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Energie aus Holz: Branchenverband erwartet Marktimpulse

 

Bonn. Der Bundesverband BioEnergie (BBE) sieht mit Inkrafttreten des novellierten Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und des Erneuerbare Energien Wärmegesetzes (EEWärmeG) jeweils zum 1. Januar kommenden Jahres gute Perspektiven für den weiteren Ausbau der Holzenergie im Strom- und Wärmemarkt. Allerdings gelte es, dieses positive Investitionsklima durch weitere flankierende gesetzliche Rahmenbedingungen zu unterstützen, betonte der BBE im Rahmen des 8. Internationalen BBE-Fachkongresses für Holzenergie in Augsburg vor über 250 Kongressteilnehmern.

Als derzeitige Investitionsbremse für Biomassekleinfeuerungsanlagen im Wärmemarkt (Pelletheizungen, Scheitholzvergaserkessel, Stückholzkessel…) erweise sich das seit über einem Jahr schwebende politische Verfahren zur Novellierung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1 BImschV). Die politische Blockade bei der Novellierung der 1. BImschV und die dadurch verbundene Unsicherheit bei den Anlagenherstellern auf der Produktionsseite und den Endverbrauchern auf der Nachfragerseite müsse nun endlich aufgelöst werden, appellierte Helmut Lamp, Vorsitzender des BBE-Vorstandes, an die Politik. Hierzu müsse die Novellierung der 1. BImschV endlich auf den Weg gebracht werden und der vorliegende Referentenentwurf mit technisch machbaren und ökonomisch vertretbaren Grenzwerten-Regelungen nachgebessert werden.

Durch die gesetzliche Nutzungspflicht des EEWärmeG für Neubauten und die Investitionszuschüsse des Marktanreizprogrammes zur Förderung Erneuerbarer Energien (MAP) auf Bundesebene erwartet der BBE eine steigende Nachfrage nach Biomassefeuerungsanlagen. Um den Endverbrauchern eine tatsächliche Wahlfreiheit und Technologieoffenheit zu gewähren, müssten die neuen MAP-Richtlinien ab dem 1.1.2009 bei Übererfüllung der Nutzungspflicht beim EEWärmeG auf Bundesebene bei Neubauten bzw. auf Länderebene bei Altbauten den vollen MAP-Investitionszuschuss gewähren, fordert der BBE. Weiterhin müsse die Politik nun Wort halten und gemäß dem EEWärmeG das Haushaltsbudget des MAP für 2009 auch tatsächlich mit 500 Mio. Euro ausstatten.

 


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