EU-Verordnung zu Elektromotoren tritt im Juni in Kraft Neue Energieeffizienzanforderungen für Motoren von Trockenläuferpumpen
Dortmund. Eine neue EU-Verordnung unter der europäischen ErP-("Ökodesign")Richtlinie regelt ab dem 16. Juni 2011 die Energieeffizienz von Elektromotoren. Hiervon betroffen sind auch mit Elektromotoren ausgestattete Trockenläuferpumpen. Sie dürfen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Motor mindestens die Motor-Wirkungsgradklasse IE2 erreicht, informiert der Pumpenhersteller Wilo.
Ab dem 16. Juni 2011 muss von allen neu verkauften Elektromotoren auf dem Markt – bis auf wenige Bauarten und Einsatzbereiche – das Effizienzniveau IE2 eingehalten werden. Pumpenmotoren mit dem aktuell gängigen Effizienzniveau EFF2 – zukünftig als IE1 bezeichnet – dürfen dann in der Europäischen Union nicht mehr verkauft werden. Diese Anforderungen werden 2015 und 2017 in zwei weiteren Schritten verschärft.
Die Bezeichnung „IE“ steht dabei für International Efficiency und definiert weltweit gültige Wirkungsgradklassen für Drehstrommotoren mit Käfigläufern im Leistungsbereich von 0,75 bis 375 kW. Die Grundlage ist die neue Norm EN 60034-30:2009. Hierdurch werden die seit 1998 in Europa bestehenden Unterteilungen in die drei Wirkungsgradklassen EFF3 bis EFF1 abgelöst. Dabei sind folgende Motor-Wirkungsgradklassen definiert:
- IE1 = Standard Wirkungsgrad, in etwa vergleichbar mit EFF2
- IE2 = Hoher Wirkungsgrad, in etwa vergleichbar mit EFF1
- IE3 = Premium Wirkungsgrad
- IE4 = für die Zukunft vorgesehene, dann beste Effizienzklasse (gemäß IEC TS 60034-31 Ed.1).
Für die Umstellung wurden drei Stufen festgelegt. Ab dem 16. Juni 2011 muss von allen in Verkehr gebrachten Elektromotoren auf dem Markt – bis auf wenige Bauarten und Einsatzbereiche – das Effizienzniveau IE2 eingehalten werden. Ab dem 1. Januar 2015 muss das noch strengere Effizienzniveau IE3 erreicht werden – zunächst von Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 7,5 bis 375 kW. Alternativ müssen sie dem Effizienzniveau IE2 entsprechen und mit einer Drehzahlregelung ausgestattet sein. Ab 1. Januar 2017 gelten diese Anforderungen dann für Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 0,75 bis 375 kW.
Wilo liefert bereits seit dem 1. Januar 2011 nur noch Trockenläuferpumpen aus, die mit IE2-Motoren ausgestattet sind. Damit werden die Anforderungen der ersten Stufe der ErP-Richtlinie nicht nur frühzeitig erfüllt, sondern Zweifelsfälle rund um den ersten Stichtag 16. Juni 2011 vermieden.
Wilo weist darauf hin, dass bei Trockenläuferpumpen ausschließlich der für den Antrieb zum Einsatz kommende Elektromotor von der neuen EU-Verordnung betroffen ist. An die übrigen Pumpenbestandteile – Hydraulik, Laufrad etc. – die ggf. auch ohne Motor verkauft werden können, werden bisher keine Effizienzanforderungen gestellt. Der Begriff des „Inverkehrbringens“ bezeichnet die Auslieferung einer mit einem Elektromotor ausgestatteten Trockenläuferpumpe bzw. auch eines einzelnen Pumpenmotors durch den Hersteller. ErP-konform sind damit nur solche ab dem 16. Juni 2011 vom Hersteller ausgelieferten Elektromotoren, die neben dem CE-Zeichen auch mit der Motoreffizienzklasse IE2 gekennzeichnet sind. Pumpen mit EFF2-Motoren, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, dürfen allerdings auch nach dem Stichtag weiterverkauft werden.
www.wilo.de