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E-Ladesäulen – Blockiergebühr ernst nehmen

Wer Ladesäulen über Gebühr blockiert muss damit rechnen, wegen Überschreitens der zulässigen Höchststandzeit an Ladesäulen mit Blockier­ge­büh­ren belastet zu werden. 

 

Auf mögliche „Straf“gebühren war sowohl beim Abschluss des Tarifs als auch beim Start des Ladevorgangs hingewiesen worden. Der Tankkunde hatte diesen Bedingungen bei Nutzung der App zugestimmt. Dass nicht alle Anbieter entsprechende Regeln vorhalten, ist insoweit zu vernachlässigen (Quelle: Amtsgericht Karlsruhe, Az.: 6 C 184/23).

 


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