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Falsche Rechnungen vom Amtsgericht im Umlauf

Von sehr kurzen Zahlungsfristen bis ungewöhnlichem E-Mail-Absender – bei Rechnungen sollten die Empfänger vorsichtig sein. Bild: AdobeStock - alswart

 

Essen. Achtung, Betrug, Rechnungen von Amtsgerichten, z.B. solche mit einer sehr kurzen Zahlungsfrist, können ein Fake sein, warnt Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert. „Amtsgerichtliche Rechnungen haben hingegen in der Regel eine angemessene Frist, wie zum Beispiel eine Frist von 14 Tagen“, erklärt der Steuerberater. Betroffen seien insbesondere Gründer, aber auch bei Handelsregisteränderungen kämen falsche Rechnungen vor.

Weitere Anzeichen für das Vorliegen einer Fake-Rechnung können sein:

  • das Fehlen eines offiziellen Briefkopfs mit einem Ansprechpartner und Kontaktdaten.
  • eine ausländische Bankverbindung – ein klares Warnsignal.
  • ungewöhnliche E-Mail-Absender. Bei digitalen Rechnungen sei es wichtig, die Absender-Adresse genau zu prüfen. „Amtsgerichte kommunizieren ausschließlich über offizielle und verifizierte Adressen.“

Falls eine verdächtige Rechnung eingeht, sollten Betroffene keinesfalls zahlen, sondern die Polizei informieren und das Amtsgericht kontaktieren, damit es eigene Schritte einleiten und Warnungen aussprechen kann.

 


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