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Einhaltung der Trinkwasserhygiene an Sicherheitsnotduschen

Ein vielfach unterschätztes Thema

Körpernotduschen sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind z. B. in Laboratorien min. 30 l/min (0,5 l/sec.) für mindestens 15 Minuten erforderlich. (DVQST)

Fest an die Trinkwasserinstallation angeschlossene Sicherheitsnotduschen sind integraler Bestandteil der Gebäudewasserversorgungsanlage und unterliegen allen Anforderungen gem. TrinkwV. (DVQST)

Entnahmestellen an Sicherheitsnotduschen müssen regelmäßig inspiziert und gereinigt werden, da Verunreinigungen aus der Entnahmestellen zu schweren Verletzungsfolgen führen können. (DVQST)

Körpernotduschen sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können, hierfür sind min. 30 l/min für mindestens 15 Minuten erforderlich. (DVQST)

Legionellen aus aerosolbildenden Entnahmestellen stellen eine erhebliche Gefährdung für die Beschäftigten dar. (DVQST)

Notduschen müssen sauber und zugänglich sein und dürfen nicht durch Lagergut verstellt werden. (DVQST)

 

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist als betriebliche Aufgabe stets aktuell – in allen Unternehmen. Oft sind TGA-Planer und ausführende Fachbetriebe gefordert, geltende Arbeitsschutzanforderungen anderer Branchen umzusetzen. Teil 3 unserer mehrteiligen Serie geht auf ein Beispiel aus der Gesundheitswirtschaft ein, die Einhaltung der Trinkwasserhygiene an Sicherheitsnotduschen. Der Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (DVQST) erläutert im Gastbeitrag, worauf zu achten ist.

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