Dämmung kälte- und klimatechnischer Anlagenteile
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Zur Dämmung von Kälteverteilleitungen und Luftkanälen tauchen in der Praxis regelmäßig Fragen auf. Einige davon beantwortet Nasim Mamedov, Armacell Technical Project Specialist, in diesem Gastbeitrag.
Ist die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geforderte Dämmschichtdicke von 6 mm ausreichend, um die Bildung von Tauwasser auf Kälteverteilungsleitungen zu vermeiden?
Nachdem mit der EnEV 2007 erstmals auch die Klimatechnik in der Energieeinsparverordnung berücksichtigt und die Anforderungen in der EnEV 2009 konkretisiert wurden, fordert nun auch das GEG lediglich eine Isolierstärke von 6 mm zur Dämmung von Kälteverteilungsleitungen. Eine so geringe Dämmschichtdicke reicht weder zur technisch zwingend notwendigen Vermeidung von Tauwasser noch zur ökonomisch und ökologisch sinnvollen Verminderung von Energieverlusten aus. Bei der Planung kältetechnischer Anlagen müssen daher unbedingt größere Dämmschichtdicken ausgeschrieben werden. Grundlage für die Berechnung optimaler Dämmstärken bietet die VDI 2055, Blatt 1 „Wärme- und Kälteschutz von betriebstechnischen Anlagen in der Industrie und in der Technischen Gebäudeausrüstung“. Im Vergleich zur Heizung und Warmwasserbereitung verlangt die Erzeugung tiefer Temperaturen in kälte- und klimatechnischen Anlagen einen bedeutend höheren Energie- und Kostenaufwand. Daher machen sich die etwas höheren Investitionskosten für ein höheres Dämmniveau in diesem Anwendungsbereich sehr schnell bezahlt.
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