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Erbschaft – Anfechtung bei ­überschuldetem Nachlass

Eine Erbschaft kann eigentlich nur innerhalb einer sechswöchigen Frist ausgeschlagen werden. Nach diesem Termin gilt die Erbschaft als angenommen.

 

Allerdings kann die Erbschaft eines überschuldeten Nachlasses unter bestimmten Umständen angefochten werden, z.B. wegen Irrtums. Im entschiedenen Fall war es dem Erben nicht bekannt, dass der Nachlass überschuldet war. Der Irrtum berechtigte ihn zur Anfechtung, denn er war von einem werthaltigen Nachlass ausgegangen: Schließlich hatte die Erblasserin eine Abfindung erhalten und ein Kontoauszug hatte noch einige Monate vor ihrem Tod ein Guthaben von 60.000 Euro ausgewiesen. Auskünfte über den Verbleib der Abfindungssumme indes erhielt er nicht. Mangels Informationen zum Verbleib der Abfindung und angesichts einer an ihn adressierten Krankenhausrechnung über die Behandlung der Erblasserin war die Anfechtung der Erbschafts-Annahme schließlich erfolgreich (Quelle: Oberlandesgericht Köln, Az.: 2 Wx 109/17).

 


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