DGS: Was gilt bei Balkonsolaranlagen?
Berlin. Auf ihren „Steckersolar-Änderungsmonitor“ weist die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hin. „Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?“, ist die Leitfrage. In kurzen Kapiteln werden gesetzliche Vorgaben vorgestellt und dargelegt, was sich für Interessenten eines Balkonkraftwerks daraus ergibt. „Heute erlaubt: Rückwärtslaufender, alter Stromzähler in Übergangszeit“, lautet z.B. ein Abschnitt, „Heute noch nicht möglich: Steckersolar gemäß Produktnorm“ ein anderer.
Die Änderung der gesetzlichen Regelungen für Installation und Inbetriebnahme durch das Solarpaket I der Bundesregierung hat laut DGS den Zubau an installierter Leistung beschleunigt. Laut Bundesnetzagentur seien im ersten Halbjahr dieses Jahres rund 200 Megawatt (MW) Leistung durch Photovoltaik-Kleinstanlagen installiert worden, nur 30 MW weniger als im gesamten Jahr 2023. Auch die Abschaffung der Anmeldepflicht von Steckersolargeräten beim Netzbetreiber werde sich auswirken, ist DGS-Geschäftsführer Jörg Sutter überzeugt. Wichtig sei, dass Mieter vorab die Genehmigung des Vermieters einholen. Die Vorstellung, dieser müsste nicht mehr gefragt werden, sei „definitiv falsch“, betont Sutter. „Vermieter müssen auch künftig gefragt werden, nur wird die Ablehnung des Vorhabens nicht mehr so leicht sein.“
Der „Steckersolar-Änderungsmonitor“ soll regelmäßig ergänzt werden, er kann hier aufgerufen werden.