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Der aktuelle SchadenKorrosion an dünnwandigen Heizungsrohrleitungen

Kleine Fehler oder Nachlässigkeiten können in der Baupraxis große Auswirkungen haben, sprich zu großen Schäden führen. Gefahrenpotenziale bergen vor allem Schnittstellen zwischen den Gewerken, beispielsweise Heizungsbauer und Fußbodenleger, wie der nachfolgende Bericht zeigt. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Aufklärung zu betreiben und alle am Bau Beteiligten für eine saubere Ausführung der Arbeiten zu sensibilisieren.

Bild 1: In einem neu erbauten Ärztehaus wurden Heizungsrohrleitungen aus dünnwandigem verzinkten Stahlrohr auf dem Rohbetonboden verlegt und mittels flexibler Isolierschläuche gedämmt.

 

Die Sachlage: In einem neu erbauten Ärztehaus wurden Heizungsrohrleitungen aus dünnwandigem verzinkten Stahlrohr (C-Stahl) auf dem Rohbetonboden verlegt und mittels flexibler Isolierschläuche gedämmt. Für die Verbindung von Rohren und Fittings kamen Formstücke mit Pressmuffen, ebenfalls aus verzinktem Stahl, zum Einsatz (Bild 1). Die angeschlossenen Heizflächen wurden von unten über Standard-Anschlussblöcke mit den Heizungsrohrleitungen verbunden (Bilder 2 und 3). Der Heizungsbauer hat die Dämmung ursprünglich so angeordnet, dass diese bis über die Fußbodenkonstruktion ragt. (Bild 4).

Bilder 2 und 3: Die angeschlossenen Heizflächen wurden von unten über Standard-Anschlussblöcke mit den Heizungsrohrleitungen verbunden.

 

Bild 4: Der Heizungsbauer hat die Dämmung so angeordnet, dass diese bis über die Fußbodenkonstruktion ragt.

 

Der Fehler: Der Oberbodenleger hat jedoch die Dämmung estrichbündig abgeschnitten und dann seine Estrichausgleichsmasse aufgebracht. In den Spalt zwischen den Heizungsrohren und der Rohrdämmung (Bilder 5 und 6) ist die flüssig aufgebrachte Estrichausgleichsmasse eingedrungen und hat die verzinkten Stahlrohre der Heizungsanlage benetzt. Aufgrund dessen, dass die Estrichausgleichsmasse über Gipsbestandteile verfügt, ist es hier zu Korrosion an den Heizungsrohrleitungen gekommen, welche letztlich zu lokalen Wanddurchbrüchen von außen kommend geführt haben. (Bilder 7, 8, 9). Erschwerend ist hier hinzugekommen, dass auch Putzwasser in den Spalt zwischen den Rohrleitungen und der Dämmung eingedrungen ist, welches ebenfalls durch die ständige Benetzung der Estrichausgleichsmasse, welche an den verzinkten Heizungsrohrleitungen anhaftete, die Korrosion beschleunigt bzw. jeweils neu in Gang gesetzt hat.

 

Bilder 5 und 6: Fehlerursache Schnittstellenproblematik: Der Oberbodenleger hat die Dämmung estrichbündig abgeschnitten und dann seine Estrichausgleichsmasse aufgebracht. In den Spalt zwischen den Heizungsrohren und der Rohrdämmung ist zuerst die flüssig aufgebrachte Estrichausgleichsmasse und – aufgrund der fehlenden Versieglung – während der späteren Nutzung regelmäßig Putzwasser eingedrungen…

 

Bilder 7, 8, 9: Die Estrichausgleichsmasse enthält Gipsbestandteile. Die Folge: Korrosion an den Heizungsrohrleitungen mit lokalen Wanddurchbrüchen.

 

Das Fazit: Bei der beschriebenen Installationsart in Verbindung mit dem eingesetzten Rohrwerkstoff ist darauf zu achten, dass die über die Fußbodenkonstruktion ragende Rohrdämmung erst nach Aufbringung der Estrichausgleichsmasse abgeschnitten wird. Außerdem sind die Rohranschlüsse zu versiegeln, um das Eindringen von Putzwasser zu verhindern, da auch hierin Desinfektionsmittel enthalten sein könnten, welche ebenfalls Korrosion an den verzinkten Rohroberflächen auslösen können. Als Alternative bietet sich die Anbindung der Heizflächen im Bodenbereich mit Kupferrohren an, da eine Probe ergab, dass die Estrichausgleichsmasse an den Kupferrohren nicht zu Korrosion führt. Im Bereich der WC-Heizflächen, in welchem der Boden verfliest ist, wurde kein Schaden festgestellt, obwohl auch hier die Zementschlämme zwischen Rohrleitung und Isolierung eingedrungen ist. Hier kamen offenbar die bekannten Reaktionen der einzelnen Werkstoffe bei direktem Kontakt zum Tragen: Gips an Kupferrohren führt nicht zu Korrosion, ebenso wie auch Zement an verzinkten Stahlrohren nicht zur Korrosion führt. Unabhängig davon ist ein direkter Kontakt zwischen Baukörper und Rohrleitung aus korrosions-, wärme- und schallschutztechnischen Gründen unzulässig.

Autor: Jakob Wieland, Mitglied im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

 


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