DVFG: Gasprüfung für Campingfahrzeuge
Berlin. Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 607) prüfen lassen. Wie der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) mitteilt, müssen Halter die Prüfung erstmalig bis spätestens 19. Juni 2025 durchführen lassen. Die Details regelt der neue „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“, der in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde. Die Gasprüfung ist, anders als noch vor einigen Jahren, unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) vorzunehmen.
Die erfolgreiche Durchführung wird mit einer Prüfplakette sowie einem Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (gelbes Prüfbuch) bestätigt. Beide Nachweise seien für die Benutzung der allermeisten Campingplätze vorgeschrieben, betont der Verband.
Die Nichtbeachtung der Prüfpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Bußgelder richten sich nach der Fristüberschreitung. 15 Euro sind es für mehr als 2 bis zu 4 Monate, 25 Euro bei mehr als 4 bis zu 8 Monate und danach 60 Euro.
Der Verband informiert auf einer eigenen Webseite, mit Suchfunktion für zertifizierte Sachkundige.