Formaldehyd-Grenzwert bei Biogasanlagen: Erläuterungspapier zur erhöhten Grundvergütung
Biogasanlagen zur Stromerzeugung enthalten in ihrem Abgas - in Abhängigkeit von der Zusammensetzung des Biogases - auch Formaldehyd. Die TA-Luft schreibt ab dem 1. Januar 2009 mit 40 mg/m³ einen um mehr als 30 % reduzierten Grenzwert für genehmigungspflichtige Biogas-Verbrennungsmotorenanlagen vor. Die Einhaltung dieses neuen Grenzwertes erfordert Investitionen in die Technik und Mehrkosten beim Betrieb der Anlagen.
Als Ausgleich für diese Kosten ist im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine um 1 ct/kWh erhöhte Grundvergütung vorgesehen. Das novellierte EEG tritt ebenfalls zum Jahreswechsel in Kraft. Zur Konkretisierung der dort getroffenen Vorgaben zu Formaldehyd und des zugehörigen Beschlusses der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat der VDMA gemeinsam mit dem BMU ein Erläuterungspapier zu den neuen Regelungen erarbeitet. Die Erläuterungen sind unter www.vdma.org/bioenergie abrufbar.
Der Prozess wurde auch durch ein Forschungsvorhaben zur Entstehung des Formaldehyds und den Wirkzusammenhängen wissenschaftlich begleitet. Der nun vorliegende Bericht der Forschungsvereinigung Verbrennungskraftmaschinen e.V. (FVV) gibt Aufschluss über innermotorische Zusammenhänge bei der Bildung von Formaldehyd und die Möglichkeiten zu dessen Minimierung sowie der Messmethodik. Der FVV-Bericht steht unter www.fvv-net.eu/aktuelles zum Download bereit.