Werbung

Bundesrat beschließt EnEV 2007

 

Berlin. Der Bundesrat hat am 8. Juni 2007 der Kabinettsvorlage zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) mit einigen Änderungen zugestimmt. Die wesentlichen Maßgaben sind:

  • Die Fristen zur Einführung von Energieausweisen werden um 6 Monate verschoben. Danach sind die ersten Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend auszustellen.
  • Die von der Bundesregierung geplanten Regelungen zur eingeschränkten Wahlfreiheit von bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweisen bleiben bestehen. Allerdings ist es bis zum 01.10.2008 zulässig, für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen.
  • Die Regelungen zur Ausstellungsberechtigung wurden ausgeweitet. Für die Ausstellung von Energieausweisen sollen auch nach Landesrecht berechtigten Personen zugelassen werden. Zudem wurde die die Gruppe der ausstellungsberechtigten Handwerker und Techniker erweitert.

Sofern das Bundeskabinett den Maßgaben zustimmt, kann die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und tritt dann am Ersten des dritten Monats nach der Verkündigung in Kraft.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen bzw. der neuen EnEV 2007 gemäß Bundesratsbeschluss stehen bei der Deutschen Energieagentur (dena) als Download zur Verfügung:

Zusammenfassung der Änderungen im Vergleich zum Kabinettsbeschluss vom 25.04.2007

Zusammenfassung der EnEV gemäß Bundesratsbeschluss



 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: