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FKAustG – Staatenaustauschliste umfasst mehr als 102 Länder

Die Vorgaben des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG) werden umgesetzt: Zum 30. September 2019 gibt es zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und den Behörden anderer Staaten einen automatischen Datenabgleich. Eingetragen in die vorläufige FKAustG-Staatenaustauschliste 2019 sind bisher mehr als 102 Länder.

 

Die finale Auflistung aller Beteiligten soll zur Jahresmitte 2019 vorliegen (Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Gz.: IV B 6 – S 1315/13/10021 :052).

 


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