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Erdgas in der Haustechnik Häufige Fragen und deren Antworten zum gasförmigen Energieträger

Die Installation von Gasanlagen ist in den letzten Jahren einfacher und sicherer geworden. Dennoch treten immer wieder Fehler und Unsicherheiten in der Planung und Ausführung auf, die zu häufig gestellten Fragen führen. Diese sogenannten FAQs (Frequently Asked Questions) sollen hier beantwortet werden.

 

Erdgas ist ein vielseitiger Energieträger: Es dient zum Heizen, Kochen, Kühlen, zur Trinkwassererwärmung, Stromerzeugung und nicht zuletzt, um Fahrzeuge antreiben. Eine breite Anwendung erfährt der Energieträger insbesondere, weil er als Primärenergie direkt aus der Erde kommt, ungiftig und leichter als Luft ist und keine Bevorratung beim Anwender benötigt. Zudem entsteht kein Ruß bei der Verbrennung und es gibt eine Vielzahl von Geräten, die auf Knopfdruck das Leben damit angenehmer machen. Diese Argumente spiegeln sich in der Entwicklung des Heizgerätemarktes wider. So zeigen z.B. die Absatzzahlen von 2000 bis 2010, dass wandhängende Gas-Brennwertthermen mehr als 50% der Neuinstallationen von Heizkesseln ausmachen. Doch nun, wie eingangs angekündigt, sollen einige häufig gestellte Fragen beantwortet werden.
Die Erdgasvorkommen sind begrenzt, d.h. eines Tages werden die Erdgasquellen versiegen. Eine einheitliche Meinung, wann dies der Fall sein wird, gibt es nicht. Manch eine Studie geht von weniger als 50 Jahren aus.

Lohnt sich da die Anschaffung von Erdgasgeräten noch?
Eindeutig ja. Denn durch neue Technologien wird die Erschließung neuer Erdgasquellen ermöglicht und damit die Reichweite verlängert. Dazu zählt z.B. auch die Aufbereitung von Biogas und die Zumischung von Wasserstoff (H2) aus der Elektrolyse von Wasser oder SNG (Substitute Natural Gas) – künstlichem Erdgas. Hierbei wird auch von Methanisierung gesprochen. Das bedeutet vereinfacht, dass mittels Strom (der z.B. in Windparks erzeugt oder in Schwachlastzeiten „übrig“ ist) Wassermoleküle gespalten und auf diese Weise Wasserstoff (H2) erzeugt wird. In Verbindung mit gespeichertem Kohlendioxid (CO2) und Strom kann daraus Methan (CH4) erzeugt und in das Erdgasnetz eingespeist werden:

4 H2 + CO2 –> CH4 + 2 H2O.

Sind Kupferrohrleitungen mit ­reduzierter ­Wand­dicke für ­Gasinstallationen zugelassen?
Ja. Gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt GW 392 dürfen auch reduzierte Wanddicken für Gasinstallationen eingesetzt werden. Statt z.B. 28 x 1,5 mm kann so bei DVGW-Zulassung der Kupferrohrleitung die Dimension 28 x 1,0 mm zum Einsatz kommen. Weitere reduzierte Dimensionen sind 35 x 1,2 mm, 42 x 1,2 mm und 54 x 1,5 mm. Darüber hinaus sind diese Leitungen auch für Trinkwasserinstallationen zugelassen. Einige Hersteller beabsichtigen daher, zukünftig nur noch die neuen Rohrleitungen anzubieten.

Ist eine Kennzeichnung der Einstecktiefe beim ­Pressen von Kupferrohren zwingend notwendig?
Rund 70% der Gasleitungen aus Kupfer werden heute bereits gepresst. Dabei ist wichtig, dass beim Pressen von Kupferrohr- und Edelstahlleitungen nicht die Forderung zur Kennzeichnung der Einstecktiefe vergessen wird (Bild 1). Denn das Fehlen dieses Striches kann zur Demontage der gesamten Anlage führen. Oder der Installateur weist nach, dass das Pressen richtig ausgeführt wurde. Hierzu sollte beachtet werden, dass nachträglich angebrachte Kennzeichnungen sich mit modernen Verfahren schnell als „unecht“ nachweisen lassen.

Bild 2: Erdverlegte Kupferrohrleitungen dürfen nur zum Anschluss von Gasgeräten im Freien verpresst werden. Bild: Viega

Dürfen erdverlegte Kupferrohrleitungen verpresst werden?
Die Antwort lautet ja und nein:

  • Ja, bei erdverlegten Kupferrohrleitungen zum Anschluss von Gasgeräten zur Verwendung im Freien (Bild 2).
  • Nein, bei erdverlegten Kupferrohrleitungen zu einem Nachbargebäude.

Anmerkung Hauseinführung: Bei erdverlegten Leitungen (auch zu Nachbargebäuden) ist die Hauseinführung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 459/1 auszuführen. Die Anforderung dazu kann der Installateur erfüllen, wenn er z.B. die Montageanleitung einer zugelassenen Hauseinführungskombination (HEK) einhält. Bei erdverlegten Kupferleitungen zum Anschluss von Gasgeräten zur Verwendung im Freien wird hingegen nur eine „gas- und flüssigkeitsdichte Hauseinführung“ benötigt.

Bild 3: Verlegung von Gasleitungen im Fußbodenaufbau. Bild: Das IBAP Erdgasbuch

Dürfen Gasrohrleitungen im oder unter Estrich verlegt werden?
Auch hier lautet die Antwort ja und nein:

  • Unter Estrich: Ja.
  • Im Estrich: Nein (Bild 3).

Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass durch das Gasrohr keine Schallbrücke entsteht. Hohlräume, die eventuell unter der Trittschalldämmung neben der Gasleitung entstehen, gelten nicht als Hohlräume im Sinne der TRGI (Technische Regeln für Gas-Installationen). Daher müssen sie auch nicht belüftet werden. Die Leitung muss zudem auch nicht in einem Hüllrohr verlegt sein.

Bild 4: Notwendige Sicherheitseinrichtungen für eine Kunststoffleitung mit einem Gasgerät nach TRGI 2008.

Welche Forderungen sind bei Kunststoffrohr­leitungen im Bezug auf Hochtemperaturbeständigkeit zu erfüllen?
Die Forderung nach Hochtemperaturbeständigkeit (HTB) gilt für die gesamte Gasanlage. HTB bedeutet, dass bei 650°C für mindes­tens 30 Minuten keine gefährlichen Gas-Luft-Gemische entstehen dürfen.
Bei Kunststoffrohrleitungen zu einem Gasgerät wird die HTB-Forderung durch einen Gasströmungswächter (Typ K) nach dem Druckregler mit integrierter Thermischer Absperreinrichtung (TAE) erfüllt (Bild 4). Bei mehreren Gasgeräten sichert ein Sicherheitsverteiler die einzelnen Leitungen zu jedem Gasgerät ab. Dieser Verteiler besteht aus den leistungsangepassten Gasströmungswächtern (Typ K) und der vorgeschalteten metallisch verbundenen TAE (Bild 5).

Bild 5: Notwendige Sicherheitseinrichtungen für Kunststoffleitungen mit drei Gasgeräten nach TRGI 2008.

Dürfen Kunststoffdübel für die Rohrleitung ­verwendet werden?
Eine weitere Frage, die mit ja und nein beantwortet werden muss.

  • Ja, bei Kunststoffleitungen und gepressten Kupfer- und Edelstahlleitungen.
  • Nein, bei hartgelöteten Kupferleitungen.

Das Kriterium für den Einsatz von Kunststoffdübeln ist eine Aussage in der TRGI: Kunststoffdübel dürfen in den Fällen eingesetzt werden, bei denen im Brandfall die mechanische Festigkeit der Rohrleitung nicht eingeschränkt wird. Dies ist z.B. bei gepressten Kupfer- oder Edelstahlleitungen der Fall. Metalldübel müssen hingegen bei nicht zug- und schubfesten Rohrverbindungen verwendet werden. Dazu zählen auch hartgelötete Kupferrohre.
Anmerkung: Nach baulicher Situation und Festlegung des Netzbetreibers können jedoch Metalldübel gefordert werden.

Autor: Dipl.-Ing. Andreas Preußer, Ingenieurbüro I.B.A.P., Dresden

www.ibap.de

 


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