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Die neue Wohnungslüftung nach DIN 1946-6
Seit Dezember letzten Jahres gilt die Novelle der DIN 1946-6. Mit der Norm wird der Nachweis eines passenden Lüftungskonzepts zum Feuchteschutz von Wohnungen erbracht.
Die Norm schließt dabei ausdrücklich Wohn-, Alten- und Pflegeheime in der Nachweispflicht mit ein. Für die Heizlastberechnung von Wohngebäuden ist das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ab jetzt sogar Voraussetzung, informiert der Softwarespezialist liNear im aktuellen Newsletter.
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