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EnEV versus Brandschutz - Brandschutz-System für Aufzugsschacht-Entlüftungen minimiert Lüftungswärmeverluste

Dass die verschiedenen technischen Regelwerke am Bau oftmals gegensätzliche Anforderungen stellen, wird beim Thema "Aufzugsschacht-Entlüftung" besonders deutlich. So fordern die Landesbauordnungen der Länder Rauchabzugsanlagen mit einer Öffnung im Aufzugsschachtkopf. Um diese bauaufsichtliche Forderung zu erfüllen, hat man dauerhaft vorhandene Öffnungen geschaffen, die den Primärenergiebedarf der Gebäude erhöhen und den Anforderungen der EnEV nicht genügen. Wie ist die Gesetzgebung planerisch auszulegen und wie kann der EnEV-Nachweis in solchen Fällen geführt werden? Welche technische Lösung bietet sich an, um EnEV- und Brandschutz-Anforderungen in Einklang zu bringen?

 

Dass die verschiedenen technischen Regelwerke am Bau oftmals gegensätzliche Anforderungen stellen, wird beim Thema "Aufzugsschacht-Entlüftung" besonders deutlich. So fordern die Landesbauordnungen der Länder Rauchabzugsanlagen mit einer Öffnung im Aufzugsschachtkopf. Um diese bauaufsichtliche Forderung zu erfüllen, hat man dauerhaft vorhandene Öffnungen geschaffen, die den Primärenergiebedarf der Gebäude erhöhen und den Anforderungen der EnEV nicht genügen. Wie ist die Gesetzgebung planerisch auszulegen und wie kann der EnEV-Nachweis in solchen Fällen geführt werden? Welche technische Lösung bietet sich an, um EnEV- und Brandschutz-Anforderungen in Einklang zu bringen?

Die Anforderungen an den Brandschutz in Aufzugsschächten begründen sich auf die Landesbauordnungen der Länder, die in der Regel für Fahrschächte von Aufzügen in Gebäuden einen vorgegebenen freien Querschnitt als Rauchabzugsöffnung bzw. zur Entlüftung fordern.

www.dibt.de

www.btr-hamburg.de

 


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