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Fehlerhafte Verbrauchsanzeigen von Wasserzählern

Über Rollensprünge durch defekte Messeinsätze bei Wasserzählern berichteten wir schon Mitte 2015 ausführlich in der IKZ. Auch wenn, oder gerade weil diese Funktionsstörungen in der Praxis so selten auftauchen und die Betroffenen vor einem Rätsel und meist ungerechtfertigten finanziellen Belastungen stehen, hat der Beitrag eine hohe Resonanz erfahren. Nun ist es dem Sachverständigen Dipl.-Ing. Georg Hofmann aus Leipzig gelungen, einen solchen Rollensprung zu dokumentieren.

Georg Hofmann hat erstmals einen Rollensprung bei einem Wasserzähler im Bild dokumentieren können. Der Sprung erfolgte um 100 m³ (von 5360 auf 5461 m³).

 

Die Bilder zeigen einen Sprung um 100 m³ (von 5360 auf 5461 m³). Im Verlauf dieses Falles soll sich die Verbrauchsabweichung in der laufenden Abrechnung auf rund 5000 m³ belaufen haben, sagte uns der Sachverständige. Der betroffene Verbraucher hatte hier jedoch Glück im Unglück, wie Hofman weiter berichtet: „Dem Versorger lagen Informationen über die Problematik vor. Es wurde auf die Bezahlung der Mehranzeigemenge verzichtet und ein Durchschnittswert aus den vergangenen Jahren in Rechnung gestellt.“
Nach einem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, ist die Thematik der Rollensprünge in Wasserzählern auch dem DVGW bekannt und wurde bereits mehrfach in den Sitzungen der Fachgremien diskutiert. Im Vergleich zu den Millionen abgelesener Hauptwasserzählern sei die Fehlerquote jedoch extrem niedrig. Ob eine Rolle sich ungewollt bewegt habe, könne durch eine innere Beschaffenheitsprüfung festgestellt werden, sagt der DVGW.
Eine Aussage, die Georg Hofmann nicht teilen kann, wie er im Gespräch mit der IKZ betont. „Die Erfahrungen in der Praxis haben das mehrmals widerlegt. Es wundert mich, dass der DVGW als Technisch-wissenschaftlicher Verein offensichtlich die grundsätzliche Problematik dieses komplexen Sachverhaltes derart verkennt“, so Hofmann.
Konkrete Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern gäbe es laut Hofmann bedauerlicherweise immer noch nicht. Die betroffenen Bürger stünden allein im Regen. Das beweise ein erneuter Fall, bei dem es um einen behaupteten Mehrverbrauch von rund 4300 m³ Trinkwasser in einem dreiviertel Jahr geht. Hofmann: „Ende August hatte der NDR (Magazin „markt“) darüber berichtet und einen Fachmann gezeigt, der die unglückliche Behauptung aufstellte: „Ein Rollensprung wird ausgeschlossen.“ Derartige Aussagen unterstellen dem Verbraucher eine kriminelle Energie oder grenzenlose Einfältigkeit.“ Ein anderes Beispiel hat das TV-Magazin WISO am 11. Juli 2016 aufgezeigt. Auch bei dem Fall ging es um eine größere Abweichung, hier um ca. 4500 m³ in 77 Tagen. Der betroffene Verbraucher habe Hofmann mehrfach angerufen und mit tränenerstickter Stimme über immer neue Spitzfindigkeiten des WVU bzw. von dessen Anwälten berichtet, um die Bezahlung einer Trinkwassermenge durchzusetzen, die mutmaßlich nicht geliefert wurde. Dem WISO Beitrag zufolge sind in Sachsen-Anhalt überproportional viele Problemfälle (100) registriert worden. Ob das einen bestimmten Hersteller oder Billigprodukten zuzuordnen ist, sei dahingestellt.
Welche Dimension das Ganze haben könnte, dazu Hofmann: „In Rollenzählwerken kann jede der einzelnen Rollen springen, mit Ausnahme der ersten angetriebenen Zahlenrolle. Wenn demnach eine 10er-Rolle ein- oder mehrmals springt, dann bleibt das fast immer unbemerkt. Falls es den vermuteten Mitnahmeeffekt gibt, dann wird rein statistisch die am häufigsten bewegte 1er-Zahlenrolle eine entsprechende Mitnahme der 10er-Zahlenrolle verursachen. Man darf überhaupt nicht daran denken, was sich dahinter verbergen könnte.“

Ihre Meinung ist gefragt! Sind Sie in der Praxis schon einmal mit der Problematik konfrontiert worden? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen per E-Mail an: redaktion@strobel-verlag.de

 


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