Bundesnetzagentur veröffentlicht IT-Sicherheitskatalog für Energieanlagen
Bonn. Die Bundesnetzagentur hat Ende Dezember Sicherheitsanforderungen an Telekommunikations- und elektronische Datenverarbeitungssysteme in Energieanlagen (z. B. in Kraftwerken) veröffentlicht.
Der Sicherheitskatalog verpflichtet Betreiber von Energieanlagen zur Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems. Hierbei handelt es sich um eine Art unternehmensinterner Gesamtstrategie, aus der der Anlagenbetreiber konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus individuell ableitet und deren Umsetzung fortlaufend überwachen muss.
Die Sicherheitsanforderungen gelten für alle Energieanlagen der BSI-Kritisverordnung, insbesondere für Erzeugungsanlagen ab 420 MW sowie größere Gasspeicher und Gasförderanlagen. Der IT-Sicherheitskatalog ist online einzusehen.
www.bundesnetzagentur.de/IT-SiKa-Anlagen