Dekra rät: Vor dem Winter Heizöltanks überprüfen
Stuttgart. Hausbesitzer und Verwalter sollten vor dem Winter ihre Heizölanlagen überprüfen und ggf. sanieren, raten die Sachverständigen von Dekra. Mit dem Alter von Heizöltanks steige bei unzureichender Wartung das Risiko von Ölunfällen.
Nach geltender Rechtsprechung sind laut Dekra grundsätzlich alle, auch private Betreiber verpflichtet, Heizölanlagen laufend auf äußerlich sichtbare Schäden zu überprüfen und regelmäßig warten zu lassen. "Akuter Handlungsbedarf besteht immer dann, wenn sich an der Anlage feuchte Stellen, Tropfen oder Lachen von Heizöl zeigen", warnt Jürgen Zimmer, Leiter des Bereichs Tankprüfungen bei Dekra Industrial. "Starker Heizölgeruch ist oft ein untrüglicher Hinweis auf eine Leckage. Gefahr ist auch im Verzuge, wenn sich ein Kunststofftank verformt, schief steht, Risse zeigt oder bei Stahltanks deutliche Rostansätze zu erkennen sind."
Die häufigsten Mängel sind nach Angabe des Sachverständigen falsch eingebaute Grenzwertgeber, defekte Leckanzeigegeräte und fehlende Antiheberventile, die ein Überfüllen oder ungewolltes Auslaufen des Tanks verhindern. Verbreitet sind auch Schäden an der Beschichtung von Auffangraum und Auffangwanne, wie zum Beispiel Risse, Blasen und Abplatzungen. Setzt sich die Tankentlüftung zu, kann dies unangenehme Überfüllschäden nach sich ziehen. Wer sich die regelmäßige Kontrolle nicht zutraut, muss einen Fachbetrieb damit beauftragen. Darüber hinaus sind die Sicherheitseinrichtungen der Heizölanlage in der Regel einmal pro Jahr von einem anerkannten Fachbetrieb zu warten. Zudem ist die Heizöltankanlage in bestimmten Abständen von einem Sachverständigen vollständig zu überprüfen.
Heizölschäden, die den Boden oder gar das Grundwasser verunreinigen, können teuer werden. Bei Verstößen gegen die Vorschriften tritt selbst eine Gewässerschutzversicherung nur eingeschränkt für die Schäden ein. Außerdem drohen Bußgelder bis zu 40000 Euro. "Wir raten daher, die Prüfvorschriften für Heizöltanks ernst zu nehmen", sagt Zimmer.
Anmerkung der Redaktion: Für qualifizierte SHK-Fachbetriebe, die nach § 19 Wasserhaushaltsgesetz Arbeiten an Heizöltankanlagen durchführen können, ist der Rat der Sachverständigenorganisation eine gute Steilvorlage, um das Wartungsgeschäft beim Kunden anzukurbeln.