zu transportieren. Um Wärmeverluste so gering wie möglich zu halten, wird auch bei Rohrleitungen von Solaranlagen der Einsatz der Dämmschichtdicke gemäß Anlage 5, Tabelle 1, EnEV 2009 empfohlen. Die Dämmung ist im Übrigen auch ein Schutz gegen Beschädigung und Berührung.

Eine Frage zum Energieverbrauch: Müssen Armaturen, Bögen, Abzweige, T-Stücke, Rohrhalterungen etc. gedämmt werden?

Ja, Formstücke und Armaturen zählen zu Wärmeverteilungs- und Warmwasseranlagen und müssen nach Anlage 5 (zu § 10 Abs.2, § 14 Abs. 5 und § 15 Abs.4), Tabelle 1 der EnEV 2009 gedämmt werden. Bleiben diese ungedämmt, entstehen hohe Ener­gieverluste.

Darf eine asymmetrische Dämmung wie die Kompakt-Dämmhülse KDH gemäß EnEV 2009 eingebaut werden?

Ja, grundsätzlich dürfen asymmetrische Rohrdämmungen eingebaut werden, wenn man mit der verstärkten Dämmung zur Kaltseite hin insgesamt die gleiche Dämmwirkung erreichen kann wie bei einer konzentrischen Ausführung. Diese Gleichwertigkeit ist vom Hersteller nachzuweisen. Einzelheiten sind der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ) des jeweiligen Herstellers zu entnehmen.

Welche Bezugstemperaturen sind im Zusammenhang mit der Angabe der Wärmeleitfähigkeit von Dämmstoffen maßgeblich?

Ein wichtiger bauphysikalischer Kennwert zur Beurteilung von Dämmstoffen ist die Wärmeleitfähigkeit. Je niedriger dieser Wert ausfällt, desto besser ist die Dämmwirkung eines Materials und umso geringer sind Energieverluste. Da die Wärmeleitfähigkeit von Dämmstoffen temperaturabhängig ist, verwendet man für Rohrdämmstoffe in der Regel die Bezugs­temperatur 40 °C. Dieser Bezugswert stellt mit guter Näherung einen Mittelwert der Betriebstemperatur von Heizungs- und Warmwasser-Anlagen dar. Im Bereich von Kaltwasser- und Kälteanlagen werden dagegen oft Bezugstemperaturen von 0 °C oder 10 °C verwendet.

Kompakt-Dämmhülse für die Verlegung von Rohrleitungen mit geringstmöglichem Fußbodenaufbau.

Schallschutz

Wie kann auftretender Luftschall bei Abwasserleitungen verhindert werden?

Wie man sich heute gegen die Übertragung von Abwassergeräuschen – also gegen Körperschallübertragung – schützt, ist wohl inzwischen allgemein bekannt. Sollten bei Abwasserleitungen zusätzlich Luftschallprobleme auftreten, dann genügen die relativ einfachen Körperschalldämmungen nicht mehr und es müssen zum Beispiel Produkte mit speziellen Dämmstoffkombinationen zur gleichzeitigen Körper- und Luftschalldämmung verwendet werden.

Was muss beachtet werden, wenn eine Kompakt-Dämmhülse in der Trittschallebene verlegt wird? Ist das grundsätzlich erlaubt?

Ja, und mittlerweile bietet der Markt eine Reihe von Lösungen an. Es gibt die Möglichkeit, Rohrleitungen im Fußbodenaufbau bei fehlender Aufbauhöhe so zu verlegen, dass – unter Beibehaltung des vorgegebenen Verbesserungsmaßes der Trittschalldämmschicht – ein niedriger Fußbodenaufbau erreicht wird. Jedoch muss hier genau auf das Produkt geachtet werden. Die im Bild beispielhaft dargestellte Kompakt-Dämmhülse erfüllt die akustischen Anforderungen, wie in einem Prüfzeugnis des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik bestätigt wird. Der Einbau von Kompakt-Dämmhülsen, verlegt gemäß der Montageanleitung und befestigt mit der schallentkoppelnden Systembefestigung KDH-FX, verändert demnach nicht die Qualität der Trittschalldämmung. Das bedeutet, dass über der Kompakt-Dämmhülse keine zusätzliche Ausgleichs- und/oder Trittschalldämmschicht eingebaut werden muss.

Bilder: Kolektor Missel Schwab GmbH, Danfoss GmbH


 

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