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EnEV 2009: Wärmerückgewinnung wird Pflicht

Die Bundesregierung verabschiedete am 18. Juni 2008 einen Kabinettsentwurf zur Novellierung der EnEV 2009. Damit wird voraussichtlich ab 01.01.2009 die Wärmerückgewinnung in Raumlufttechnischen Anlagen mit mehr als 4000 m3/h Luftvolumenstrom zur Pflicht. Über die technischen Anforderungen des EnEV-Entwurfs im Bereich der Wärmerückgewinnung sprach die IKZ-FACHPLANER-Redaktion mit dem Vorsitzenden des Herstellerverbandes RLT-Geräte e.V., Dipl.-Ing. Robert Baumeister.

 

Die Bundesregierung verabschiedete am 18. Juni 2008 einen Kabinettsentwurf zur Novellierung der EnEV 2009. Damit wird voraussichtlich ab 01.01.2009 die Wärmerückgewinnung in Raumlufttechnischen Anlagen mit mehr als 4000 m3/h Luftvolumenstrom zur Pflicht. Über die technischen Anforderungen des EnEV-Entwurfs im Bereich der Wärmerückgewinnung sprach die IKZ-FACHPLANER-Redaktion mit dem Vorsitzenden des Herstellerverbandes RLT-Geräte e.V., Dipl.-Ing. Robert Baumeister.

IKZ-FACHPLANER: Der im Juni von der Bundesregierung veröffentlichte Kabinetts­entwurf zur Novellierung der EnEV 2009 bezieht nun erstmals auch Anforderungen an die Ausführung von RLT-Anlagen mit ein. Hier ist insbesondere der Einsatz einer Wärmerückgewinnung und die Begrenzung der elektrischen Leistungsaufnahme zu nennen. Geht Ihnen die EnEV-Novellierung damit weit genug? Was wäre noch auf Ihrer Wunschliste gewesen?

Robert Baumeister: Dies ist sicherlich ein positiver Schritt. Ich würde mir natürlich wünschen, dass die vom Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. initiierten Energieeffizienzklassen A und B in die EnEV aufgenommen würden. Diese kennzeichnen die für den internen Druckverlust entscheidenden Faktoren Rückwärmzahl, elektrische Leistungsaufnahme und Geschwindigkeit zu einem einfachen, nachvollziehbaren und nachprüfbaren Kennwert.

www.rlt-geraete.de

 


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