Druck aufbauen für dichte Leitungen
Dichtheitsprüfungen an Trinkwasser-Installationen regelkonform durchführen
Trinkwasser-Installationen müssen nicht nur hohen hygienischen Ansprüchen genügen, sie müssen vor allem dicht sein. Vor der Inbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation sind daher Druckprüfungen zur Kontrolle der Dichtheit vorgeschrieben.
Geregelt ist die Installation von Trinkwasser-Leitungen durch die DIN EN 806-4 1). Diese europäische Norm wird für die deutschen Anwender durch die Ergänzungsnorm DIN 1988 erweitert 2). Kapitel 6 der DIN EN 806-4 schreibt eine Druckprüfung vor der Inbetriebnahme der Leitung vor und schildert die Verfahren sowie die Anforderungen an das Messgerät dazu. Wie die Planung und Ausführung dieser Prüfung umzusetzen ist, beschreibt praxisgerecht das ZVSHK Merkblatt „Dichtheitsprüfungen von Trinkwasser-Installationen mit Druckluft, Inertgas oder Wasser“ 3). Zu beachten ist ferner bei allen Arbeiten an Trinkwasser-Installationen das VDI-Regelwerk zu den Hygieneanforderungen 4).
Gemäß DIN EN 806-4 kann die Dichtheitsprüfung „entweder mit Wasser erfolgen oder, sofern nationale Bestimmungen dies zulassen, dürfen ölfreie saubere Luft mit geringem Druck oder Inertgase verwendet werden“ (Kapitel 6.1.1). Ob die Druckprüfung „trocken“ mit Luft oder „nass“ mit Wasser durchzuführen ist, wird unter Experten immer wieder diskutiert. Dabei hängt die Auswahl des Prüfmediums von hygienischen sowie korrosionstechnischen Gesichtspunkten ab. Hierbei sind der Zeitpunkt der Prüfung, das Rohrmaterial sowie der Gebäudetyp zu berücksichtigen.
Dichtheitsprüfung mit Luft
Der ZVSHK empfiehlt Luft als Prüfmedium, wenn eine längere Stillstandzeit zwischen der Prüfung und der Inbetriebnahme der Wasserleitung zu erwarten ist, da die „trockene“ Prüfung hygienisch wesentlich unbedenklicher ist als diejenige mit Wasser. Wurde für die Druckprüfung nämlich Wasser in die Leitung gefüllt, werden regelmäßige Spülungen der Leitung notwendig, um eine Verkeimung zu verhindern 5). Dies gilt insbesondere bei hohen Temperaturen. Bei niedrigen Temperaturen kann hingegen in der Leitung verbleibendes Stagnationswasser zu Frostschäden führen. Befindet sich die Trinkwasserleitung in einem Gebäude mit „erhöhten hygienischen Anforderungen“, z. B. einem Krankenhaus, empfiehlt der ZVSHK sogar, die Prüfung mit einem inerten Gas durchzuführen. Bei Verwendung von Luft kann während der Messphase unter Druck nämlich Luftfeuchtigkeit in der Leitung kondensieren, so dass auch dann bis zur Inbetriebnahme eine sehr geringe Möglichkeit der Keimbildung besteht.
Für die Prüfungen an Trinkwasserleitungen mit Luft beschreibt das ZVSHK-Merkblatt eine Dichtheits- und nachfolgend eine Belastungsprüfung. Beide Prüfungen laufen ähnlich ab wie die gleichnamigen Prüfungen an Gasleitungen gemäß TRGI 2018 6). Die Leitung wird mit Luft oder einem inerten Gas beaufschlagt, bis ein vorgegebener Prüfdruck erreicht ist. Danach ist dann eine Stabilisierungszeit für die Temperaturanpassung einzuhalten. Wird bei der anschließenden Messung über einen festgelegten Zeitraum kein Druckabfall festgestellt, ist die Leitung dicht. An Trinkwasserleitungen erfolgen Dichtheits- und Belastungsprüfung in umgekehrter Reihenfolge wie an Gasleitungen. Die Anforderung des ZVSHK, zunächst die Dichtheitsprüfung (Prüfdruck 150 mbar) bei gleichzeitiger Sichtprüfung und erst im Anschluss die Belastungsprüfung (Prüfdruck 3 bar) durchzuführen, soll sicherstellen, dass unverpresste Verbindungen nicht übersehen werden. Bei der Belastungsprüfung mit hohem Druck kann eine unverpresste Verbindung nämlich unbemerkt bleiben, weil die Ringdichtung dabei so aus ihrer Position gedrückt wird, dass sie die Verbindung vorübergehend abdichtet.
Für die Prüfungen schreibt die DIN EN 806 hochwertige Manometer mit einer Genauigkeit von 0,2 bar vor. Ferner muss das verwendete Gerät über einen Messbereich von bis zu 3 bar verfügen, um den geforderten Prüfdruck der Belastungsprüfung messen zu können.
Ausdrücklich weist der ZVSHK in Kapitel 3.1 des Merkblattes „Dichtheitsprüfungen an Trinkwasser-Installationen“ darauf hin, dass auch hier bei Druckprüfungen mit Luft oder inertem Gas die Unfallverhütungsvorschriften „Arbeiten an Gasanlagen“ sowie die DVGW-TRGI 2018 zu beachten sind. Wird bei einer „trockenen“ Prüfung der Wasserleitung das kompressible Medium „Luft“ in die Leitung gepumpt, besteht ja auch hier die Gefahr des Platzens, wenn nicht sorgfältig gearbeitet wird. Aus sicherheitstechnischen Gründen wurde daher auch der Prüfdruck auf maximal 3 bar begrenzt.
Dichtheitsprüfung mit Wasser
Diese Gefahr besteht nicht, wenn Wasser als Prüfmedium genutzt wird, da es im Gegensatz zu Gas kaum kompressibel ist. Aus diesem Grund kann bei der Wasserprüfung ein wesentlich höherer Prüfdruck auf die Leitung gegeben werden, der dem 1,1-fachen des zulässigen Betriebsdrucks entspricht (10 bar gemäß DIN EN 806-4). Die DIN-Norm gibt für Wasser je nach Werkstoff der Leitung drei Prüfverfahren A, B und C an. Sie unterscheiden sich nach Prüfdruck und Messdauer. Das ZVSHK Merkblatt bietet dazu aus Gründen der Praktikabilität ein modifiziertes Verfahren für alle Werkstoffe an, das auf dem Prüfverfahren B der DIN EN 806-4 basiert. Auch bei der Prüfung mit Wasser gilt die Leitung als dicht, wenn kein Druckabfall gemessen wird.
Die Druckprüfung mit Wasser darf nur unmittelbar vor Inbetriebnahme durchgeführt werden. Wird sie eher durchgeführt, muss die Leitung bis zur Inbetriebnahme mit Trinkwasser gefüllt und das Wasser alle 7 Tage gewechselt werden. Andernfalls könnte, wie bereits oben beschrieben, in der Leitung verbleibendes Stagnationswasser zur Bildung von Bakterien und bei bestimmten Materialien auch zu Korrosion führen und so die Gesundheit der Bewohner sowie die Bausubstanz gefährden.
Prüfprotokoll
Zwar bereiten die vorgeschriebenen Prüfungen dem Handwerker einen gewissen Mehraufwand, jedoch tragen sie dazu bei, Wasserschäden zu verhindern. Moderne Manometer, bei denen ein automatischer Prüfablauf nach Norm gewählt werden kann, bieten Sicherheit und Zeitersparnis – und die Möglichkeit einer automatischen Dokumentation. Kommt es doch zu einem Schadensfall, kann der Handwerker mit dem Prüfprotokoll nachweisen, dass er vorschriftsmäßig gearbeitet hat.
Prüfen und Protokollieren
Mit dem Wöhler „M 603“ lassen sich Druckprüfungen an Trinkwasserleitungen (ebenso wie an Gasleitungen) zeitsparend und normgerecht erledigen. Wenn gewünscht, führt das Menü automatisch durch die gesamte Messung. Dabei werden die Vorgaben für die Dichtheits- und Belastungsprüfung gemäß ZVSHK-Merkblatt berücksichtigt und das Gerät nimmt selbstständig die Auswertung vor. Für die Prüfung mit Wasser verbindet es sich über Bluetooth mit dem kleinen Manometer Wöhler „SC 660“, das über einen sehr hohen Druckmessbereich bis 60 bar verfügt. Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, alle Parameter der Druckprüfungen individuell einzustellen und so auf die Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Das Messprotokoll druckt er im Anschluss direkt vor Ort aus oder er sendet es als PDF-Dokument ins Büro, so dass das normgerechte Vorgehen auf lange Sicht dokumentiert werden kann.
1) DIN EN 806-4, Technische Regeln für Trinkwasser- Installationen, Teil 4: Installation (EN 806-4:2010)
2) DIN 1988-100:2011-08, Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 100: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel des DVGW sowie DIN 1988-200:2012-05, Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System) – Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW
3) Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima: Merkblatt „Dichtheitsprüfungen von Trinkwasser-Installationen mit Druckluft, Inertgas oder Wasser“. St. Augustin 2017
4) VDI/DVGW 6023, Hygiene in Trinkwasser-Installationen. Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung. April 2013
5) DIN EN 806-4, Kapitel 6.27
6) Technische Regel für Gasinstallationen DVGW – TRGI 2018, Arbeitsblatt G 600