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Energieausweis: Zweite Stufe in Kraft

Hauseigentümer, deren Wohngebäude vor 1966 errichtet wurde, müssen Kauf- und Mietinteressenten schon seit 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen. Für jüngere Gebäude galt das bisher nicht. Doch diese Übergangsfrist ist zum Jahresende 2008 abgelaufen: Seit 1. Januar 2009 braucht jedes Wohnhaus, das verkauft oder neu vermietet wird, einen Energieausweis.

 

Energieausweis: Regelung ab dem 1. Januar 2009.

Interessenten haben ein Recht auf Vorlage des Energieausweisdokumentes, wenn sie – z. B. bei der Wohnungsbesichtigung – danach fragen. Kommt der Eigentümer dann seiner „Ausweispflicht“ nicht nach, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 15 000 Euro.

„Der nächste Mieterwechsel kommt bestimmt, und dann muss der Ausweis kurzfristig da sein. Deshalb empfehlen wir Vermietern, die Dokumente auf Vorrat zu besorgen. So können sie sich in Ruhe über das Thema informieren, einen kompetenten Anbieter kontaktieren und alle notwendigen Daten zusammenstellen“, sagt Alexander Titz, Energieausweis-Experte bei Minol.

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Zwei Verfahren
Der Ausweis zeigt potenziellen Mietern und Käufern, wie viel Energie das Haus für Wärme und warmes Wasser verbraucht. Dafür gibt es zwei Verfahren: Beim sogenannten Bedarfsausweis untersucht ein Gutachter die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Hauses und errechnet daraus den theoretischen Energiebedarf. Der Preis für diese aufwendige Methode liegt meistens im dreistelligen Bereich.

Günstiger zu haben ist der Verbrauchsausweis. Bei Minol kostet so ein Dokument beispielsweise nur 35,– Euro. Im Unterschied zum Bedarfsausweis zeigt der Verbrauchsausweis den tatsächlichen, gemessenen Energieverbrauch. Er basiert auf den  Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre, auch Klimafaktoren und der Standort des Gebäudes werden berücksichtigt.

Grundsätzlich steht es jedem Eigentümer frei, zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis zu wählen. Eine Ausnahme sind Häuser mit weniger als fünf Wohnungen, die nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 erbaut oder modernisiert wurden. „Für diese Häusergruppe endete die Wahlfreiheit zwischen den Ausweisvarianten bereits am 30. September 2008. Seither dürfen nur noch Bedarfsausweise ausgestellt werden. Für alle anderen Gebäude bleibt der Verbrauchsausweis als rechtssichere und günstige Option“, sagt Alexander Titz.

Bild: Minol

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Neue dena-Broschüren zum Energieausweis und Contracting
Am 1. Juli 2009 wird der Energieausweis auch für Nichtwohngebäude wie Schulen, Krankenhäuser oder Bürobauten Pflicht. Mit der Broschüre „Energieausweis für Nichtwohngebäude – der Einstieg in die Modernisierung“ bietet die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) öffentlichen und privaten Eigentümern eine praxisnahe Hilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Neuerung. Der Energieausweis hilft die Energieeinsparpotenziale offenzulegen und zeigt, welche Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll sind. Energieverbrauch senken und Kosten sparen lässt sich dann ganz ohne zusätzliche Investitionen zum Beispiel mithilfe von Contracting. Wie Bund, Länder und Kommunen Contracting-Projekte vorbereiten und durchführen können – das zeigt der neue „Contracting-Lotse für Kommunen“ der dena.

Die Broschüre „Der Energieausweis für Nichtwohngebäude“ kann gegen eine Gebühr von 9,90 Euro bestellt werden. Für Mitarbeiter aus Ländern und Kommunen ist der „Contracting-Lotse für Kommunen“ kostenlos bei Übernahme der Versandkosten zu beziehen, für Firmen und Privatpersonen beträgt der Kaufpreis 19,95 Euro.

Beide Publikationen sind über das Internet zu beziehen:
www.zukunft-haus.info/publikationen
Mehr Informationen zum Energieausweis und Contracting im Internet sowie bei der kostenlosen Energie-Hotline der dena unter 08000-736 734.

 


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