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Digitaler Lohnnachweis – Richtige Zuordnung zur Gefahrtarifstelle prüfen

Zu Jahresbeginn 2017 wurde das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung durch den digitalen Lohnnachweis abgelöst. Zwar muss für die Beitragsjahre 2016 und 2017 parallel zum neuen digitalen Lohnnachweis auch weiterhin der bisher bekannte Lohnnachweis im Online-, Papier- oder Fax-Verfahren eingereicht werden.

 

Indes zeigen Lohnbuchprüfungen verstärkt, dass Beschäftigte im Lohnabrechnungssystem vielfach nicht der richtigen Gefahrtarifstelle zugeordnet sind. Das Problem besteht vorrangig bei solchen Unternehmen, deren Veranlagung mehrere Gefahrtarifstellen umfasst. Um im Ernstfall fatale Folgen auszuschließen, sollte die richtige Zuordnung der Mitarbeiter unbedingt überprüft werden (Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V.).

 


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