Fachinformation Stilllegung von Gasanschlüssen
St. Augustin. Arbeiten an Gasinstallationen dürfen nur Fachhandwerker durchführen, die in das Installateurverzeichnis des Gasversorgungsunternehmens eingetragen sind. Dies gilt auch für die Stilllegung oder den Rückbau einer nicht mehr genutzten Gasanlage. Keinesfalls dürfen Unternehmen, die mit der Umstellung der Energieversorgung von Gas auf Wärmepumpe oder andere regenerative Energien beauftragt sind, diese Arbeiten quasi nebenbei mit erledigen. Darauf weist der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hin und stellt eine neue Fachinformation zum Thema vor: „Stilllegung / Rückbau von Gasinstallationen z.B. bei Umstieg auf eine Wärmepumpe“. Das Merkblatt entstand unter Mitwirkung von Experten für die TRGI (Technische Regeln Gasinstallationen) beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und geht die Arbeiten Schritt für Schritt durch.
Der sichere Betrieb und die Stilllegung von Gasinstallationen unterliegen eindeutigen Zuständigkeiten sowie gesetzlichen Vorgaben. Im Fokus dieser Bestimmungen steht die Verantwortung der Eigentümer und Nutzer. Sie unterliegen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und müssen gewährleisten, dass die Gasinstallation regelmäßig geprüft und gewartet wird und in einem einwandfreien Zustand ist, um Gefahren wie Gaslecks, und damit unbemerktes Austreten von Gas, nach Abschluss der Arbeiten zu vermeiden.
Die Fachinformation steht hier zum Download zur Verfügung.