Werbung

FAQs: Hygiene in der Trinkwasser-­Installation

Fragen und Antworten zur Ausführungspraxis

Durch den Strahlungsaustausch erwärmt sich das Kaltwasser in der Steigleitung bei Stagnation immer mehr. Der Verzicht auf zentrale Warmwasser- und Zirkulationsleitungen erleichtert hier die Temperaturhaltung. Bild: Uponor GmbH

Auch beim Einsatz einer Wärmepumpe ist anzuraten, die Speichertemperatur nicht unter 55°C einzustellen. Der Kunde sollte ggf. auf die ansonsten möglichen hygienischen Probleme hingewiesen werden. Bild: Mitsubishi Electric

Varianten der Rohrleitungsführung für Stockwerksleitungen: Einzelzuleitung Kleinverteiler, Reihenleitung, Ringleitung, Einzelzuleitung T-Stück-Installation. Welche davon hygienisch im Einzelfall die beste ist, hängt im Wesentlichen von der späteren Nutzung ab. Bild: Verlag Springer Vieweg (aus: Gebäudetechnik für Trinkwasser)

Falsch und richtig: Oben eine Reihenleitung ohne Thermosiphon, bei der rund 60°C heißes Wasser an der Armatur ansteht und diese erhitzt

 

Das Thema Trinkwasserhygiene ist im Laufe der vergangenen Jahre zunehmend in den Fokus der Planung und Installation von Trinkwasseranlagen gerückt. Auslöser dafür sind u. a. die Überarbeitungen der Trinkwasserverordnung – zuletzt im Jahr 2012 – sowie zahlreicher Regelwerke zum Schutz des Trinkwassers. In der Praxis tauchen durch die verschärften Anforderungen immer wieder Fragen auf. Einige dieser sogenannten FAQs (Frequently asked Questions) werden nachfolgend von Jörg Schütz, Geschäftsführer Technik des Fachverbands SHK Bayern und Mitglied in verschiedenen Normungsgremien, beantwortet.

Die Änderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2001 im Jahr 2011 bzw. 2012 enthalten, z.B. hinsichtlich Untersuchungspflichten, einige wesentliche Neuerungen, deren Umsetzung für alle Beteiligten eine erhebliche Herausforderung bedeuteten. Beispielweise fordert der § 17 (1) der TrinkwV von den genannten Beteiligten: „Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben.“ Wer vorsätzlich oder fahrlässig dagegen verstößt, begeht nach § 25 der TrinkwV eine Ordnungswidrigkeit. Wer vorsätzlich handelt und Krankheitserreger, wie Legionellen, dadurch verbreitet, macht sich strafbar. Diese Situation macht es erforderlich, dass sich auch der ausführende Installateur mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) auseinandersetzt.

Installationsschächte: Wohin mit der Kalt- und Warmwasserleitung? Sollten diese voneinander getrennt werden?
Die Dämmung hilft bei Stagnation im Schacht nur kurzzeitig. Um eine Temperaturüberschreitung des Kaltwassers zu vermeiden, fordern die einschlägigen Regelwerke einen Schutz der Kaltwasserleitungen durch thermische Entkopplung bis zur räumlichen Trennung. Letzteres wäre der Idealfall, ist aber oft nicht umsetzbar. Allgemein sollte die Kaltwasserleitung von den warmgehenden Leitungen so weit wie möglich im Schacht voneinander getrennt verlegt werden, z.B. mit einer Abwasserleitung als „Puffer“ dazwischen. Dazu ist zu beachten, dass die Dämmstärke, wie jetzt im Regelwerk gefordert, im Schacht generell der der Warmwasserleitung entsprechen muss.

Sollten Leitungen auf den letzten Metern bewusst aus­ge­kühlt werden, indem die Dämmung weggelassen wird?
Der Grundsatz ist, dass Kaltwasserleitungen vor Erwärmung zu schützen sind. Daher ist unbedingt davon abzuraten, die Leitungen nicht zu dämmen. Maßgeblich für die Dämmung der Kaltwasserleitung ist die DIN 1988-200, Kapitel 14. Für eine Abweichung davon müsste man den Nachweis technisch-sachlich führen können, dass sich hinsichtlich der Hygiene durch den Verzicht auf die Dämmung eine Verbesserung ergibt und dies den a.a.R.d.T. entspricht.

Ist für den wärmeleitungsfreien Anschluss einer Armatur die Bildung eines Thermosiphons ausreichend?
Grundsätzlich ist diese Art der Leitungsführung ein richtiger Ansatz, um die Erwärmung einer Armatur und des Kaltwassers zu verhindern. Bei der Ausführung kommt es aber auf die Länge der nichtzirkulierenden Warmwasserleitung bis zur Armatur an. Es gibt hierzu Hinweise von Herstellern, die einen Abstand von 10 bis 15 cm von der durchgeschleiften Warmwasserleitung bis zur Armatur vorschlagen. Im Rahmen von Untersuchungen durch den Sachverständigen Harald Köhler wurde allerdings festgestellt, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Abstand von nur 10 cm weiterhin zu Temperaturerhöhungen an der Armatur führen kann.

Ist die T-Stück-Installation noch erlaubt?
Sie ist erlaubt! Bei häufig genutzten Zapfstellen stellt diese Installationsart kein Problem dar. Selten genutzte Verbraucher können durch geschicktes Einschleifen bei einer häufig genutzten Zapfstelle gespült werden. Für jede Art der Verlegung gilt grundsätzlich, dass die Trinkwasser-Installation gemäß den Anforderungen der Regelwerke regelmäßig gespült bzw. durchflossen wird. Das kann den Betreiber mitunter vor eine Herausforderung stellen, der letztlich für den Wasseraustausch zu sorgen hat. Auf diese Anforderung ist der Betreiber nach VDI/DVGW 6023 schon während der Planung sowie in den zu übergebenden Unterlagen schriftlich hinzuweisen.

Darf der Trinkwasserspeicher bei Einsatz einer Wärmepumpe vor dem Hintergurnd der Wirtschaftlichkeit auf 50°C eingestellt werden?
Das Regelwerk fordert allgemein eine Speicheraustrittstemperatur von 60°C. Bei Einsatz von zentralen Trinkwassererwärmern mit hohem Wasseraustausch ist darauf zu achten, dass im Betrieb 50°C nicht unterschritten wird. Vor diesem Hintergrund ist, um die Mindestbetriebstemperatur im System nicht zu unterschreiten, die Speichertemperatur abhängig von der Anlage eher auf 55°C einzustellen.

Wie sollte sich der Installateur verhalten, wenn beim Kundenbesuch festgestellt wird, dass der Trinkwasserspeicher auf z.B. 50°C eingestellt ist?
Der Kunde sollte in diesem Fall auf die möglichen hygienischen Probleme hingewiesen werden. Zudem empfiehlt es sich, diesen Hinweis auf dem Stundenzettel oder der Rechnung zu vermerken.

Welche Ausführungsart von ­Membranausdehnungsgefäßen ist noch zugelassen?
Falls man sich dafür entscheidet, ein Ausdehnungsgefäß in der Trinkwasser-Installation einzusetzen, insbesondere in Zusammenhang mit einer Druckerhöhungsanlage, ist darauf zu achten, dass dieses der DIN 4807-5 entspricht, also durchströmt ist. Des Weiteren sollte die Membrane auf hygienische Unbedenklichkeit geprüft sein (KTW-Leitlinie, DVGW-Arbeitsblatt W 270).

Gibt es Bestandsschutz für alte MAGs und nasse Feuerlöschleitungen, die nicht durchströmt sind?
Bestandsschutzfragen sind Rechtsfragen und vor diesem Hintergrund sollte sich der Techniker hier in erster Linie eher zurückhalten. Gewisse Kenntnisse sind inzwischen jedoch auch „Allgemeingut“. So kann in der Regel gesagt werden, dass kein Bestandsschutz bei Gefahr für Leib und Leben gilt. Bestandsschutz ist der Vertrauensschutz auf das Fortbestehen einer einmal legal errichteten Anlage. Der Gesundheitsschutz geht aber vor dem Bestandsschutz.
Speziell für nasse Feuerlöschleitungen finden sich zahlreiche Aussagen, wie z.B., dass wenn die Anforderungen der TrinkwV nicht eingehalten werden, kein Bestandsschutz mehr besteht, bis dass sie grundsätzlich hygienisch nicht sicher betrieben werden können und umzubauen sind. Letzteres hat auf jeden Fall Bedeutung in Gebäuden mit besonderen Anforderungen, also z. B. Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser. Letztlich muss jedes Objekt für sich betrachtet und bewertet werden. Hilfreich ist es, den Betreiber der Anlage über die Gefahren und Folgen aufzuklären (schriftlich). Für alte MAGs gilt sinngemäß das ­Gleiche.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: