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Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat im August 2007 in Meseberg mit 29 Eckpunkten ein Energie- und Klimaprogramm beschlossen. Am 5. Dezember 2007 legt das Kabinett ein umfangreiches Paket mit Gesetzen und Verordnungen vor. Ein zweites kleineres Paket weiteren Rechtsetzungsvorhaben folgt am 21. Mai 2008.

Das Paket zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm umfasst am 5. Dezember 2007 den Beschluss bzw. die Billigung von 14 Vorhaben:

 


Energieeffizienz

1. Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes: Um Brennstoffe effizient einzusetzen, soll bis 2020 der Anteil der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen an der Stromproduktion von derzeit ca. 12 % auf ca. 25 %verdoppelt werden. Die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes, die den Bau von Neuanlagen und von Wärmenetzen fördert, dient diesem Ziel.

2. Novelle des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) zur Liberalisierung des Messwesens: Durch die Liberalisierung der Strommessung sollen innovative Verfahren der Messung sowie lastabhängige, zeitvariable Tarife ermöglicht und gefördert werden. Hierdurch können Verbraucher Energiekosten sparen und die Effizienz der Nutzung des Kraftwerksparks wird verbessert. Eine Verordnung zur Konkretisierung der Anforderungen wird im Mai 2008
verabschiedet.

###newpage### 3. Bericht und Entwurf der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV): Zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich werden ab 2009 die energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich 30 % verschärft. In einem zweiten Schritt (angestrebt 2012) sollen die Effizienzanforderungen nochmals bis zur gleichen Größenordnung angehoben
werden. Hierzu hat das Bundeskabinett Eckpunkte beschlossen.

4. Saubere Kraftwerke: Durch die 37. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) werden ambitionierte Standards für den Stickoxidausstoß neuer Kraftwerke festgelegt. Damit werden neue Kraftwerke nicht nur effizienter, sondern auch sauberer als alte.

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5. Leitlinien zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen: Mit dem Beschluss von Leitlinien zur umweltfreundlichen und energieeffizienten Beschaffung geht die Bundesregierung mit gutem Beispiel voran. Energieeffiziente Geräte und Dienstleistungen werden durch die bevorzugte Beschaffung gefördert. Darüber hinaus wird Geld für Strom und Brennstoffe gespart.

Erneuerbare Energien bei Strom und Wärme

6. Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG): Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien im Strombereich von derzeit ca. 12 % auf 25-30 % im Jahre 2020 zu erhöhen. Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die u.a. die Vergütungen für Offshore-Windparks neu regelt, dient diesem Ziel.

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7. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Erneuerbare Energien im Wärmebereich haben ein großes Potential für Klimaschutz und für die Einsparung fossiler Brennstoffe. Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung soll daher bis 2020 auf 14% steigen. Hierzu werden im Wärmegesetz Pflichten für die Nutzung Erneuerbarer Energien bei Neubauten festgelegt und das Förderprogramm im Bestand von 130 Mio. 2005 auf bis zu 350 Mio. EUR im Jahr 2008 und bis zu 500 Mio. EUR ab dem Jahr 2009 aufgestockt.
8. Novelle Gasnetzzugangsverordnung: Die Novelle der Gasnetzzugangsverordnung wird dafür sorgen dass Biogas verstärkt in das Erdgasnetz eingespeist werden kann. Bis 2030 ist ein Anteil von 10% Biogas möglich. Biogas wird damit breit verfügbar und muss nicht mehr hauptsächlich am Ort der Herstellung genutzt werden.

Biokraftstoffe

9. Novelle Biokraftstoffquotengesetz: Um zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung beizutragen, sollen der Anteil der Biokraftstoffe ausgebaut und ab dem Jahr 2015 stärker als bisher auf die Minderung von Treibhausgasemissionen ausgerichtet werden. Die Novelle des Biokraftstoffquotengesetzes führt dazu, dass der Anteil der Biokraftstoffe bis 2020 auf etwa 20 Volumenprozent (entspricht 17% energetisch) steigen
wird.

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10. Nachhaltigkeitsverordnung: Durch die Nachhaltigkeitsverordnung wird sichergestellt, dass bei der Erzeugung von Biomasse für Biokraftstoffe Mindestanforderungen an eine nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und Mindestanforderungen zum Schutz natürlicher Lebensräume erfüllt werden. Darüber hinaus muss die gesamte
Produktions-, Verarbeitungs- und Lieferkette ein bestimmtes Treibhausgas-
Verminderungspotenzial aufweisen.

11. Kraftstoffqualitätsverordnung: Mit der Neufassung der Kraftstoffqualitätsverordnung werden die Beimischungsgrenzen von Bioethanol in Ottokraftstoffen von bisher 5 Volumenprozent auf 10 Volumenprozent und von Biodiesel im Dieselkraftstoff von bisher 5 Volumenprozent auf 7 Volumenprozent erhöht.

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12. Hydrierungsverordnung: Durch Zulassung von biogenen Ölen, die gemeinsam mit mineralölstämmigen Ölen in einem raffinerietechnischen Prozess hydriert werden, wird die Einhaltung der erhöhten Beimischungsquoten zukünftig deutlich erleichtert.

Verkehr

13. Umstellung der Kfz-Steuer auf Schadstoff- und CO2-Basis: Die KfZ-Steuer wird im Mai 2008 so novelliert, dass der Steuerbezug in Zukunft bei Neufahrzeugen die Emissionen des Fahrzeugs sind statt wie bisher der Hubraum. Dazu hat die Bundesregierung heute die zentralen Eckpunkte als Vorschlag an die Bundesländer verabschiedet.

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Nicht CO2-Treibhausgasemissionen

14. Chemikalienklimaschutzverordnung: Durch diese Verordnung werden die Emissionen fluorierter Treibhausgase aus mobilen und stationären Kühlanlagen durch Vorschriften zu Dichtheit und Kennzeichnung der Anlagen und zu Rückgewinnung und Rücknahme der eingesetzten Kältemittel verringert.

Zweites Paket im Frühjahr 2008

Das Kabinett hat bereits jetzt vereinbart, bis spätestens 21. Mai 2008 ein weiteres Paket von energie- und klimapolitischen Maßnahmen zu beschließen, um sie dem Bundesrat noch vor der Sommerpause 2008 zuzuleiten. Diese umfassen die vier Vorhaben, zu denen die Bundesregierung am 5. Dezember 2007 bereits Eckpunkte und Entwürfe beschlossen hat, sowie mindestens drei weitere Vorhaben. Bei den folgenden vier Vorhaben hat sich die Bundesregierung bereits konkret auf die Inhalte verständigt:
1. Entwurf der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV): Das Kabinett wird eine vollständige EnEV-Novelle - gemeinsam mit den notwendigen Anlagen und Durchführungsbestimmungen - auf Basis der beschlossenen Eckpunkte im Mai 2008 verabschieden.
2. Umstellung der Kfz-Steuer auf Schadstoff- und CO2-Basis: Nach Konsultationen mit den Ländern wird das Kabinett bis spätestens Mai 2008 eine vollständige Kfz-Steuer-Novelle auf Basis der beschlossenen Eckpunkte beschließen.
3. Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes zum Ausbau des Stromnetzes: Das Energiewirtschaftsgesetz wird im Frühjahr 2008 so novelliert, dass ein stabiler Stromnetzbetrieb und der reibungslose Ausbau der Erneuerbaren Energien auch langfristig sichergestellt ist. Hierzu gehört auch ein gebündeltes Zulassungsverfahren für Seekabel zur Anbindung von Wind-Offshore-Anlagen.
4. Novelle der Pkw-Kennzeichnungsverordnung: Um Anreize für den Kauf verbrauchsgünstiger, CO2-armer Pkw zu verstärken, wird eine verbraucherfreundliche und übersichtliche Kennzeichnung eingeführt. Eine entsprechende nationale Verordnung wurde erarbeitet. Sie soll spätestens im August 2008 erlassen werden. Bis dahin erfolgt ggf. ein Abgleich mit der angekündigten, aber noch nicht vorliegenden EU-Regelung zur Kennzeichnung.
Darüber hinaus wird das Kabinett mindestens die folgenden drei Vorhaben
beschließen:

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5. Verordnung zur Liberalisierung des Messwesens und zur Umsetzung der Energiedienstleistungsrichtlinie: Zur Umsetzung der am heutigen Tag beschlossenen Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Liberalisierung des Messwesens ist eine Verordnung notwendig. Mit der Verordnung werden zugleich die Anforderungen der EU-Energiedienstleistungsrichtlinie im Bereich Messwesen umgesetzt.
6. Novelle der Heizkostenverordnung: Die Heizkostenverordnung soll so geändert werden, dass sowohl Mieter - durch die Möglichkeit der Mietminderung im Fall überhöhter Heizkosten - als auch Vermieter - durch die Vereinfachung der Regelungen zum Einsparcontracting einen Anreiz zur Minimierung der Heizkosten erhalten.
7. Novelle der Mauthöheverordnung: Das Bundeskabinett wird bis Mai 2008 eine Novelle der Mauthöheverordnung beschließen, bei der saubere Lastkraftwagen zukünftig relativ weniger stark belastet werden. Fahrzeuge mit höheren Emissionen werden erheblich stärker belastet. Zudem wird die Bundesregierung ggf. nach Auswertung des nun vorliegenden neuen
Wegekostengutachtens 2007 die Mautsätze entsprechend anpassen.

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Weitere Elemente der Integrierten Energie- und Klimapolitik

Die Integrierte Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung geht über die hier beschlossenen Maßnahmen und Eckpunkte hinaus. So gehören dazu u. a. auch die laufenden Gesetzes- und Verordnungsinitiativen zur Schaffung von mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten, der Allokationsplan 2008-2012 und die Neuregelungen für den Emissionshandel oder die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs. Insbesondere der Emissionshandel trägt wesentlich zur Minderung der Emissionen in Deutschland bei. So wurden für den Zeitraum 2008 bis 2012 beim Emissionshandel die Klimaschutzziele erheblich verschärft: Alte Kraftwerke erhalten in Deutschland ab 2008 rund 30 % weniger Emissionsrechte als ihr aktuelles Emissionsniveau beträgt. Zudem werden 10 % der Zertifikatsmenge versteigert.
Auf der Klausurtagung am 23.8.2007 in Meseberg hat die Bundesregierung darüber
hinaus Initiativen in vielen weiteren Punkten beschlossen, die seither fortgeschrieben
wurden.
Die Integrierte Energie- und Klimapolitik spiegelt sich auch im Bundeshaushalt wider.
So stehen für das Haushaltsjahr 2008 für die Klimapolitik insgesamt rund 3,3 Mrd. Euro
(einschließlich bis zu 400 Mio. € aus der Veräußerung von Emissionszertifikaten sowie rund 700 Mio. € aus der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit) zur Verfügung. Dies sind im gesamten Bundeshaushalt 1,8 Mrd. Euro mehr als im Haushalt 2005. Über die Verstetigung und weitere Aufstockung der Programme entscheidet das Bundeskabinett im Rahmen seiner künftigen Haushaltsplanberatungen.

 


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