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Erbrecht – Pflichtteilsrecht für Enkel trotz Enterbung des Sohnes

Enterbt ein Großvater nur seinen Sohn und vererbt er sein Vermögen anderen Erben, kann dem Enkel ein Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen.

 

Das gilt zumindest dann, wenn im Testament nur eine Pflichtteilsentziehung bezogen auf den Sohn, nicht aber auch auf dessen Nachkommen angeordnet wurde. Im Gegensatz zum Vater hat der Enkel damit sein Pflichtteilsrecht nicht verloren. Für das gesetzliche Erbrecht eines Abkömmlings kommt es auf dessen rechtliche Abstammung vom Erblasser an. Der Abstammungsbeweis kann durch die Vorlage einer Geburtsurkunde erbracht werden (Quelle: Oberlandesgericht Hamm, Az.: 10 U 31/17).Das gilt zumindest dann, wenn im Testament nur eine Pflichtteilsentziehung bezogen auf den Sohn, nicht aber auch auf dessen Nachkommen angeordnet wurde. Im Gegensatz zum Vater hat der Enkel damit sein Pflichtteilsrecht nicht verloren. Für das gesetzliche Erbrecht eines Abkömmlings kommt es auf dessen rechtliche Abstammung vom Erblasser an. Der Abstammungsbeweis kann durch die Vorlage einer Geburtsurkunde erbracht werden (Quelle: Oberlandesgericht Hamm, Az.: 10 U 31/17).

 


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