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Die Basis guter Raumluftqualität - Teil 2: Reinigung von Raumlufttechnischen Anlagen nach VDI 6022

Die Verantwortung für den hygieniegerechten Betrieb und die Instandhaltung von RLT-Anlagen liegt gemäß ArbStättV und Betriebssicherheitsverordnung beim Betreiber. Neben der regelmäßigen Wartung und der hygienischen Kontrolle/Inspektion von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) spielt die Reinhaltung eine zentrale Rolle als Grundvoraussetzung für den hygienegerechten Betrieb von RLT-Anlagen nach VDI 6022. Nachdem im ersten Teil dieser zweiteiligen Artikelserie die Hygieneinspektion entsprechend den neuen bzw. geänderten Anforderungen aus der VDI 6022 erläutert wurde (siehe IKZ-HAUSTECHNIK 9/2007, Seite 46ff.), zeigt der nachfolgende Beitrag die Reinigung von RLT-Anlagen auf und gibt Hinweise zur praktischen Umsetzung. Dabei können auch Maßnahmen erforderlich werden, die weit über die funktionserhaltende Reinigung nach VDMA 24186 hinausgehen.

 

Dipl.-Ing. Dieter Petzolt

Die Verantwortung für den hygieniegerechten Betrieb und die Instandhaltung von RLT-Anlagen liegt gemäß ArbStättV und Betriebssicherheitsverordnung beim Betreiber. Neben der regelmäßigen Wartung und der hygienischen Kontrolle/Inspektion von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) spielt die Reinhaltung eine zentrale Rolle als Grundvoraussetzung für den hygienegerechten Betrieb von RLT-Anlagen nach VDI 6022. Nachdem im ersten Teil dieser zweiteiligen Artikelserie die Hygieneinspektion entsprechend den neuen bzw. geänderten Anforderungen aus der VDI 6022 erläutert wurde (siehe IKZ-HAUSTECHNIK 9/2007, Seite 46ff.), zeigt der nachfolgende Beitrag die Reinigung von RLT-Anlagen auf und gibt Hinweise zur praktischen Umsetzung. Dabei können auch Maßnahmen erforderlich werden, die weit über die funktionserhaltende Reinigung nach VDMA 24186 hinausgehen.

Der Betreiber hat zu veranlassen, das sämtliche RLT-Anlagen und Geräte (auch Endgeräte) für Aufenthaltsbereiche und Räume, in denen sich Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden pro Tag aufhalten, regelmäßig durch qualifizierte Fachkräfte auf Verschmutzung geprüft und erforderlichenfalls gereinigt werden.

www.gesa.de

 


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