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Ende 2017: Aus für alte Holzheizungen

Frankfurt/M. Vom Gesetz her müssen Ende dieses Jahres alle alten Feuerstätten mit einer Zulassung vor dem 1. Januar 1985 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) nicht mehr entsprechen.

Anhand der Feuerstättenampel lässt sich erkennen, ob die Feuerstätte den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Bild: HKI

 

Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin. Weil die betroffenen Holzfeuerungen zum Stichtag dann über 32 Jahre alt und technisch veraltet sind, werden sie den heutigen Ansprüchen an Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit nicht mehr gerecht.
Damit das Thema – insbesondere für Endverbraucher – verständlicher wird, haben der HKI und der ZIV (Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband) eine plakative Einordnung für Feuerstätten entwickelt: Die „Feuerstättenampel“. Dieses Merkblatt zeigt anhand der Farben Rot, Gelb und Grün, wie mit der Feuerstätte jetzt und in Zukunft zu verfahren ist. Kaminbetreiber, die den gesetzlichen Vorgaben nicht nachkommen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Das Merkblatt steht als Download unter www.ratgeber-ofen.de kostenlos zur Verfügung. Zudem hat der HKI hier eine Produktdatenbank mit über 5000 Feuerstätten aufgebaut, die zeigt, welche Öfen die Grenzwerte einhalten und welche nicht.

 


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