Werbung

BWP lässt Fernwärme-Anschluss- und Benutzungszwang prüfen

Kein Fernwärme-Anschlusszwang ohne Ausnahmen für Wärmepumpen, betont der BWP. Bild: AdobeStock-focus finder

 

Berlin. Können Gebäudeeigentümer, die eine Wärmepumpe installieren lassen, im Falle eines späteren Fernwärmeausbaus dazu gezwungen werden, ihre neue Heizung wieder zu entfernen und sich an die Fernwärme anzuschließen? Diese Frage ließ der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) in einem juristischen Gutachten klären. Dabei ging es auch darum, ob Hauseigentümer in ihrem Gebiet auf eine Wärmeplanung warten müssen. Das Ergebnis sei eindeutig, betonte der BWP. Die Investition in eine Wärmepumpe stehe wegen ihrer Klimafreundlichkeit unter einem besonderen Schutz. Das Durchsetzen eines Anschlusszwangs gegenüber dem Betreiber einer Wärmepumpe verstoße fast immer gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Auch müssten in Satzungen zum Anschluss- und Benutzungszwang Ausnahmen für Wärmepumpen vorgesehen werden. Dass eine Ausnahme abgelehnt würde, sei nur in wenigen Fällen denkbar, etwa, weil das gesamte Wärmenetz sonst unwirtschaftlich würde. Auch umgekehrt, wenn sich ein Eigentümer von einem bereits bestehenden Fernwärmenetzanschluss lösen und eine Wärmepumpe installieren wolle, werde eine Ausnahme in der Regel zu gewähren sein.

Das Rechtsgutachten des BWP steht hier zum Download bereit.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: