Werbung

Entsorgungspaket mit Strom- und ­Wasseranschluss

Entwässerung von Sanitärgegenständen unterhalb der Rückstauebene mit Kleinhebeanlagen

Bild 1: Gemäß DIN EN 12056-4 ist grundsätzlich die Lage der zu entsorgenden Objekte zur Rückstauebene maßgebend und nicht die Lage zum Kanal. Auch wenn der Kanal tiefer liegt als die Entwässerungsobjekte, ist eine Rückstausicherung erforderlich.

Bild 2: Fäkalienhebeanlage zur begrenzten Verwendung, montiert hinter einem Stand-WC mit zusätzlichem Anschluss einer Dusche und eines Handwaschbeckens.

Bild 3: Kleinhebeanlagen entsorgen als starke Helfer das Schmutzwasser aus Räumen, die sonst nicht entwässert werden könnten (hier die Baureihe aus dem Hause Grundfos).

 

Werden Kellerräume zu Wohnungen ausgebaut, ist eine Entwässerung von Sanitärgegenständen (Waschbecken, Dusche, WC) einzuplanen. Um die rückstausichere Abwasserentsorgung aus dem Keller sicherzustellen und eine Entwässerung während der nicht immer offensichtlichen Rückstausituation zu gewährleisten, sind im Normalfall Hebeanlagen erforderlich. Die entsprechenden Normen und Bestimmungen sowie der Stand der Technik bei Kleinhebeanlagen werden im Folgenden erörtert.

Die Bevölkerung wird immer älter und immer mehr Menschen leben allein. Die Zahl der Ein- bis Zwei-Personen-Haushalte wächst kontinuierlich – und damit nimmt der Flächenbedarf für Wohnungen stetig zu. Zur kurzfristigen Wohnraumschaffung werden daher auch vorhandene Kellerräume zu Wohnungen ausgebaut.
Bei der Abwasserentsorgung aus dem Keller schreiben die DIN EN 12056-4 und DIN 1986-100 für Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene eine Rückstausicherung vor. Es handelt sich hierbei nicht um eine Kann- sondern vielmehr um eine Muss-Bestimmung! Maßgebend ist hierbei die Lage der zu entsorgenden Objekte zur Rückstauebene und nicht ihre Lage zum Kanal. Auch wenn der Kanal tiefer liegt als die Entwässerungsobjekte, ist eine Rückstausicherung erforderlich (Bild 1).
Den Vorgaben liegt zugrunde, dass das Kanalnetz nicht darauf ausgerichtet sein kann, jeden Starkregen ableiten zu können. Die Rohre der Kanalisation würden ansonsten sehr groß und unvertretbar teuer ausfallen. Deshalb wird eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen. Genauso kann es vorkommen, dass durch Fremdkörper, Rohrbruch oder Ausfall eines Pumpwerkes ohne Niederschläge ein Rückstau auftritt.
Wie kann jedoch eine solche Rückstausicherung ausgeführt sein? Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Der Einbau eines Rückstauverschlusses oder aber einer Hebeanlage.

Rückstauverschluss: Eingeschränkter Einsatzbereich
Ein Rückstauverschluss ist nach DIN EN 12056-4 nur dann erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • es muss ein Gefälle zum Kanal vorhanden sein,
  • in den Räumen dürfen sich keine wesentlichen Sachwerte befinden,
  • im Falle eines Rückstaus muss eine Gefährdung der Gesundheit der Bewohner ausgeschlossen sein,
  • es handelt sich nur um einen kleinen Benutzerkreis,
  • bei Ausfall des Rückstauverschlusses oder bei einem Rückstau muss oberhalb der Rückstauebene ein frei zugängliches WC zur Verfügung stehen,
  • im Falle eines Rückstaus muss auf die Entwässerungsobjekte verzichtet werden können.


Hebeanlage: Ohne Zweifel die sicherste Lösung
Der Rückstauschutz hat bis auf die genannten Ausnahmen durch eine automatische Abwasserhebeanlage zu erfolgen (Tabelle 1). Für deren Auslegung ist eine Reihe von Vorschriften sowohl hinsichtlich der Pumpentechnik, als auch mit Blick auf die Installation zu beachten.
Die DIN EN 12050 teilt Abwasserhebeanlagen in drei Typen ein:

  • Typ/Teil 1: Hebeanlagen für fäkalienhaltiges Abwasser,
  • Typ/Teil 2: Hebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser,
  • Typ/Teil 3: Hebeanlagen für fäkalienhaltiges Abwasser zur begrenzten Verwendung.

Oberhalb der Rückstauebene ist die Schwerkraftentwässerung vorgeschrieben. Hebeanlagen sind hier prinzipiell nicht zulässig. Eine Ausnahme allerdings gilt bei der Sanierung von Bestandsobjekten. Im Folgenden beschränken sich die Ausführungen auf Kleinhebeanlagen der Teile 2 und 3.

Schmutzwasser-Kleinhebeanlagen
Überall dort, wo im Rahmen von Ausbau- oder Umbauarbeiten ein Sanitärobjekt entwässert werden soll, ein Freigefälleabfluss allerdings nicht mit vertretbarem Aufwand oder gar nicht zu realisieren ist, finden Kleinhebeanlagen ihren Einsatz. Sie sind allein für das Fördern von häuslichem Schmutzwasser ohne Toilettenabwasser zulässig. Neben einer selbsttätigen Steuerung muss auch eine Steuerung von Hand gegeben sein, zumindest durch das Betätigen der automatischen Schaltvorrichtung.

Fäkalienhebeanlagen zur begrenzten Verwendung
Die DIN EN 12050-3 beschäftigt sich mit Fäkalienhebeanlagen zur begrenzten Verwendung. Die Umschreibung des Typs 3, die „beschränkte Verwendung“ deutet im Grunde schon auf dessen ausschließliche Einsetzbarkeit im privaten Bereich hin.
In der Regel handelt es sich um nachträglich ausgebaute Kellerräume mit Badezimmer einschließlich WC, Dusche und Waschbecken. Üblicherweise sind diese Kleinhebeanlagen hinter einem WC (Bild 2) bzw. in einer Vorwandinstallation angeordnet. Achtung: An diese Anlagen dürfen keine Badewannen, Wasch- und Spülmaschinen angeschlossen werden.
Die Voraussetzungen für die Nutzung einer Fäkalienhebeanlage zur begrenzten Verwendung sind:

  • es ist nur ein kleiner Benutzerkreis zulässig,
  • oberhalb der Rückstauebene muss eine frei zugängliche Toilette verfügbar sein,
  • angeschlossen werden dürfen maximal 1 WC und zusätzlich 1 Handwaschbecken, 1 Dusche und 1 Bidet,
  • alle Entwässerungsgegenstände müssen sich im selben Raum befinden,
  • das WC muss unmittelbar an die Hebeanlage angeschlossen werden, da es sich hier nicht um einen Sammelbehälter im eigentlichen Sinne handelt,
  • Anschluss von Badewannen, Waschmaschinen und Spülmaschinen ist nicht zulässig.

Bei Fäkalien-Kleinhebeanlagen sind nur geschlossene Behälter zulässig, die wasser- und geruchsdicht ausgeführt sind. Zusätzliche Anschlüsse müssen einen Mindestdurchmesser von DN 40 aufweisen. Darüber hinaus ist eine ausreichende Lüftung des Behälters zu gewährleisten. Bei diesen Fäkalien-Kleinhebeanlagen darf die Be- und Entlüftung in Form einer Sonderregelung auch in den Raum erfolgen. Dann ist die Lüftung geruchfrei auszuführen – in der Regel bedeutet das den Einbau eines Aktivkohlefilters.

Allgemeine Anmerkungen zu ­Hebeanlagen
Was mitunter missachtet wird: Oberflächenwasser, das außerhalb eines Gebäudes anfällt, muss auch mit einer Pumpstation außerhalb des Gebäudes entsorgt werden (DIN 1986-100). Regenwasser darf also nicht in eine Hebeanlage innerhalb des Gebäudes eingeleitet werden. Eine Ausnahme bilden sog. „kleine Flächen“. Hierbei sind Flächen mit max. 5 m² gemeint. Diese dürfen – wenn es die Bodengegebenheiten zulassen – zur Versickerung gebracht oder für anderweitige Zwecke gespeichert und genutzt werden. Falls diese Möglichkeiten nachweislich nicht bestehen, dürfen diese „kleinen Flächen“ in Ausnahmefällen auch ins Gebäude eingeleitet und über eine Hebeanlage entwässert werden.
Als Druckleitungen für Hebeanlagen können alle Materialien/Rohrleitungen nach DIN 1986-4 eingesetzt werden, sofern die Rohrleitungen und deren Verbindungen mindestens dem Druck der Pumpe standhalten. Die Verbindungen müssen zugfest ausgelegt sein. Alle Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass diese von selbst leer laufen. Eine Verengung in Fließrichtung ist nicht zulässig.

Autor: Atilla Yilmaztürk, Produktmanager bei Grundfos GmbH, Erkrath.

Bilder: Grundfos

www.grundfos.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: