Werbung

Effizient beheizt und kontrolliert gelüftet

KWL-Anlagen: Ein Teil der modernen Heiztechnik

Ohne kontrollierte Wohnungslüftung wird entweder Energieverschwendung oder Feuchteschäden Tür und Tor geöffnet. Bild: Bosch Thermotechnik GmbH (Buderus)

Funktion eines Sole-Erdwärmeübertragers.

Zahlreiche Wohnungen in Deutschland sind mit Schimmelpilzproblemen behaftet. Als Ursache ergibt sich häufig ein nicht ausreichender Luftwechsel. Bild: Direkthilfe Schimmelpilz

Bad- bzw. WC-Entlüfter nach DIN 18017-3 sind ausschließlich auf die Anwendung in einzelnen Räumen beschränkt und nicht ohne Umrüstung für die Lüftung ganzer Wohneinheiten geeignet.

Gesundheitsgefährdende Schadstoffe wie VOC (hier dargestellt durch den Indikator CO2) können speziell im Schlafzimmer ohne Lüftung über die Nacht zum Problem werden.

Die Einregulierung von Luftvolumenströmen an den Luftauslässen sollte fester Bestandteil des Protokolls sein.

Sicherheitsaspekte beachten: Bei einem Druckunterschied von mehr als 4 PA besteht die Gefahr, dass die Abgase der Feuerstätte nicht mehr sicher über die Abgasanlage ins Freie abgeführt werden, sondern in den Aufstellraum austreten. Bilder: Schornsteinfeger-Innung Düsseldorf

Mindestens alle zwei Jahre sollte der Zustand von Komponenten wie Wärmeübertrager überprüft werden.

 

Von klimapolitischen Zielen der europäischen Union und der Bundesregierung, aber auch aus persönlichen ideologischen Gründen getrieben, wurde in den letzten Jahrzehnten die Vermeidung bzw. möglichst langfristige Verzögerung der Wärmeverluste von Gebäuden thematisiert und umgesetzt. Die Transmissionswärmeverluste sind in diesem Zusammenhang auf ein absolutes Minimum reduziert worden, ebenso wie Undichtigkeiten der Gebäudehülle. Letztere hatten in der Vergangenheit trotz der erheblichen Wärmeverluste die praktische Funktion, verbrauchte und belastete Luft aus dem Innenraum abzuführen und durch frische Außenluft zu ersetzen. Diese entfallene „natürliche Lüftung“ des Gebäudes muss in geeigneter Form ersetzt werden, um ein gesundes Raumklima und den Erhalt der Gebäudesubstanz sicherzustellen. Damit sind KWL-Anlagen ein Teil der modernen Heiztechnik geworden.

 Erstes Mittel der Wahl, um einem Gebäude Frischluft zu- und die verbrauchte Luft abzuführen, stellte in der Vergangenheit die Fensterlüftung dar. Diese erweist sich jedoch in modernen Neubauten oder auch sanierten Altbauten als die denkbar schlechteste Lösung. Die zuvor erzeugte Heizenergie in Form der erwärmten Luft wird damit „abgelüftet“ und geht für die weitere Verwendung verloren. Zudem ist ein dauerhaft hygienischer Luftwechsel bei dichter Bauweise allein mit einer Fensterlüftung nicht realisierbar. Eine Raumlufttechnische-Anlage ist dadurch in den meis­ten Fällen unumgänglich und ausgestattet mit einer Wärmerückgewinnung (WRG) ökologisch und ökonomisch sinnvoll.

Die Wärmerückgewinnung – Effizienzfaktor für die moderne Heiztechnik
Moderne Lüftungsgeräte besitzen zum Zwecke der WRG hocheffiziente Wärmeübertrager, in welchen die Wärmeenergie der abgeführten Raumluft auf ihrem Weg nach draußen an der frischen, kälteren Außenluft vorbeigeführt wird. Dabei wird ein großer Teil der Wärmeenergie übertragen. Wärmeübertrager der neueren Baureihen können dabei Effizienzgrade von um die 90 % erzielen. Das heißt, dass im Idealfall bei einer Außentemperatur von 0 °C und einer Raumlufttemperatur von 20 °C die Außenluft auf 18 °C vorgewärmt werden kann, bevor sie als Zuluft in den Raum einströmt. Gegenüber der häufig mit unangenehmen Effekten wie Zugluft oder auch einem plötzlichen Raumtemperaturabfall verbundenen manuellen Fensterlüftung, hat die Lüftung mit WRG also auch klare Vorteile im Bereich der Behaglichkeit.
Effizienzsteigerungen lassen sich darüber hinaus mit einem Erdwärmeübertrager erzielen, der die Wärmespeicherkapazität des Erdbodens nutzt um – je nach Witterung – Heiz- oder Kühleffekte zu erzielen. Nebeneffekt: Eine zusätzliche Frostschutzeinrichtung wie ein elektrisches Vorheizregister, um die Vereisung des Wärmeübertragers bei Außenlufttemperaturen unter dem Gefrierpunkt zu verhindern, ist in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich. Auf dem Markt haben sich hier zwei Systemtypen etabliert: zum einen der Luft-Erdwärmeübertrager, bei dem durch eine geeignete Luftleitung die Luft direkt durch den Erdboden geführt wird. Wichtig ist bei diesem vor allem die Verlegung mit ununterbrochenem Gefälle zum Gebäude, um das Ablaufen von Kondensat zu ermöglichen. Allerdings besteht dennoch die Gefahr, dass durch Bewegungen des Erdbodens Wassersäcke entstehen, welche die Grundlage für biologische Verunreinigungen bilden können.
Die zweite Variante ist der Sole-Erdwärmeübertrager. Dabei handelt es sich um ein Wärmepumpensystem, das mittels Flächenkollektor Wärmeenergie aus dem Erdreich sammelt und über ein Heizregister der Zuluft zuführt.

Die Frage der Amortisation
Trotz dieser durch Lüftungsanlagen mit WRG erzielbaren positiven Effekte bei der Einsparung von Primärenergie ist es eine Frage der Gebäude- und Anlagenkonfiguration, ob die Senkung der Heizkosten ausreichend ist, um eine frühzeitige Amortisation zu ermöglichen. Denn ein hoher Anteil der Lüftungswärmeverluste am Gesamtwärmeverlust ist im ersten Moment nur eine relative Größe und sagt nichts über das tatsächliche Einsparpotenzial aus. Dazu ein Rechenbeispiel einer Zu- und Abluftanlage für ein saniertes Einfami-
lienhaus mit 150 m² aus dem Komfortsegment: Bei einem Bedarf an Heizwärme von etwa 15 000 kWh entfallen ca. 25 % auf die Lüftungswärmeverluste, also 3375 kWh. Bei einem angenommenen Wärmebereitstellungsgrad von 90 % spart man so bei einem Gaspreis von 8 Cent pro kWh gut 270 Euro im Jahr. Geht man von einem Anschaffungspreis von ungefähr 6500 Euro aus, kommt man zu einer Amortisationszeit von 24 Jahren, Betriebs- und Wartungskosten nicht mit eingerechnet.
Selbstverständlich gibt es eine ganze Reihe von Szenarien, in denen die Bilanz deutlich schlechter oder aber auch wesentlich besser ausfällt. Wichtig ist jedoch die Erkenntnis, es nicht grundsätzlich als gegeben anzusehen, dass eine Lüftungsanlage mit WRG allein über die Einsparung an Heizkosten in absehbarer Zeit ihre Anschaffungskosten wettmacht. Diese Einsicht ist besonders bei Beratungsgesprächen mit dem Endkunden zu beachten, um keine unrealistischen Erwartungen durch pauschale Einspar- oder Amortisationsversprechen zu wecken. Besser ist die Argumentation mit einer Kombination verschiedener Komfortgewinne und wirtschaftlicher Vorteile, die eine Lüftungsanlage mit sich bringen kann.

Anrechnung für den Nachweis der Verwendung Erneuerbarer Energien nach EEWärmeG
Gerade bei Neubauten, bei denen Anforderungen nach Energieeinsparungs-Wärmegesetz (EEWärmeG) an die Verwendung von Erneuerbaren Energien zur Teilabdeckung der Beheizung gestellt werden, ist die WRG noch in zusätzlicher Hinsicht hilfreich. Das EEWärmeG verpflichtet die Errichter neuer Gebäude, einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu beziehen. Viele der in diesem Bereich angebotenen Lösungen lassen sich nicht überall realisieren oder schlagen zumindest mit deutlichen Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Wärmerzeugern zu Buche. Glücklicherweise ist die WRG bei Lüftungsanlagen eine der wenigen sogenannten „Ersatzmaßnahmen“. Das bedeutet, dass die Anforderungen des EEWärmeG als erfüllt angesehen werden, wenn mindestens 50 % des Wärmeenergiebedarfs eines Gebäudes über die WRG abgedeckt werden. In der Praxis ist dies zwar nicht immer – und vor allem nicht in jedem Gebäudetyp – vollumfänglich umsetzbar. Trotzdem kann die Technik einen erheblichen Anteil dieses Energiebedarfs abdecken. In der Entscheidung, welche Erneuerbaren Energien oder Ersatzmaßnahmen zum Tragen kommen sollen, ist der Anwender so gut wie uneingeschränkt.
Geschickt kombiniert, kann die Lüftung mit WRG die Kosten für andere teure Maßnahmen deutlich schmälern und sich allein über diesen Aspekt schon zu einem gro­ßen Teil bezahlt machen. Zu beachten sind hier lediglich die klaren Effizienzanforderungen des EEWärmeG an die verwendete WRG und die Lüftungsanlage an sich. Voraussetzungen sind ein Wärmerückgewinnungsgrad des Wärmeübertragers von mindestens 70 % und ein Verhältnis von der aus der WRG stammenden Wärmeenergie zum Stromeinsatz von nicht unter 10. Die meisten auf dem Markt verfügbaren Lüftungsgeräte und Systeme erfüllen diese Anforderungen bereits.

Ein Schutz für Mensch und Material
Unabhängig von der Wärmerückgewinnung und energetischen Überlegungen, gibt es eine ganze Reihe von sinnvollen Anwendungsszenarien für die kontrollierte Wohnraumlüftung. Gerade die maschinelle Wohnungslüftung bietet die Möglichkeit, komfortmindernde Umstände zu beseitigen. Straßen-, Bau- oder Fluglärm, welcher durch geöffnete Fenster ungehindert in den Innenraum gelangt, lässt sich durch die Verwendung von Lüftungssystemen dauerhaft aussperren. Eine weitere wichtige Komforteigenschaft der Wohnungslüftung ist, dass durch geeignete Feinstaubfilter gereinigte Zuluft in den meisten Fällen eine bessere Qualität aufweist als „Frischluft“, die durch das Fenster einströmt. Nicht nur Feinstaub aus der Umgebung trübt die Außenluftqualität, sondern auch ganz natürliche Schwebstoffe wie Schimmelsporen oder Pollen, die nahezu überall in der Luft enthalten sind und vor allem Allergikern und gesundheitlich anfälligen Personengruppen große Probleme bereiten.
Ebenfalls kann die eigene Atemluft zum Problem werden. Der Mensch stößt mit jedem Ausatmen eine größere Menge CO2 aus, das zwar in kleinen Mengen ein ungefährlicher und natürlicher Luftbestandteil ist, in größeren Konzentrationen aber problematisch werden kann. Der Aufenthalt in Räumen, die höhere CO2-Belastungen aufweisen, führt zu Symptomen wie Konzentrationsschwäche und Müdigkeit. Gerade Schlafzimmer, in denen Fenster und Türen geschlossen bleiben und in welchen Personen die gesamte Nacht verweilen, weisen am Morgen sehr häufig extrem hohe Kohlendioxid-Konzentrationen auf. Die bereits im Jahr 1858 von Max von Pettenkofer aufgestellte „gesunde Grenze“ von 1000 ppm CO2 pro m³ Luft wird dabei oft genug deutlich überschritten. In einigen Fällen wird sogar ein Niveau erreicht, bei dem auch in Arbeitsstätten oder Schulen bereits Maßnahmen zur Reduzierung der Konzentration getroffen werden müssten.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen: Je höher die Menge an CO2, des­to höher auch die Belastung mit anderen Stoffen, die weitaus schädlicher sein können. Vor allem sind hier Ausdünstungen aus Lösungsmitteln in Baumaterialien wie Teppichböden und Gegenständen des täglichen Gebrauchs zu nennen. Diese sogenannten volatile organic compounds (VOC), also flüchtige organische Verbindungen, sind bereits in geringfügig erhöhten Konzentrationen gesundheitsschädlich und sollten die Raumluft auf jeden Fall schnellstmöglich verlassen. Neben diesen, gibt es jedoch auch eine Vielzahl anderer schädlicher organischer und anorganischer Substanzen, die ihren Weg aus Bau- oder Haushaltprodukten in die Atemluft finden. Zahlreiche Lüftungsanlagen lassen sich deshalb heute mit entsprechenden Sensoren und einer bedarfsgeführten Regelung zur gezielten Abführung von Luftbelastungen ausrüsten.

Keine Chance für Schimmel
Wesentliche Aufgabe der kontrollierten Wohnungslüftung ist jedoch der Schutz der Bausubstanz vor Durchfeuchtung. Der verminderte Luftwechsel in modernen und modernisierten Gebäuden führt in vielen Fällen dazu, dass sich Feuchte in den Räumen sammelt. Dabei wird eine nicht unerhebliche Menge durch die Bewohner selbst und eine noch größere Menge durch tägliche Aktivitäten wie Duschen, Kochen, oder Waschen in die Raumluft eingebracht. Diese Feuchte kondensiert dann an kühleren Oberflächen (nicht ausreichend gedämmte Außenwände, Raumecken mit Wärmebrücken etc.) oder an schlecht belüfteten Stellen z. B. hinter Möbeln. Das führt im schlimmsten Fall zur Schimmelbildung. Dabei reicht bereits eine relative Raumluftfeuchte von mehr als 65 % aus, um das Pilzwachstum zu begünstigen. Es ist daher wichtig, diese überschüssige Feuchte frühzeitig aus den Wohnräumen abzuführen.

Der Markt bietet ein breites Angebot
So vielfältig, wie die Anwendungsfelder der kontrollierten Wohnungslüftung sind, sind auch die am Markt verfügbaren Systeme und Anlagentypen. Neben gebäude- oder wohnungszentralen Zu- und Abluftsystemen mit Wärmerückgewinnung beschreibt die DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen“ auch eine ganze Reihe weiterer Varianten. Sehr beliebt ist die reine Abluftanlage, die es in einer einfacheren Form bereits seit vielen Jahren als Anlagen nach DIN 18017-3 zur Be- und Entlüftung von innen liegenden Bädern und WCs gibt. Dabei sind diese Anlagen aber ausschließlich auf die Anwendung in einzelnen Räumen beschränkt und nicht ohne Umrüstung für die Lüftung ganzer Wohneinheiten geeignet.
Reine Abluftanlagen besitzen meist nur einen zentralen Abluftventilator oder aber auch einzelne kleinere Ventilatoren in den einzelnen Ablufträumen, die kabelgebunden oder drahtlos miteinander kommunizieren. Die Zuluft strömt über Schächte oder Außenluftdurchlässe nach. Nachteilig ist hier das Zuströmen von in der Regel kalter, unbehandelter Luft, was sich durch deutlich kältere Raumzonen oder Zuglufterscheinungen negativ auf die Behaglichkeit auswirken kann. Gerade bei beschränkten Platzangeboten oder als kostengünstigere Alternative stellen Abluftanlagen aber dennoch eine alltagstaugliche Lösung dar. Zusätzlich können diese Anlagen mit Abluftwärmepumpen bestückt werden, um einen Teil der Abluftwärme z. B. für die Einspeisung in einen Trinkwasser- oder Pufferspeicher nutzbar zu machen.
Für Abluftsysteme gibt es sowohl gebäude- als auch wohnungszentrale Varianten. Daneben finden sich eine ganze Reihe von dezentralen Lösungen auf dem Markt, wie Lüftungsgeräte für Einzelräume oder auch die sogenannten „Lüftungssysteme mit alternierender Betriebsweise“. Bei diesen handelt es sich häufig um Außenwanddurchlässe, in die kleine Ventilatoren mit Wärmerückgewinnungssystemen eingebaut sind. Sie sind miteinander verschaltet und sorgen durch wechselweises in Betrieb gehen in unterschiedlichen Räumen für einen gewissen Luftaustausch. Zu beachten sind hier jedoch vor allem die meist geringeren Luftvolumenströme pro Gerät und der Umstand, dass Lüftungseffizienz und Wärmerückgewinnungsgrad teils von den örtlichen Windgegebenheiten abhängig sind.

Jede Planung setzt ein Konzept voraus
Die normative Grundlage für die Planung all dieser Geräte ist in Deutschland die DIN 1946-6. Dieses Dokument wurde speziell mit Blick auf die Energieeinsparverordnung (EnEV) geschaffen. Dort wird in § 6 im ersten Absatz die Luftdichtheit der Gebäudehülle gefordert, allerdings im zweiten Absatz darauf hinzuweisen, dass trotzdem ein „zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlicher Mindestluftwechsel“ gewährleistet werden muss. Auf den ersten Blick stehen diese Aussagen in einem scheinbaren Widerspruch zueinander. Ein Verweis auf eine Berechnungsgrundlage für den notwendigen Luftaustausch fehlt gänzlich und findet sich auch in keinem anderen rechtlich belastbaren Dokument. An dieser Stelle greift DIN 1946-6 die Anforderungen der EnEV auf und fordert die Erstellung eines sogenannten Lüftungskonzeptes durch einen Fachmann. Dadurch soll die Notwendigkeit von zusätzlichen lüftungstechnischen Maßnahmen überprüft und bei Bedarf die zur Verfügung zu stellende Außenluftzufuhr beziffert werden. In Neubauten wird grundsätzlich zur Erstellung des Konzeptes aufgefordert. In sanierten Altbauten nur bei signifikanten Änderungen an den lüftungstechnischen Eigenschaften der Gebäudehülle.
Hinweis für Planer: Vorsicht ist bei Objekten geboten, bei denen spezielle Auslegungsgrundlagen für eine staatliche Förderung Voraussetzung sind. Bei Passivhäusern sind z. B. die Vorgaben der KfW und des Passivhaus-Institutes zu beachten. Da die Beheizung des Gebäudes sehr häufig rein über eine Luftheizung erfolgen soll, ist hier neben ausreichend großen Luftvolumenströmen auf eine verbesserte Dämmung von Luftleitungen zu achten. Andernfalls sind die notwendigen Zulufttemperaturen gerade in weit vom Zentralgerät entfernten Räumen nicht zu erreichen.

Vorgehensweise
Das Lüftungskonzept folgt einem einfachen Schema, das den Anwender durch die Erfassung der wichtigsten Gebäude und Umgebungsdaten und schließlich den kurzen und im Grunde wenig komplizierten Berechnungsprozess geleitet. In einem ersten Schritt wird ermittelt, wie groß der natürliche Luftaustausch mit der Außenluft durch Infiltration ist und ob dieser ausreicht, um die in den Wohnräumen zu erwartende Feuchtelast abzuführen. Wie eingangs beim Thema Wärmerückgewinnung beschrieben, ist es in den dichten Gebäuden heutiger Bauweise höchst wahrscheinlich, dass die Überprüfung eine Notwendigkeit für zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen feststellen wird.
Der zweite Schritt ist die Festlegung von Luftvolumenströmen für mögliche Belegungszustände (dauerhafte Abwesenheit, kurzzeitige Abwesenheit, Normalbelegung und Besuch/Partys) der Räumlichkeiten, den sogenannten Lüftungsstufen. Auslegungsgröße ist dabei die Nennlüftung, die eine hygienisch einwandfreie Raumluftqualität bei bestimmungsgemäßer Normalbelegung garantieren soll. Es kann jedoch durchaus sinnvoll sein die Gesamtanlage nach der höchsten Lüftungsstufe, der Intensivlüftung, auszulegen, was Vorteile bei der Energieeffizienz des Lüftungszentralgerätes bringt und durch geringere Strömungsgeschwindigkeiten u. a. die Gefahr von ungewollt hohen Reibungsverlusten und störenden Schallemissionen verringert. Wichtig ist, im Vorfeld mit dem Auftraggeber zu klären, welche Anforderungen durch spezifisches Nutzerverhalten entstehen können. Weicht beispielsweise die Belegungsstärke oder Art und Umfang der Aktivitäten in Teilen der Wohnung von der Norm ab, ist dies entsprechend zu dokumentieren und sollte bei der Festlegung der Außenluft- bzw. Abluftmengen berücksichtigt werden. Das Lüftungskonzept selbst ist mit der Überprüfung der Notwendigkeit für lüftungstechnische Maßnahmen und der anschließenden Festlegung der Außenluftvolumenströme für die Lüftungsstufen abgeschlossen.

Anforderungen und Erwartungen in der Auftragsdokumentation festhalten
Die Vorlage eines detaillierten Lüftungskonzeptes bietet in jedem Fall Vorteile. Fällt dem Fachbetrieb auf, dass in Gebäuden, in denen er mit Arbeiten an der Haustechnik beauftragt ist, entsprechende Lüftungsmaßnahmen notwendig sind, ist das Lüftungskonzept eine gute Möglichkeit, den Auftraggeber auf den Missstand aufmerksam zu machen und möglichen Hinweispflichten Genüge zu tun. Aus dem gleichen Grund ist es für den SHK-Fachbetrieb in jedem Fall wichtig, die von einem Auftraggeber bereitgestellten Lüftungskonzepte vor dem Beginn von Installationsarbeiten genau auf ihre Plausibilität zu prüfen.
Nimmt der SHK-Fachbetrieb die Erstellung selber in die Hand, sollte unbedingt die intensive Kommunikation mit dem Kunden gesucht werden. Dabei bietet sich die Möglichkeit, die individuellen Kundenwünsche aufzunehmen und später in Planung und Angebot einfließen zu lassen. Alle Ergebnisse sollten der ausführlichen Auftragsdokumentation zugeführt werden. Hierbei handelt es sich um einen der wichtigsten Teile einer jeden Auftragsabwicklung. Nicht nur im Bereich der Lüftungstechnik gibt es seit jeher immer wieder Probleme, wenn die Inhalte von Beratungsgesprächen nicht ausreichend protokolliert werden oder die Angebotstexte nicht ausführlich die tatsächlichen Anforderungen beschreiben. Anlagen können noch so gut und normkonform errichtet werden. Wenn beide Vertragsparteien unterschiedliche Auffassungen davon haben, was ursprünglich Teil der Vertragsvereinbarungen gewesen war, sind Streitigkeiten die Folge, die nicht zuletzt vor Gericht enden. Gerade bei lückenhaften Angebotsbeschreibungen, die ebenfalls Teil der Vertragsgrundlagen werden, kann schnell eine Auseinandersetzung im Raum stehen.
Hinweis: Die Dokumentationspflichten enden im Übrigen nicht mit Abschluss der Installationsarbeiten. Über Tätigkeiten wie die Einregulierung von Luftvolumenströmen an den Luftauslässen sollte ebenso Protokoll geführt werden wie über die Einweisung des Betreibers in die Anlagenfunktion und den Wartungsplan.

Installation nach Vorgaben
Wichtig bei allen Lüftungssystemen ist ein fach- und sachgerechter Einbau gemäß Herstellerangaben und Planungsunterlagen. Für Wartungs- und Reinigungsarbeiten sollte immer ein ausreichender Bewegungsraum eingeplant werden. Dies gilt vor allem für die häufig sehr eng bemessenen Hauswirtschaftsräume oder Heizzentralen. Wenn Revisionsöffnungen oder Wartungstüren nur noch mit Mühe und Not zu öffnen sind oder gar einzelne Elemente wie Wärmeübertrager nur noch halb herausgezogen werden können, ist definitiv mangelhaft gearbeitet worden. Es ist bereits bei der Planung darauf zu achten, dass zu Zwecken der Inspektion und Reinigung der Leitungsanlage eine ausreichende Anzahl an Zugangsmöglichkeiten vorgesehen wird. Sollte dem Fachhandwerker bei der Installation in diesem sowie in anderen Punkten ein Mangel auffallen, ist dieser dem zuständigen Planer und dem Bauherren unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen.
Um die Funktion einer Lüftungsanlage als komfortschaffende Einrichtung der Gebäudetechnik und Wächter über die Raumlufthygiene zu erhalten, ist eine regelmäßige Wartung unerlässlich. Neben dem Filterwechsel – der im Idealfall sowohl zyklisch als auch nach sensorgesteuerter Anzeige über den Verschmutzungsgrad durchzuführen ist – sollte mindestens alle zwei Jahre der Zustand von Luftleitungsnetz, Wärmeübertrager und anderer Komponenten überprüft werden. Üblicherweise ist eine vollständige Reinigung der Anlage aufgrund der hocheffizienten Filter nur in sehr großen Abständen notwendig. Es bietet sich an, frühzeitig und am besten bereits bei Übergabe einen entsprechenden Wartungsvertrag mit dem Kunden abzuschließen.

Sicherheitsaspekte auch in Ein- und Zweifamilienhäusern beachten
Ein wichtiger Punkt bei der Planung und Installation von Lüftungsanlagen ist der Brandschutz. Grundsätzlich sind die Anforderungen der jeweiligen Bauordnung und Lüftungsanlagenrichtlinie (LüAR) der jeweiligen Bundesländer zu beachten. Die LüAR beschreibt im Detail, welche Auflagen an Lüftungsleitungen gestellt werden, die mehrere Brandabschnitte durchqueren, und fordert technische Lösungen zur Prävention von Feuer- und Rauchausbreitung wie den Einbau von Brandschutzklappen. Dabei werden Ein- und Zweifamilienhäuser mit Gebäudehöhen unter 7 m und Wohnflächen von unter 400 m² nicht von den Regelungen erfasst. Das heißt jedoch nicht, dass die generelle Betriebs- und Brandsicherheit nicht auch in diesen Räumlichkeiten sichergestellt werden muss.
Gerade in Wohnräumen, in denen raumluftabhängige Feuerstätten betrieben werden, ist darauf zu achten, dass durch den Betrieb von Lüftungsanlagen keine Abgase aus Feuerstätten in den Aufstellraum zurückgesaugt werden können. Entsprechende Sicherheitseinrichtungen müssen abhängig vom Typ der Feuerstätte ausgewählt werden. Atmosphärische Gasetagenheizungen beispielsweise werden häufig so mit der Lüftungsanlage verschaltet, dass beim Betrieb die Lüftungsanlage ausgeschaltet wird. Bei Feuerstätten mit festen Brennstoffen, wie Kamin- oder Kachelöfen, ist ein schnelles Abschalten aufgrund fehlender Steuer- und Regeleinrichtungen nicht möglich. Hier ist in den meis­ten Fällen eine externe Sicherheitseinrichtung wie ein Differenzdruckwächter von Nöten, um die Lüftungsanlage bei ungünstigen Druckverhältnissen abzuschalten.

Schallemissionen eindämmen
Durch und in Lüftungsanlagen können verschiedene Schallemissionen entstehen. Das sollte nicht vernachlässigt werden. So ist es wichtig, das Gehäuse des Zentralgerätes bei der Installation entsprechend akustisch vom Gebäude zu entkoppeln, damit sich eventuelle Vibrationen nicht durch Bauteile fortsetzen. Ebenso muss dafür gesorgt werden, dass die Schallübertragung zwischen einzelnen Räumen – die sogenannte Telefonie – weitestgehend unterbunden wird und sich auch das Arbeitsgeräusch der Ventilatoren nicht in störendem Maße in die Wohnräume überträgt.
Derzeit ist allerdings die rechtliche Situation der allgemein anerkannten Regeln der Technik in diesem Bereich nicht eindeutig. Die Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau finden sich in den Normen der Reihe DIN 4109, nach denen der notwendige Schallschutz aller gebäudetechnischen Anlagen ausgelegt werden sollte. Jedoch befinden sich die Dokumente nun seit einigen Jahren in Überarbeitung. Gerichte haben mittlerweile in ersten Urteilen die Standards der DIN 4109 für nicht mehr zeitgemäß und damit nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend angesehen. Sinnvoll ist es daher, sich im Vorhinein mit dem Bauherren auf ein Schallschutzniveau bzw. die entsprechende Norm oder Richtlinie im Rahmen des Angebotes/Vertrages zu einigen. Ebenfalls abgeklärt werden sollte die Ausführung der Überströmöffnungen, also der Elemente, welche die Strömung der Luft von den Zuluftbereichen zu den Abluftbereichen ermöglichen sollen. Gerade wenn der Auftraggeber einen hohen Anspruch an den Schallschutz hat, machen offene Überströmgitter in Türen ohne jegliche Schalldämmung selbstverständlich keinen gro­ßen Sinn. Immer zu beachten sind in jedem Fall rechtlich bindende Vorschriften, wie die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TALärm), die klare Grenzwerte für maximal zulässige Schallpegel im Freien vorgibt, falls durch Aufstellort oder Bauweise des Zentralgerätes entsprechende Schallemissionen im Außenbereich erzeugt werden.

Autor: Christian Wolf, Referent Luft-, Klima- und Kältetechnik beim Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima

Bilder, wenn nicht anders angegeben: ZVSHK

Zertifikatslehrgang zur Wohnungslüftung

Der Bundesverband für Wohnungslüftung (VfW) und der Zentralverband Sanitär Heizung
Klima (ZVSHK) wollen mit einer gemeinsamen Fortbildungsinitiative das lüftungstechnische Know-how der SHK-Handwerker ausbauen. Ab April dieses Jahres sollen zweitägige produktneutrale Schulungen zur Wohnungslüftung nach DIN 1946-6 für SHK-Installateure im Fortbildungszentrum des Fachverbands SHK Hessen in Gießen stattfinden.
„Im Zuge der zunehmend luftdichten Bauweise haben sich die Tätigkeiten des SHK-Handwerks vor allem im Neubau deutlich in Richtung Raumlufthygiene verschoben“, erläutert VfW-Geschäftsführer Dipl.-Ing Peter Paul Thoma den Hintergrund. Thoma, zugleich Obermeister der Innung SHK Frankfurt am Main, sieht hier Handlungsbedarf für eine produktneutrale Weiterbildung. „Mithilfe des Lehrgangs sollen Handwerksbetriebe auch weiterhin ein hohes Maß an Beratungs- und Ausführungsqualität in diesem Bereich sicherstellen können.“
Die zweitätige Schulung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Referent ist Hans Berhorst, Experte für Lüftungsplanung und DIN-Normen des VfW. Er wird den Teilnehmern im ersten Abschnitt des Kurses die Grundlagen der Norm DIN 1946-6
inklusive Einführung in das Lüftungskonzept vermitteln und ihnen Anforderungen und
Systeme der Wohnungslüftung an einer installierten „Schulungs“-Lüftungsanlage erklären. Im zweiten Teil sollen die Seminarbesucher selbst eine Zu- und Abluftanlage planen und entsprechend der berechneten Luftvolumenströme einstellen. Darüber hinaus erhalten sie praktische Hinweise zur Montage und Wartung der Bauteile innerhalb von Lüftungsanlagen.
Ziel ist, dass die Fachkräfte ihre Kunden nach erfolgreicher Teilnahme umfassend beraten und Anlagen zur kontrollierten Wohnraumlüftung anhand der Herstellerunterlagen planen und realisieren können. Ein Zertifikat bescheinigt diese Fähigkeiten. Das Dokument soll zugleich nach außen ein Qualitätszeichen seitens des Handwerks setzen.
„Die Zusammenarbeit mit dem ZVSHK war uns sehr wichtig“, sagt Thoma. Nur so könne es gelingen, einer qualifizierten Beratung durch Handwerksbetriebe im wachsenden Marktsegment für Wohnungslüftung insgesamt mehr Gewicht zu verleihen. Im Zuge der Kooperation hat der ZVSHK kürzlich darüber hinaus eine spezielle Mitgliederausgabe der DIN 1946-6 herausgebracht, die um ein aktuelles Rechtsgutachten des VfW ergänzt ist. Darin nimmt der Verband zu Haftungsrisiken bei Wohnräumen ohne lüftungstechnische Maßnahmen Stellung. Er zeigt die Gefahren für Bauherren, Planer und das umsetzende Handwerk auf und gibt Orientierung für die Praxis. Die Sonderausgabe der kompletten DIN 1946-6 und des VfW-Rechtsgutachtens kann von Innungsmitgliedern zum Preis von 69 Euro zzgl. MwSt. beim ZVSHK bezogen werden.
Über den Lehrgang und die neue Mitgliederausgabe können sich Interessierte auch auf der diesjährigen ISH in Frankfurt informieren. Vertreter des VfW sind am Stand des ZVSHK
(Halle 8.0, Stand C 94) zu finden.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: