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EnEV 2009: Neue Regeln für Hausbesitzer und Bauherren - Energiebedarf soll um 30% sinken

Am 1. Oktober 2009 ist die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Dann

werden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft. Im Vergleich zu der noch gültigen EnEV 2007 soll der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser in Wohn- und Nichtwohngebäuden um durchschnittlich 30% sinken. Nachstehend die wichtigsten Änderungen.

EnEV 2009: Neue Regeln für Hausbesitzer und Bauherren. Bild: Dena

 

Für Bauherren und Eigentümer, die ihre Gebäude komplett oder teilweise sanieren oder neu bauen, gelten seit dem 1. Oktober 2009 (Bedingung ist Bauantragstellung nach dem 1. Oktober 2009) eine Reihe von neuen Regelungen.

Neubauten

Wird ein Haus neu gebaut, muss sein gesamter Jahresprimärenergiebedarf um 30% niedriger liegen als noch nach EnEV 2007 erforderlich. Dabei muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle im Durchschnitt 15% effizienter sein als bisher.

Altbauten

Werden größere bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt – wie das Dämmen der Wände oder der Austausch von Fenstern – müssen die neuen Bauteile einen 30% besseren energetischen Wert erreichen als bisher gefordert. Alternativ kann der Haussanierer dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Gebäudes um 30% sinkt. Dafür müsste neben einer ener-gieeffizienten Gebäudehülle eine moderne Heizungsanlage eingebaut werden.
Darüber hinaus enthält die EnEV 2009 eine Reihe von Neuregelungen und Übergangsfristen, die für alle Eigentümer ab dem 1. Oktober 2009 gelten.

Nachtstromspeicherheizungen

In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden. Ausnahme: Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden, müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden.

Dachdämmung

Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten.
Auch Eigentümer von älteren Gebäuden, die keine Modernisierung planen, müssen also teilweise ihre Gebäude energetisch aufbessern. „Diese energie-effizienten Maßnahmen sind wirtschaftlich und rechnen sich oft bereits nach kurzer Zeit“, so Thomas Kwapich, Bereichsleiter der Dena Deutsche Energie-Agentur. „Wer energieeffizient saniert oder neu baut, profitiert derzeit von niedrigen Zinsen und attraktiven staatlichen Förderungen.“

Ausführende Fachbetriebe müssen zukünftig nach Abschluss der Arbeiten eine schriftliche Unternehmererklärung an den Gebäudeeigentümer abgeben und damit nachweisen, dass sie die neue EnEV bei der Sanierung eingehalten haben. Ein Fachbetrieb, der die Erklärung nicht oder falsch abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 15000 Euro rechnen.


Hotline
Weitere Informationen zur EnEV 2009 unter www.zukunft-haus.info/energieausweis und bei der kostenlosen Energie-Hotline:
08000 736 734.


 


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