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Elektro-Handwerke: neuer bundesweit geltender Tarifvertrag

Seit Januar 2025 gilt in den E-Handwerken bundesweit ein Mindestentgelt in Höhe von 14,41 Euro. Bild: AdobeStock-Yvonne Weis

 

Frankfurt/Main. Seit Januar 2025 gilt in den E-Handwerken bundesweit ein Mindestentgelt in Höhe von 14,41 Euro. Das hatten ZVEH und IG Metall in 2024 tariflich ausgehandelt. Kurz vor dem Jahreswechsel stimmte auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu. Mit der Veröffentlichung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) am 30. Dezember 2024 im Bundesanzeiger trat der neue Mindestentgelt-Tarifvertrag zum 1. Januar 2025 in Kraft. Er löst den bisherigen Tarifvertrag vom 17. Januar 2019 ab und gilt für die Berufsbilder des Elektrotechnikers, des Informationstechnikers und des Elektromaschinenbauers. Von der Allgemeinverbindlicherklärung der neuen Mindestentgelt-Tarife sind nach Schätzungen des ZVEH rund 525000 Arbeitnehmer in den E-Handwerken betroffen. Das Branchenmindestentgelt gilt bundesweit für alle Unternehmen, die in Deutschland tätig sind und vom tariflichen Geltungsbereich erfasst werden.

Der Tarifvertrag sieht folgende schrittweise Mindestentgelterhöhungen vor:

14,41 € ab 01.01.2025
14,93 € ab 01.01.2026
15,49 € ab 01.01.2027
16,10 € ab 01.01.2028

Für Auszubildende gilt der Mindestentgelt-Tarifvertrag nach wie vor nicht. Für Praktikanten gelten die Sonderregelungen des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG).

 


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