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Forderungssicherungsgesetz - damit Handwerker schneller an ihr Geld kommen - Mit Jahresbeginn 2009 sind neue Regelungen zum Bau- und Werkvertragsrecht in Kraft getreten

Die Gesetzesinitiative aus dem Jahr 2006 zur Bekämpfung von Forderungsausfällen mit dem sperrigen Namen "Forderungssicherungsgesetz" (kurz: FoSiG) wurde nach zwei Jahren endlich umgesetzt. Die darin enthaltenen neuen Regelungen zum Bau- und Werkvertragsrecht sind zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

 

Die Gesetzesinitiative aus dem Jahr 2006 zur Bekämpfung von Forderungsausfällen mit dem sperrigen Namen "Forderungssicherungsgesetz" (kurz: FoSiG) wurde nach zwei Jahren endlich umgesetzt. Die darin enthaltenen neuen Regelungen zum Bau- und Werkvertragsrecht sind zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Zwar dokumentiert eine neuere D&B-Studie die Kraft der deutschen Wirtschaft und das solide Wirtschaftswachstum Deutschlands: Danach zeigt sich das Zahlungsverhalten der Unternehmen trotz Bankenkrise, hoher ­Energiepreise und konjunktureller Abkühlung weitgehend stabil. Woraus sich schließen lässt, dass die Unternehmen immer noch über eine ausreichende Liquidität verfügen und weiterhin von Banken Kredite erhalten, sofern die Bonität stimmt. Doch bereits im Februar 2006 hielt der Bundestag eine Gesetzesänderung in puncto Außenstände bei Handwerksbetrieben für angebracht.

 


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