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BVES: Durch zuschaltbare Lasten Abschalten verhindern

Bisher müssen Erneuerbare Energien-Anlagen bei Netzengpässen herunterregelt werden. Teurer, anderweitig nutzbarer Strom geht dadurch verloren. Eine ergänzende Verordnung zur EEG-Novelle, die im Juli 2016 beschlossen wurde, könnte hier Abhilfe schaffen. Sie soll den Umgang mit so genannten zuschaltbaren Lasten regeln. Hierbei wird der überschüssige Strom beispielsweise in Wärme (Power-to-Heat) oder Wasserstoff (Power-to- Gas) umgewandelt, anderweitig gespeichert und für zusätzliche Prozesse in der Industrie oder in der Elektromobilität verwendet.

 

Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) befürwortet den Einsatz zuschaltbarer Lasten als große Chance für die Energiewende und unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung. Die Chance darf jedoch nicht durch unzureichend gestaltete Rahmenbedingungen vertan werden, so der Verband. Im Herbst beginnt das Verfahren zur Verordnungsgebung, welches vom BVES mit einem neu gegründeten Expertengremium fachlich begleitet wird.

„Mit den zurzeit diskutierten Regelungen kann das große Potenzial der zuschaltbaren Lasten nicht ausgeschöpft werden“, warnt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. „Wir fordern einen Ansatz, der alle Technologien gleichberechtigt behandelt, denn ohne die Einbindung anderer Sektoren, wie Wärme oder Mobilität, ist keine wirkliche Energiewende möglich.“ Für den Verband ist die Berücksichtigung zuschaltbarer Lasten ein Schritt in die richtige Richtung. „Zeitliche und räumliche Beschränkungen verhindern jedoch, dass die wirtschaftlichste und effizienteste Lösung gewählt wird. Die Akteure brauchen Investitionssicherheit und damit einen längeren Planungshorizont als die sich derzeit im Gespräch befindlichen fünf Jahre“, so Windelen weiter. Nach aktuellen Plänen sollen Regelungen für zuschaltbare Lasten räumlich auf die Netzausbaugebiete in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und das nördliche Hessen beschränkt werden und lediglich für KWK- und Power-to-Heat-Anlagen gelten. Zeitlich sind sie auf fünf Jahre begrenzt.

Seit August arbeitet die vom BVES gegründete 20-köpfige Fachgruppe an einem Positionspapier zu den notwendigen Rahmenbedingungen für einen bestmöglichen Einsatz zuschaltbarer Lasten. Im Gremium sind Fachexperten aus Unternehmen, Wissenschaft und Forschung.

Hintergrund
Durch den verzögerten Netzausbau müssen Erneuerbare Energien-Anlagen regelmäßig abgeschaltet werden, um die Netze nicht zu überlasten. Allein im windkraftreichen Schleswig-Holstein werden im Durchschnitt acht Prozent der gesamten erneuerbaren Erzeugung im Jahr abgeregelt. Die Produzenten erhalten dafür eine Entschädigung von 95 Prozent der garantierten Einspeisevergütung. Durch die so genannte Sektorkopplung kann Strom, der nicht vom Netz aufgenommen werden kann oder soll, mittels Power-to-X Technologien wie Power-to-Gas oder Power-to-Heat für eine nutzenbringende Verwendung bereits vor Ort in andere Sektoren wie zum Beispiel Wärme, Mobilität und Industrie transferiert werden. Im Verordnungsgebungsverfahren werden derzeit die Rahmenbedingungen zur Nutzung zuschaltbarer Lasten erarbeitet. Die ergänzende Verordnung für das EEG 2017 soll voraussichtlich ab Januar 2017 in Kraft treten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite unter www.bves.de

 


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