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GEG – verständlich erklärt

Die Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes übertragen auf die Belange des SHK-Handwerks

Bild: IKZ

Fristen für den Austausch des Wärmeerzeugers nach Gebäudeenergiegesetz. Der Pfeil ist in eine untere (Neubau) und obere (Bestand) Hälfte unterteilt. Endet eine Infoblase in der oberen Hälfte, gilt die Aussage für den Bestand (unten analog für den Neubau). Endet eine Infoblase in der Mitte, gilt die Aussage für beide Gebäudetypen. Bild: ZVSHK

Zeitlicher Ablauf beim Austausch von Gasetagenheizungen nach Gebäudeenergiegesetz. Bild: ZVSHK

Städte und Kommunen sind verpflichtet für ihre Gebiete eine detaillierte Wärmeplanung aufzustellen. Sie weist aus, über welchen Pfad die Dekarbonisierung erfolgt. Das kann beispielsweise ein Fernwärmenetz sein. Bild: Uponor/IKZ-Archiv

In der Beheizungsstruktur von Deutschland wird die Wärmepumpe eine wichtige Rolle spielen; hier ist eine Kaskade gezeigt. Bild: Kermi

Feste Biomasse – aber auch gasförmige – zählen zu den Energieträgern, die die 65 %-Regelung einhalten. Bild: IKZ

 

Selten wurde ein Gesetz in der Entstehungsphase so aufgeregt diskutiert wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das zum 1. 1. 24 in Kraft tritt. Die teilweise recht temperamentvolle Diskussion hat an vielen Stellen die Möglichkeit verbaut, sich ernsthaft mit den Veränderungen auseinanderzusetzen. Machen wir uns nichts vor: Einfach wird es ab Jahresanfang nicht. Eine Unmöglichkeit sieht aber auch anders aus. Dieser Beitrag befasst sich ausführlich mit den Änderungen im GEG mit Schwerpunkt Wohnungsbau.

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