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Dicht gegen Feuer und Rauch im Altbau

Rohrabschottungen im Bestandsbau: Beispiele für Materialwechsel im Strang

Bild 1: Typische Abschottungen aus Verwendbarkeitsnachweisen (Bestandteile der Abschottung (Decke) bei Gussrohr (Strangeinbau) und Kunststoffrohr.

Bild 2: Typische Situation im Bestandsbau, Rohrreparatur innerhalb einer Etage.

Bild 3: Auswechslung Strangteil mit Gussrohr – Auswechslung mit Gussrohr.

Bild 4: Keine Abschottung in Decke B beim Auswechseln des Strangteiles in Raum A mit Kunststoffrohr.

Bild 5: Materialwechsel im Strang.

Bild 6: Sammelleitung (Keller) und Strangleitung. Brandschutzverbinder werden von Düker, PAM Global und UBA Tec angeboten. Die jeweiligen Verwendbarkeitsnachweise sind für die Ausführung zu berücksichtigen.

Bild 7: Materialwechsel im Strang und am Übergang zur Sammelleitung.

 

Teil 1 hat sich mit der Umsetzung des Brandschutzes bei Teilerneuerungen von Rohrleitungen für die Hausentwässerung in Bestandsbauten innerhalb einer Etage beschäftigt1). Teil 2 befasst sich nun mit typischen Besonderheiten bei der Modernisierung/Sanierung, wenn im Strang oder in Kellerleitungen Materialwechsel vorgenommen werden. Materialkombinationen bei Reparaturen, Überlegungen hinsichtlich des Schallschutzes oder zum Schutz vor Vandalismus sind in den verschiedensten Kombinationen anzutreffen.

Nachfolgend werden einige derartige Situationen mit den entsprechenden Lösungsmöglichkeiten behandelt. Es muss aber immer wieder auf den Zusammenhang von Rohrabschottungen und Brandschutz hingewiesen werden. Es ist die Einhaltung dieser Schutzziele gefordert und nicht die sture Einhaltung und Umsetzung von Verwendbarkeitsnachweisen. Sie beschreiben Situationen, aus denen Ableitungen getroffen werden müssen. Typische Beispiele für derartige Aussagen aus Verwendbarkeitsnachweisen beschreibt Bild 1 für Guss- und Kunststoffrohr. Die wesentlichen Funktionsbestandteile sind bei beiden Rohrarten nahezu gleich.
Da innerhalb der Systeme, besonders bei Bestandsbauten, eine Vielzahl von Bausituationen vorkommen und nicht jede Situation explizit geprüft werden kann, sind die Schutzziele abzuschätzen. Einfachste Überlegung: Was passiert, wenn es brennt? Gibt es Einschränkungen in der Funktion? Die Beantwortung dieser Fragen kann bei der Umsetzung von Verwendbarkeitsnachweisen hilfreich sein. Daher werden nachfolgend einige Situationen nach diesem einfachen Schema behandelt.

Auswechselung von Rohrstücken
Im 1. Teil wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei der Teilauswechselung von Strangrohren möglichst gleiches Material verwendet werden sollte, um keine Verschlechterung der Situation herbeizuführen. Allerdings ist die Zugänglichkeit zur angrenzenden oberen und unteren Etage nur selten gewährleistet. Das ist insofern in die Überlegung einzubeziehen, weil Verwendbarkeitsnachweise bei Rohrabschottungen auch diese Bereiche (innerhalb und oberhalb der Decke) beinhalten.

Auswechselung eines Rohres innerhalb der Etage
Ein Teil des Stranges soll in der Etage ausgetauscht werden (Bild 2). Die Durchbrüche sind mit Beton oder Zementmörtel geschlossen worden, was den damaligen Anforderungen entsprach. Die darüber- und darunterliegende Etage ist nicht zugänglich. Bei einem Austausch des defekten Teilstücks für eine zulassungskonforme Abschottung ist immer die Situation in der Decke und oberhalb/unterhalb der Decke als ein Teil der Abschottung zu berücksichtigen.

Auswechselung mit einem Gussrohr
Verschiedene Hersteller haben dafür Lösungen entwickelt, bei denen eine Auswechslung des Teilstückes zulassungskonform möglich ist, auch wenn die Bedingungen innerhalb der Decke (Rohrverbinder) und oberhalb der Decke (Kunststoffrohranschlüsse) für Montagearbeiten eingeschränkt sind. Voraussetzung ist eine Massivdecke; dabei ist das Gussrohr im Deckendurchbruch einbetoniert (Bild 3). Im Wesentlichen besteht die dargestellte Abschottung aus einer Mineralwollschale, die zwischen dem Brandschutzverbinder und der Decke das Rohr ummantelt. Darunter kann am Brandschutzverbinder laut Verwendbarkeitsnachweis das Guss- oder Kunststoffrohr angeschlossen werden.
Im Fall eines Feuers im unteren Geschoss schmilzt dort das brennbare Anschlussrohr. Durch diese Öffnung im Gussrohrsystem dringen heiße Rauchgase ein. Der eingebaute Brandschutzverbinder im Geschoss darüber verschließt jedoch das Rohr. Zusammen mit der Rohrschale werden so kritische Temperaturen oberhalb der Decke verhindert (Bild 3). Der Brandschutz in der darunterliegenden und darüberliegenden Etage bleibt bestehen und entspricht den zulässigen Einbaubedingungen bis 2012.

Auswechselung mit Kunststoffrohr
Wird das Rohrstück mit einem Kunststoffrohr ausgetauscht, ändern sich die Rahmenbedingungen. Die geprüfte Lösung von UBA Tec beinhaltet auch einen Kunststoffrohranschluss unterhalb des Brandschutzverbinders (Bild 4). Trotzdem ist hier zu prüfen, ob die Schutzziele erreicht werden. Denn: Brennt es im Raum A, schmilzt das dort installierte Kunststoffrohr mit der Folge, dass heiße Rauchgase in das Rohrsystem gelangen. Sie können das Strangrohr aus Kunststoff in Raum A beschädigen. Das entspricht auch im Bestand keiner geprüften und abnahmefähigen Abschottung.
Bild 4 zeigt auf, Deckenabschottungen nicht isoliert zu betrachten. Nur durch den Materialwechsel im Raum A verändert sich die Abschottung in der Decke B. Wird anstelle des Kunststoffrohres ein Gussrohr wie in Bild 3 eingesetzt, sind die Decken A (Abschottung nach Verwendbarkeitsnachweis und die Decke B (vorhandene Abschottung aus Verwendbarkeitsnachweise bis 2012) abgesichert.
Weitere Möglichkeit: Wird in Raum B ein Brandschutzverbinder zulassungskonform im Strang eingebaut, ist der vorhandene Brandschutz in der Decke B wieder hergestellt.

Auswechselung mit Kunststoffrohr als Materialwechsel
Das gleiche Prinzip wird in Bild 5 gezeigt. Decke A ist mit einer geprüften Lösung von UBA Tec für Gussrohr geschützt. Decke B mit einem Verwendbarkeitsnachweis für Kunststoffrohre durch die Brandschutzmanschette abgesichert.

Materialwechsel bei Strang- und Sammelleitungen
Der Brandschutz ist kein Auswahlkriterium für das Rohrmaterial. Auch die Diskussion, ob und welcher Werkstoff verlegt werden kann, ist nicht zielführend. Die wesentlichen Gesichtspunkte bestehen darin, ob das Material für den Einbau geeignet ist, z. B. bei dem Schutz vor Vandalismus in öffentlich zugänglichen Räumen. Zudem ist in Ballungsgebieten für einige Gebäudekomplexe ein Rattenbefall möglich. Rohre gelten als Eindringwege und sind entsprechend auszuwählen. Ein Schallschutz ist besonders bei den vertikalen Leitungen gefordert. Diese Kriterien bestimmen die Materialwahl. Für den Brandschutz hingegen stehen für fast alle Rohrmaterialien geeignete Maßnahmen zur Verfügung. Daher sind heute Materialwechsel keine Seltenheit. Das muss jedoch bedarfsgerecht geplant werden.
Ein Beispiel dafür ist der Wechsel einer Gussleitung (Strang mit Schallschutz) zur Kunststoffleitung (Sammelleitung). Bild 6 zeigt bei einer Gussrohrverlegung, dass nur da Brandschutzverbinder für den Rohrverschluss benötigt werden, wenn Kunststoffrohranschlüsse in der Etage vorhanden sind. Ist also die Sammelanschlussleitung aus Gussrohr (Bild 6 links), wird kein Brandschutzverbinder am Übergang im Keller benötigt. Denn es können keine heißen Rauchgase in das Leitungssystem eindringen. Das gilt natürlich auch, wenn in einer Etage kein Kunststoffrohranschluss vorliegt oder eine Öffnung im Brandfall nicht möglich ist. Die Deckendurchführung (z. B. mittels flexibler Dämmstoffbildner) ist mit einer geprüften Lösung/Verwendbarkeitsnachweis zu dokumentieren. Wird dagegen Kunststoffrohr in der Grundleitung verlegt, ist ein Brandschutzverbinder zwischen Gussrohr und Kunststoffrohr zu montieren (Bild 6 rechts).

Materialwechsel im Strang
Schon immer wurden im Fallstrang Materialwechsel vorgenommen. Beispielsweise bestehen Be- und Entlüftungsleitungen oft aus Kunststoff. Genauso sind Materialwechsel sinnvoll, u. a. bei mechanischen Anforderungen oder hinsichtlich des Schallschutzes. Bild 7 zeigt ein Materialwechsel im Strang und am Übergang zur Sammelleitung. Brennt es im Raum A, schmelzen die Kunststoffrohranschlüsse und der Teil der brennbaren Strangleitung weg. Die Decke A ist durch die Brandschutzmanschette zulassungskonform abgeschottet.
Brennt es im Raum B oder C, entsteht eine Öffnung im Strang. Der Brandschutzverbinder verschließt das Rohr; eine zulassungskonforme Abschottung der Decke B. Im Keller ist die Leitung durch den Brandschutzverbinder übereinstimmend mit der Zulassung abgeschottet. Im Brandfall wird das Gussrohr am Anschluss verschlossen.

Fazit
Materialwechsel in einer Abwasseranlage ist normaler Alltag und kann zulassungskonform mit geprüften Lösungen ausgeführt werden. Der Teilaustausch sollte mit möglichst gleichem Material ausgeführt werden. Generell sollte nur eingebaut werden, was verstanden wird. Ein Strangschema mit den Brandschutzeinbauten hilft nach dem Kriterium „Was passiert, wenn es brennt?“ Bei Unklarheiten ist der Inhaber des Verwendbarkeitsnachweises zu kontaktieren. 

1) IKZ-HAUSTECHNIK 23/24/2019 oder unter www.ikz.de


Autoren: Gerhard Lorbeer, Karl-Heinz Brandenburg, Dietmar Stump

Bilder: Gerhard Lorbeer

www.brandschutzfragen.de

 


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